Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ("OGT Duisburg"). Fachplanerleistung technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI)" zum BVH "Erweiterung FÖS Eschenstraße" in Duisburg Wanheimerort.
Die Auftraggeberin ist von der Stadt Duisburg u.a. mit der Schaffung weiterer räumlicher Kapazitäten für die offene Ganztagsbetreuung an Grundschulen im Gebiet der Stadt Duisburg beauftragt. Diese Kapazitätserweiterung erfolgt vor dem Hintergrund des künftig geltenden Rechtsanspruchs auf einen offenen Ganztagsplatz für Grundschulkinder. Innerhalb dieses Programms werden dafür an 15 Schulstandorten Erweiterungsbauten errichtet, die als An- oder Umbau oder als Solitärbau errichtet werden sollen. Die Erweiterungsbauten beinhalten in der Regel Betreuungsräume für den offenen Ganztag nebst Nebenräumen, einer Küche sowie einer Mensa. Zusätzlich werden an einzelnen Standorten weitere Unterrichtsräume errichtet.
An dem diese Ausschreibung betreffenden Standort der FÖS Eschenstraße ist ein freistehender Neubau geplant. Der Neubau ist dabei als 3-geschossiges Gebäude geplant, das eine Mensa und eine Küche nebst Nebenräumen umfasst. Zusätzlich werden Betreuungsräume für den offenen Ganztag und weitere Klassenräume geplant. Die Bruttogrundfläche soll dabei etwa 2.050 m2 betragen. Im Vorfeld der Maßnahme müssen Baumfällungen, ein Abbruch der Umkleide und der vorhandener Spielgeräte inkl. Beschaffung neuer Spielgeräte und Containerumstellungen inkl. Herrichten der Ersatzstellfläche vollzogen werden. Nach Errichtung des Erweiterungsbaus werden die angrenzenden Flächen an den Neubau angearbeitet und die geöffneten Flächen wieder verschlossen. Systembauweisen respektive (Teil-)Fertigteilbauweisen sind als mögliche Planungs- und Baukonzepte im Sinne einer rechtzeitigen Fertigstellung denkbar und sollen im Zuge der weiteren Planungsphase auf wirtschaftliche Anwendbarkeit bewertet werden.
Preis (0-10 Pkt.; Gewichtungsfaktor 4 max. 40 Pkt.)
Qualitative Kriterien (max. 60 Pkt.)
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der Auftraggeberin zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei der Auftraggeberin zu rügen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.