Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, d.h. die Bewerberin sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen möchte (Eignungsleihe), ist die Benennung der hierfür vorgesehenen Leistungen und Unternehmen notwendig und der Nachweis, dass die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen werden durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 1, 2 VOB/A) zu führen.
Nachweis: Formblatt "3005_Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen"; Formblatt "3006_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung (§ 6a EU Abs. 1 Nr. 3e) oder die berufliche Erfahrung (§ 6a EU Abs. 1 Nr. 3a und b) ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A).
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen, so muss die Nachweisführung entsprechend § 6b EU VOB/A auch für diese Unternehmen erfolgen (§ 6d EU Abs. 3 VOB/A). Diese Unternehmen müssen ebenso die entsprechenden Anforderungen an die Eignung gemäß § 6a EU VOB/A erfüllen und es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen (§ 6d EU Abs. 1 S. 4 VOB/A). Die Bewerberin hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 6 VOB/A vorliegen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 5, 6 VOB/A).
Sofern im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, haften die Bewerberin und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A).
Sofern die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft erfolgt, gelten im Übrigen die Ausführungen unter Gliederungspunkt 3. a).