Wartungsarbeiten am Montag, 22.06.2026 von ca.14:00 bis 15:00 Uhr

Verfahrensangaben

2026-10 DVG: Lieferung und Wartung von Niederflur-Stadtlinien-Bussen mit Brennstof...

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.07.2026
14.07.2026 10:00 Uhr
28.07.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
DE 811 271 613
Bungertstr. 27
47053
Duisburg
Deutschland
DEA12
steinlein@dvv.de
+49 2036043645
+49 2036044903645

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen
05315-03002-81
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05315-03002-81
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05315-03002-81
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34121100-2
31122100-8
34000000-7
34121200-3
34121400-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung und Wartung von Niederflur-Stadtlinien-Bussen mit Brennstoffzellenantrieb

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Projekt wird im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienen-verkehr / von Bussen im Personenverkehr" mit insgesamt 14.851.200 Euro durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV) gefördert. Die Förderrichtlinie wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt.

Die DVG beabsichtigt in dem Zeitraum bis 2030 die gesamte Dieselbus-Flotte auf Busse mit Brennstoffzellenantrieb umzustellen. Hierfür sollen weitere 29 Gelenk-Niederflur-Stadtlinien-Busse sowie 26 Solo-Niederflur-Stadtlinien-Busse mit Brennstoffzellenantrieb als auch optional und unter Vorbehalt des Erhalts einer Förderung die Lieferung und Wartung von 11 Gelenk-Niederflur-Stadtlinien-Bussen mit Brennstoffzellenantrieb sowie 9 Solo-Niederflur-Stadtlinien-Bussen mit Brennstoffzellenantrieb beschafft werden.

Der Zeitplan sieht eine Lieferung von 13 Solo-Niederflur-Stadtlinien-Bussen bis zum 30.06.2027, eine Lieferung von 24 Gelenk-Niederflur-Stadtlinien-Bussen bis zum 30.11.2027 sowie eine Lieferung von 13 Solo- und 5 Gelenk-Niederflur-Stadtlinien-Bussen bis zum 31.08.2028 vor.

Zudem wird optional und unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Fördermittel eine Lieferung von 9 Solo- und 11 Gelenk-Niederflur-Stadtlinien-Bussen bis zum 31.03.2029 in den Leistungsumfang aufgenommen.

Die Ausübung dieser Option steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Fördermittel gemäß der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr vom 27.04.2026 des Bundesministeriums für Verkehr.

Die Förderung wird durch den Zuwendungsgeber, koordiniert durch die NOW GmbH und umgesetzt über den Projektträger Jülich (PtJ), durchgeführt.

Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der optionalen Leistungen besteht nicht.

Die Entscheidung über die Ausübung der Option trifft der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen. Mit einer Entscheidung über die Förderzusage wird voraussichtlich bis zum 31.12.2026 gerechnet.

Der Zuschlag auf die optionale Leistung erfolgt ausschließlich unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Sollte eine Förderung nicht oder nicht in dem vorgesehenen Umfang bewilligt werden, entfällt die Option ganz oder teilweise, ohne dass dem Auftragnehmer hieraus Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn, erwachsen.

Die DVG beabsichtigt zudem einen (Full-)Service-Vertrag über voraussichtlich 2 Jahre zzgl. Verlängerungsoptionen bis zur Erreichung einer Gesamtlaufleistung von ca. 600.000 km je Fahrzeug abzuschließen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
30.06.2027
31.03.2029

Die DVG beabsichtigt zudem einen (Full-)Service-Vertrag über voraussichtlich 2 Jahre zzgl. Verlängerungsoptionen bis zur Erreichung einer Gesamtlaufleistung von ca. 600.000 km je Fahrzeug abzuschließen.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Unkelstein 43
47059
Duisburg
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Es wird optional und unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Fördermittel eine Lieferung von 9 Solo- und 11 Gelenk-Niederflur-Stadtlinien-Bussen bis zum 31.03.2029 in den Leistungsumfang aufgenommen.

Die Ausübung dieser Option steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Bewilligung entsprechender Fördermittel gemäß der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr vom 27.04.2026 des Bundesministeriums für Verkehr.

Die Förderung wird durch den Zuwendungsgeber, koordiniert durch die NOW GmbH und umgesetzt über den Projektträger Jülich (PtJ), durchgeführt.

Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der optionalen Leistungen besteht nicht.

Die Entscheidung über die Ausübung der Option trifft der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen. Mit einer Entscheidung über die Förderzusage wird voraussichtlich bis zum 31.12.2026 gerechnet.

Der Zuschlag auf die optionale Leistung erfolgt ausschließlich unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage. Sollte eine Förderung nicht oder nicht in dem vorgesehenen Umfang bewilligt werden, entfällt die Option ganz oder teilweise, ohne dass dem Auftragnehmer hieraus Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn, erwachsen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYT22F30XD

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Fehlen Unterlagen oder sind diese nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und/oder nicht rechtsverbindlich unterschrieben, wird die das Vergabeverfahren koordinierende Stelle diese nachverlangen. Eine Nachforderung erfolgt allerdings nur wenn es um rechtlich zulässige nachzufordernde Unterlagen handelt, § 51 SektVO.

Sofern ein Angebot jedoch hinsichtlich des wirtschaftlichen Aspektes nicht für den Zuschlag vorgesehen ist oder aber andere Gründe vorliegen, welche das Angebot ausschließen, wird auf eine Nachforderung verzichtet.

Werden die nachverlangten Unterlagen nicht/ nicht vollständig/nicht rechtsverbindlich unterschrieben bzw. signiert innerhalb der von der Vergabestelle bestimmten Frist nachgereicht, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Persönliche Leistungsfähigkeit - - Angaben zum Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner) und zu den geschäftsführenden Personen (Anlage 1 - Formblatt TA 1),

- Ggf. Erklärung der Mitglieder von Bewerbergemeinschaften (Anlage 1 - Formblatt TA 5)
- Erklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe, insbesondere nach §§ 123, 124 GWB, vorliegen (Anlage 1 - Formblatt TA 2),

- Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise (Anlage 1 - Formblatt TA 3),

- Antiterrorerklärung (Anlage 1 - Formblatt TA 8),

- Eigenerklärung Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Anlage 1 - Formblatt TA 9),

- Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen) sind Erklärungen der nach § 47 Abs. 1 SektVO (im Teilnahmeantrag) benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der (ggf. im Angebot) angegebenen nicht eignungsrelevanten Nachunternehmer nach § 34 Abs. 1 SektVO vorzulegen, dass dem Bewerber/Bieter im Falle der Zuschlagserteilung die für den Auftrag erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Anlage 1 - Formblatt TA 4, TA 6 und TA 7). Die Nachunternehmer bzw. Eignungsleihenden müssen ebenfalls die Formblätter TA 2,TA 3, TA 8 und TA 9 ausfüllen, soweit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer beruft.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - - Erklärung über den Gesamtumsatz (netto), den der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit der Lieferung von Niederflur-Linien-Omnibussen (Solobussen und/oder Gelenkbussen) mit Brennstoffzellenantrieb in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt hat - (Anlage 1 - Formblatt TA 3).

- Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen) sind Erklärungen der nach § 47 Abs. 1 SektVO (im Teilnahmeantrag) benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der (ggf. im Angebot) angegebenen nicht eignungsrelevanten Nachunternehmer nach § 34 Abs. 1 SektVO vorzulegen, dass dem Bewerber/Bieter im Falle der Zuschlagserteilung die für den Auftrag erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Anlage 1 - Formblatt TA 4, TA 6 und TA 7). Die Nachunternehmer bzw. Eignungsleihenden müssen ebenfalls die Formblätter TA 2, TA 3, TA 8 und TA 9 ausfüllen, soweit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer beruft.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Technische Leistungsfähigkeit - Bewerber müssen über eine für den Auftrag ausreichende technische Leistungsfähigkeit verfügen. Der Auftraggeber wird Bewerber ausschließen, bei denen begründete Zweifel daran bestehen, dass sie die für die Leistungserbringung erforderliche technische Leistungsfähigkeit haben. Dies kann sich aufgrund nicht vorliegender Mindestreferenzen ergeben. Die Erfüllung der Mindestkriterien für die technische Leistungsfähigkeit ergibt sich aus den entsprechenden Angaben in Anlage 1 - Formblatt TA 3.

Vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen als Mindestkriterien zur technischen Leistungsfähigkeit in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen:

- Referenzen über die Lieferung von mindestens zwanzig (20) Solo-Niederflur-Linienomnibussen sowie mindestens zwanzig (20) Gelenk-Niederflur-Linienomnibussen mit Brennstoffzellenantrieb für den ÖPNV-Betrieb innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz nachzuweisen. Die Referenzleistungen müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erbracht und vom jeweiligen Referenzauftraggeber abgenommen worden sein.
- Der Nachweis kann durch eine einzelne Referenz oder durch Kumulation mehrerer Referenzen erbracht werden. Dabei müssen insgesamt mindestens zwanzig (20) Solo-Niederflur-Linienomnibusse und mindestens zwanzig (20) Gelenk-Niederflur-Linienomnibusse nachgewiesen werden
(Anlage 1 - Formblatt TA 3)

Für jedes Referenzprojekt sind folgende Angaben zu machen:
- Referenz-Nr.,
- Referenzbezeichnung,
- Referenzauftraggeber (Name, Anschrift),
- Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggeber (Name, Telefon / E-Mail),
- Auftragnehmer,
- Unteraufragnehmer für Teilleistungen (soweit einschlägig),
- Auftragsvolumen in Euro (netto) (freiwillige Angabe),
- Leistungszeitraum Auslieferung,
- Abnahmedatum
- Anzahl gelieferte Solo- und/oder Gelenk-Niederflur-Linienomnibusse,
- Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden.

- Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und 14001 (oder jeweils gleichwertig)

- Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen) sind Erklärungen der nach § 47 Abs. 1 SektVO (im Teilnahmeantrag) benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der (ggf. im Angebot) angegebenen nicht eignungsrelevanten Nachunternehmer nach § 34 Abs. 1 SektVO vorzulegen, dass dem Bewerber/Bieter im Falle der Zuschlagserteilung die für den Auftrag erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Nachunternehmer tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Anlage 1 - Formblatt TA 4, TA 6 und TA 7). Die Nachunternehmer bzw. Eignungsleihenden müssen ebenfalls die Formblätter TA 2, TA 3, TA 8 und TA 9 ausfüllen, soweit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer beruft.
Von Bewerbergemeinschaften gemeinsam erbrachte Referenzen sind als solche anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzangaben zu prüfen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Die Zahlungsbedingungen sind im weiteren Verfahrensverlauf den jeweiligen Verträgen zu entnehmen

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

diese sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung