Eignung - Zur Prüfung ihrer Eignung sind von der Bieterin zusammen mit dem Angebot, spätestens aber sechs
Kalendertage nach besonderer Anforderung der AG, folgende Nachweise beizubringen:
Hinweis: Sollte die Bieterin aufgrund ihrer Eigenschaft als "Newcomer" nicht über entsprechende Referenzen
verfügen, so ist mit der Angebotsabgabe eine entsprechende Eigenerklärung der Bieterin einzureichen. Die
Eigenerklärung muss frei und wahrheitsgemäß formuliert werden. In der Eigenerklärung muss der Zeitpunkt der
Geschäftsaufnahme und eine Zusammenfassung der Geschäftsfelder im Allgemeinen und bezogen auf
vergleichbare Leistungen genannt werden. Sie soll einen Überblick über das Unternehmen bieten und die AG
bei der Beurteilung der Eignungskriterien der Bieterin unterstützen. Die folgenden Erklärungen und Fragen sind
auch als "Newcomer" so weit wie möglich in den entsprechenden Formblättern zu beantworten:
- Auflistung der wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten
vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum, Auftraggeber mit
Ansprechperson und Telefonnummer (Referenzenliste, Formblatt F1)
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gestand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
Formblatt F2
- Jahresdurchschnittlich Beschäftigte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Formblatt F3
- Eigenerklärung der Bieterin zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen gemäß
beigefügtem Formblatt F5
- Eigenerklärung zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften gemäß Formblatt F9
- Eigenerklärung für das Nichtvorliegen aller Ausschlussgründe gemäß Formblatt
F7
- Erklärung zur Bildung einer Bieterinnengemeinschaft gemäß Formblatt F8
- Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz gemäß Formblatt F10
- Nachweis der gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die
Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
Eine Bieterin, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des
für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (Formblatt F13).
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch einen Nachweis über eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden
2.000.000 EUR und für Vermögensschäden 100.000 EUR (Kopie der Versicherungspolice oder
Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) zu ersetzen.
Auf besondere Anforderung der AG sind darüber hinaus kurzfristig einzureichen:
Kopie einer jeweils aktuellen
- Auskunft der Geschäftsbank der Bieterin (nicht älter 1 Monat, berechnet vom Einreichungsdatum),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde*,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers*,
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft*
(Eine Bieterin, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat auf Verlangen der AG eine
Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen).
* nicht älter als 2 Monate, gerechnet vom Ausstellungsdatum bis zum Eingang bei der AG
Der/die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von dem/der potentiellen AN entsprechende
Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den
Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der
Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise
durch das Ausfüllen und die Unterschrift der entsprechenden, in der Anlage 2 enthaltenen Formblätter F1 - F13
oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung"
oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für
den/die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen
die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der
Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die
im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine
Unternehmensdaten) angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt,
müssen die entsprechenden Formblätter F1 - F13 in der Anlage 2, die durch die Präqualifikationsunterlagen
ersetzt werden, weder ausgefüllt noch unterschrieben werden.