Die Duisburg CityCom GmbH ist ein Tochter-unternehmen der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (DVV) und ein Spezialist für die Glasfaserinfrastruktur und -versorgung in Duisburg. Das eigene Glasfasernetz, über welches die DCC seit 1996 verfügen, wird kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt entsprechend dem Bedarf und der Stadtentwicklung insgesamt.
Um den Ausbau und die Weiterentwicklung des Glasfasernetzes zu gewährleisten, muss ein Großteil der Ausbauarbeiten unter Zuhilfenahme von Fremdfirmen ausgeführt werden.
Tiefbau- und Montagearbeiten zur Verlegung von LWL-Kabel im Stadtgebiet Duisburg für die Jahre 2025 - 2028.
Die Vertragslaufzeit ist vorerst für 3 Jahre geplant zzgl. einer Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Zuschlagskriterien sowie deren Bewertung Maßgebende Kriterien für die Angebotswertung und Zuschlagsentscheidung sind: - Angebotspreis, gewichtet mit 100 % Kommunikation Das Wettbewerbsverfahren wird über einen Projektraum des Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (http://www.vergabe.metropoleruhr.de) abgewickelt. Alle Bieter erhalten einen kostenfreien Zugang zum Projektraum, in dem die Unterlagen zu diesem Wettbewerbsverfahren hinterlegt sind. Alle Bieter werden darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber während des wettbewerblichen Verfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform mit den Bietern kommuniziert. Mitteilungen des Auftraggebers an die Bieter gelten nach den Bestimmungen des Vergabeportals als zugegangen, wenn diese in den Projektraum eingestellt werden. Enthalten die zur Verfügung gestellten Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich über den Projektraum der elektronische Vergabeplattform http://www.vergabe.metropoleruhr.de (dort im Bereich "Kommunikation") darauf hinzuweisen. Fragen zu den Unterlagen und zum Verfahren sind unverzüglich, spätestens aber bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Einreichungsfrist ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform http://www.vergabe.metropoleruhr.de (dort im Bereich "Kommunikation") zu stellen. Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Antworten auf Bieterfragen und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bietern bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zeitgleich über die o. g. Vergabeplattform übermittelt. Die den Bieter übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen. Jeder Bieter ist unabhängig davon bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu achten. Bieter können, sofern sie ihr Angebot auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform abgegeben haben, bis zum Ablauf der Angebotsfrist Änderungen oder Berichtigungen an Ihrem Angebot über den Projektraum der elektronischen Vergabeplattform vornehmen. Falls Sie Ihr Angebot zurückziehen möchten, ist die ebenfalls über den Projektraum der elektronischen Vergabeplattform möglich. Sämtlicher Schriftverkehr wird ausschließlich in deutscher Sprache geführt.
Für den Fall, dass Unterlagen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot abgegeben werden, können diese nachgefordert werden.
Entsprechend den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Eignungsnachweise VHB 124 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
siehe Vertragsbedingungen im Reiter Vergabeunterlagen
Die DCC behält sich das Recht vor, die Angaben der Bewerber zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weitere Unterlagen der Bewerber zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Insbesondere wird die DCC gemäß § 6 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Tiefbau- und Montagearbeiten in Duisburg West
Tiefbau- und Montagearbeiten in Duisburg Mitte und Nord
Tiefbau- und Montagearbeiten, Duisburg Süd
Tiefbauarbeiten gesamtes Stadtgebiet Duisburg
Montagearbeiten gesamtes Stadtgebiet Duisburg