Wartungsarbeiten am Montag, 22.06.2026 von ca.14:00 bis 15:00 Uhr

Verfahrensangaben

2026-0329 Modellvorhaben Stark im Norden TP02, GU-Ausschreibung Erweiterung/Sanie...

VO: VOB Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.07.2026
16.07.2026 10:00 Uhr
17.07.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
DE252359155
Schifferstr. 190
47059
Duisburg
Deutschland
DEA12
svi-einkauf@wb-duisburg.de
+492032836044

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05315-03002-81
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45111300-1
45200000-9
45214000-0
45214200-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, beabsichtigt im Rahmen des Förderprojektes "Duisburg - Stark im Norden - Alt-Hamborn und Marxloh"die bauliche Erweiterung und Bestandssanierung an drei Grundschulstandorten im Stadtteil Duisburg-Marxloh umzusetzen:

- Grundschule Henriettenstraße (Los 1)
- Grundschule Ottostraße (Los 2)
- Grundschule Sandstraße (Los 3)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Planung und Errichtung von Sonderbauten (Gebäuden der Ausbildung/Wissenschaft/Forschung i.S.d. Anlage 10.2 der HOAI) als GU, d. h. die komplette Ausführung eines Bauprojektes von Koordination der Gewerke bis zur schlüsselfertigen Übergabe.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
03.03.2027
11.11.2031
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Duisburg-Marxloh
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYT24JMRA9

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es werden Unterlagen nachgefordert soweit dies nach § 16a EU VOB/A zulässig ist.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das entsprechende Formular ("Erklärung des Bieters") ist in Teil 3 - Vordrucke - der Vergabeunterlagen enthalten

Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

ieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.

Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.

Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.

Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.

Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.

Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 1

Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch einen Handelsregisterauszug sowie einen Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Ähnliches zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Jährlicher allgemeiner Gesamtumsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mindestens 10,0 Mio. EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A).

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 2

Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Jährlicher spezifischer Umsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz (mindestens 7 Mio. EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit den vorliegenden strukturell vergleichbar sind, und auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A). Der spezifische Umsatz bezieht sich auf die Erweiterung (Neubau) und Sanierung (Bestandsgebäude) von Gebäuden der Ausbildung/Wissenschaft/Forschung i.S.d. Anlage 10.2 der HOAI.

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 3

Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von jeweils mindestens 10,0 Mio. EUR (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. a) VOB/A).

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 4

Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist diese durch die Kopie der Versicherungspolice oder eine Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Bauleistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeich-nung (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a) VOB/A).
Die vergleichbaren Bauleistungen müssen mindestens die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:

Planung und Errichtung von Sonderbauten (Gebäuden der Ausbildung/Wissenschaft/Forschung i.S.d. Anlage 10.2 der HOAI) als GU, d. h. die komplette Ausführung eines Bauprojektes von Koordination der Gewerke bis zur schlüsselfertigen Übergabe.

[mind. 1 Stück in den letzten 5 Jahren (Referenzprojekt muss innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen sein) mit Gesamtbaukosten der KG 200 bis 600 von mind. 16,0 Mio EUR netto]

Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden.

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 5 i.V.m. Formblatt "3002a Eigenerklärung Referenz"

Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, für die wichtigsten Bauleistungen Nachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen der referenzgebenden Auftraggeberinnen entsprechend VHB-Formblatt 444 einzufordern (§ 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. g) VOB/A).

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 6 i.V.m. mit beizufügender Gliederung nach Lohngruppen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anzahl der Führungskräfte

Fachlich qualifizierte Führungskräfte (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung des/der Bewerbers/-in, dass er/sie über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt,
welche die Leistungserbringung leiten und steuern. Es ist ein/ eine Oberbauleiter/ -in erforderlich mit
mindestens 8 Jahren Berufserfahrung als Bauleiter/Bauleiterin mit vergleichbaren Leistungen,

Mindestanforderung: Der/die Oberbauleiter/in ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Dipl.-Ing." oder eine vergleichbare Berufsbezeichnung ("Master of Science" o.Ä.) zu führen (§ 6a EU Nr. 3e VOB/A) und kann mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Oberbauleitung mit vergleichbaren Leistungen nachweisen.

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 7

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, für das Vorhandensein der genannten Führungskräfte (Oberbauleiter/in) anhand einer Kopie des/der entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen der Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war, Nachweise zu verlangen (§ 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nachunternehmer (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3i VOB/A).

Nachweis: Formblatt "3004 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen"

Zur Prüfung der Eignung des/der Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages die Teile des Auftrags/der Leistung benannt werden, die voraussichtlich im Wege der Unterauftragsvergabe vom Bieter/Bewerber an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung des/ der Unterauftragnehmer und der Nachweis, dass die erforderlichen Mittel dieses/dieser Unterauftragnehmer(s) zur Verfügung stehen, besteht im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht, kann jedoch nach Ermessen des Bieters/ Bewerbers erfolgen. Eine namentliche Benennung ist nur dann zwingend erforderlich, wenn das Unterauftragnehmer zugleich zur Eignungsleihe eingesetzt wird.
Die AG behält sich vor, die Benennung des/ der Unterauftragnehmer und eines Nachweises, dass die erforderlichen Mittel dieses/dieser Unterauftragnehmer(s) zur Verfügung stehen, spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, einzufordern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Zur Beurteilung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 6e EU, 16b EU (1) VOB/A sind mit der Angebotsabgabe durch die Bieterin folgende Nachweise beizubringen:

a) Keine Ausschlussgründe
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1-10, Abs. 2- 3 sowie Abs. 6 Nr. 1-9 VOB/A.

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 8, 10 und ggf. Nr. 11

Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Der AG kann bei der Registerbehörde abfragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der AG zur Abgabe eines Angebots auffordern will (§ 6 Abs. 1, 2 Nr. 2 WRegG).

Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern, die der AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Keine Strafe nach SchwarzArbG, AEntG, MiLoG (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsende-gesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 10 und ggf. Nr. 11

Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Der AG kann bei der Registerbehörde abfragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber vorliegen, die der Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots auffordern will (§ 6 Abs. 1, 2 Nr. 2 WRegG).

Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern, die der AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben etc. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A).

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 9 und ggf. Nr. 11

Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger und ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen tariflichen Sozialkassen und zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).

Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern, die der AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung "Sanktionspaket" (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022

Nachweis: Formblatt "3007 Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit ihrem Antrag eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und

- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Nachweis: Formblatt "3003_Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Kapazitäten anderer Unternehmen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, d.h. die Bewerberin sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen möchte (Eignungsleihe), ist die Benennung der hierfür vorgesehenen Leistungen und Unternehmen notwendig und der Nachweis, dass die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen werden durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 1, 2 VOB/A) zu führen.

Nachweis: Formblatt "3005_Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen"; Formblatt "3006_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"

Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung (§ 6a EU Abs. 1 Nr. 3e) oder die berufliche Erfahrung (§ 6a EU Abs. 1 Nr. 3a und b) ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 6d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A).

Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen, so muss die Nachweisführung entsprechend § 6b EU VOB/A auch für diese Unternehmen erfolgen (§ 6d EU Abs. 3 VOB/A). Diese Unternehmen müssen ebenso die entsprechenden Anforderungen an die Eignung gemäß § 6a EU VOB/A erfüllen und es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen (§ 6d EU Abs. 1 S. 4 VOB/A). Die Bewerberin hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 6 VOB/A vorliegen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 5, 6 VOB/A).

Sofern im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, haften die Bewerberin und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A).

Sofern die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft erfolgt, gelten im Übrigen die Ausführungen unter Gliederungspunkt 3. a).

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Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Projektvergleichbare Referenzen - Eine "projektvergleichbare Referenz" bedeutet, dass mit ihr die oben genannten Mindestanforderungen kumulativ erfüllt sein müssen, um wertbar zu sein (siehe Mindestkriterium 3.1, Spiegelstriche 1-4).

Das untenstehende Merkmal M1 kann nachgewiesen werden und geht in die Bewertung mit ein. Das Merkmal M1 kann in einer oder mehreren Referenzen nachgewiesen werden.

Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen
werden im Rahmen dieses Bewertungskriteriums [nicht im Rahmen des Mindestkriteriums im Sinne von I.) 3.1)] auch Referenzen aus den letzten 10 Jahren berücksichtigt [§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a) S. 2 VOB/A]. Eine Pflicht zur Vorlage von Referenzen, die länger als fünf Jahre zurückliegen, wird hiermit jedoch nicht begründet.
Die Wertung dieser Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber/ -innen erfolgt jeweils durch die Multiplikation der erreichten Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 60,0 je Merkmal).

M1
Anzahl der projektvergleichbaren Referenzen mit den
Mindestanforderungen a) bis c) (siehe Mindestkriterium 3.1).

mehr als vier Referenzen 5 Punkte
vier Referenzen 4 Punkte
drei Referenzen 3 Punkte
zwei Referenzen 2 Punkte
eine Referenz (Mindestanforderung) 1 Punkt
keine Referenz 0 Punkte/Ausschluss

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Gewichtung (Prozentanteil, genau)
60,00

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Jährlicher allgemeiner Gesamtumsatz (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A) - "Jährlicher allgemeiner Gesamtumsatz" (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A). Für die Wertung ist der durchschnittliche (Gesamt-)Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
maßgebend.

Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:

Umsatz > 15 Mio. Euro 5 Punkte
Umsatz > 13 Mio. Euro und <= 15 Mio. Euro 4 Punkte
Umsatz > 12 Mio. Euro und <= 13 Mio. Euro 3 Punkte
Umsatz > 11 Mio. Euro und <= 12 Mio. Euro 2 Punkte
Umsatz >=10 Mio. Euro und <= 11 Mio. Euro 1 Punkt

Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der
Anzahl der Bewerber/ -innen erfolgt durch die Multiplikation der
erreichten Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 20,0).
Hinweis: Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten. Bei
Bewerbung durch eine Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind die
Umsatzzahlen zu addieren.

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 2

(es werden die zum Nachweis der Erfüllung der diesbezüglichen Mindestanforderungen vorgelegten Eigenerklärungen berücksichtigt
und etwaige von der AG angeforderte Nachweise berücksichtigt).

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Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Durchschnittlicher Jahresumsatz mit Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A - "Durchschnittlicher Jahresumsatz mit Leistungen im
Tätigkeitsbereich des Auftrags" (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A). Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) im auftragsgegenständlichen Bereich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.

Die maximale Punktzahl beträgt 5 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte vergeben:

Umsatz > 12 Mio. Euro 5 Punkte
Umsatz > 10 Mio. Euro und <= 12 Mio. Euro 4 Punkte
Umsatz > 9 Mio. Euro und <= 10 Mio. Euro 3 Punkte Umsatz > 8 Mio. Euro und <= 9 Mio. Euro 2 Punkte
Umsatz >= 7 Mio. Euro und <= 8 Mio. Euro 1 Punkt

Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber/ -innen erfolgt durch die Multiplikation der erreichten Punktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 20,0).
Hinweis: Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten. Bei Bewerbung durch eine Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind die Umsatzzahlen zu addieren.

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 3

(es werden die zum Nachweis der Erfüllung der diesbezüglichen Mindestanforderungen vorgelegten Eigenerklärungen und etwaige von der AG angeforderte Nachweise berücksichtigt).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
20,00

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 6 EU Abs. 2 S. 2 Nr. 1 VOB/A) - Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§
6a EU Nr. 1 VOB/A).

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 1

Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch einen Handelsregisterauszug
sowie einen Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder ähnliches zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).

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Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. a) VOB/A) - Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden und für sonstige
Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von jeweils 10.000.000,- EUR (§ 6a EU Nr. 2 Buchst.
a) VOB/A).

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 4

Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist diese durch die Kopie der Versicherungspolice oder eine
Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen
wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. g) VOB/A) - Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem
technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. g) VOB/A).

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 6 i.V.m. mit beizufügender Gliederung nach
Lohngruppen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Eigenerklärung des/der Bewerbers/-in, dass er/sie über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und steuern - Eigenerklärung des/der Bewerbers/-in, dass er/sie über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt,
welche die Leistungserbringung leiten und steuern. Es ist ein/ eine Oberbauleiter/ -in erforderlich mit
mindestens 8 Jahren Berufserfahrung als Bauleiter/Bauleiterin mit vergleichbaren Leistungen.

Mindestanforderung: Der/die Oberbauleiter/in ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Dipl.-
Ing." oder eine vergleichbare Berufsbezeichnung ("Master of Science" o.Ä.) zu führen (§ 6a
EU Nr. 3e VOB/A) und kann mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Oberbauleitung mit
vergleichbaren Leistungen nachweisen.

Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 7.

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist das Vorhandensein der genannten Führungskräfte
(Oberbauleiter/ -in) auf Anforderung der AG anhand einer Kopie des/der entsprechenden Abschlusszeugnisse/s,
eines Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen der Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut
war, nachzuweisen (§ 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Erklärung des/der Bewerbers/ -in zum Nachunternehmereinsatz (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. i) VOB/A) - Erklärung des/der Bewerbers/ -in zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. i) VOB/A).

Nachweis: Formblatt "3004 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen"

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Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bewerber zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weitere Unterlagen der Bewerber zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Insbesondere wird der Auftraggeber gemäß § 6 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
3
1

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Los 1: Grundschule Henriettenstraße
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45111300-1
45200000-9
45214000-0
45214200-2
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ausgehend von dem Bedarf und der Zielsetzung ein Familiengrundschulzentrum (FGZ) für
diese schulische Einrichtung zu erstellen, wurde auf Basis eines eigens erstellten architektonisch-pädagogischen Gesamtkonzeptes eine grundlegende Erweiterung des Schulstandortes konzipiert. Hierbei wird eine zum Abbau der strukturellen Defizite erforderliche Schulraumerweiterung (SRE), eine Ergänzung von Flächen für den offenen Ganztag (OGS) sowie eine Errichtung von fehlenden Sportflächen (Sport) vollzogen.

Die vorhandenen Bestandsbauten werden in diesem Zusammenhang in Teilen abgebrochen
bzw. im überwiegenden Teil vollumfänglich saniert.
Das FGZ wird als Teil der Gesamtmaßnahme gefördert. Dies erfolgt über das Förderpro-
gramm "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung" im Modellvor-
haben "Duisburg / Stark im Norden - Alt Hamborn und Marxloh" und hier über das Projekt
"Soziale Infrastrukturen zur Integration durch Begegnung, Bildung und Lebenshilfe" des
Bundes und des Landes.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
03.03.2027
24.09.2030
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Grundschule Henriettenstraße 25
47169
Duisburg
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Los 2: Grundschule Ottostraße
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45111300-1
45200000-9
45214000-0
45214200-2
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umbau und die Erweiterung der
Grundschule an der Ottostraße in Duisburg Marxloh.
Ausgehend von dem Bedarf und der Zielsetzung ein Familiengrundschulzentrum (FGZ) für
diese schulische Einrichtung zu erstellen, wurde auf Basis eines eigens erstellten architektonisch-pädagogischen Gesamtkonzeptes eine grundlegende Erweiterung des Schulstandortes konzipiert. Hierbei wird eine zum Abbau der strukturellen Defizite erforderliche Schulraumerweiterung (SRW), eine Ergänzung von Flächen für den offenen Ganztag (OGS) sowie eine Errichtung von fehlenden Sportflächen (Sport) vollzogen.

Die vorhandenen Bestandsbauten werden in diesem Zusammenhang in Teilen abgebrochen
bzw. im überwiegenden Teil vollumfänglich saniert.
Das FGZ wird als Teil der Gesamtmaßnahme gefördert. Dies erfolgt über das Förderprogramm "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung" im Modellvorhaben "Duisburg / Stark im Norden - Alt Hamborn und Marxloh" und hier über das Projekt
"Soziale Infrastrukturen zur Integration durch Begegnung, Bildung und Lebenshilfe" des
Bundes und des Landes.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
03.03.2027
11.11.2031
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Grundschule Ottostraße 65
47169
Duisburg
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Los 3: Grundschule Sandstraße
3

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45111300-1
45200000-9
45214000-0
45214200-2
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umbau und die Erweiterung der
Grundschule an der Sandstraße in Duisburg Marxloh.
Ausgehend von dem Bedarf und der Zielsetzung ein Familiengrundschulzentrum (FGZ) für
diese schulische Einrichtung zu erstellen, wurde auf Basis eines eigens erstellten architektonisch-pädagogischen Gesamtkonzeptes eine grundlegende Erweiterung des Schulstandortes konzipiert. Hierbei wird eine zum Abbau der strukturellen Defizite erforderliche Schulraumerweiterung (SRE), eine Ergänzung von Flächen für den offenen Ganztag (OGS) sowie eine Errichtung von fehlenden Sportflächen (Sport) vollzogen.

Die vorhandenen Bestandsbauten werden in diesem Zusammenhang in Teilen abgebrochen
bzw. im überwiegenden Teil vollumfänglich saniert.
Das FGZ wird als Teil der Gesamtmaßnahme gefördert. Dies erfolgt über das Förderpro-
gramm "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung" im Modellvor-
haben "Duisburg / Stark im Norden - Alt Hamborn und Marxloh" und hier über das Projekt
"Soziale Infrastrukturen zur Integration durch Begegnung, Bildung und Lebenshilfe" des
Bundes und des Landes.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
03.03.2027
05.05.2031
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Grundschule Sandstraße 46
47169
Oberhausen
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge