Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung einer luftisolierten 10-kV-Schaltanlage und einer luftisolierten 10-kV-Sternpunkt-Schaltanlage für das Umspannwerk "Schulstraße".
10-kV- Schaltanlagen
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.
Das geplante Zuschlagskriterium für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird folgende Kategorie umfassen: - Preis (100 %) Die genauen Zuschlagskriterien einschließlich Unterkriterien sowie Wertungs- und Wichtungsmechanismus werden den späteren Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots mitgeteilt. Sie bilden zugleich den Maßstab für eine Reduzierung des späteren Bieterkreises nach Eingang und Auswertung der indikativen Angebote. Die Netze behält sich vor, den Bieterkreis nach der ersten Angebotswertung zu beschränken, also nicht mit allen Bietern Verhandlungsgespräche zu führen. Es wird jedoch mit mindestens sechs Bietern verhandelt, sofern ausreichend indikative Angebote eingegangen sind. Durch dieses Verfahren soll gegebenenfalls unnötiger Aufwand bei den Bietern vermieden werden. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung werden keinerlei Entschädigungen gewährt. Das Wettbewerbsverfahren wird über einen Projektraum des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr (http://www.vergabe.metropoleruhr.de) abgewickelt. Alle Bewerber erhalten einen kostenfreien Zugang zum Projektraum, in dem die Unterlagen zu diesem Wettbewerbsverfahren hinterlegt sind. Alle Bewerber werden darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber während des wettbewerblichen Verfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform mit den Bewerbern kommuniziert. Mitteilungen des Auftraggebers an die Bewerber gelten nach den Bestimmungen des Vergabeportals als zugegangen, wenn diese in den Projektraum eingestellt werden. Bewerber sind daher im eigenen Interesse gehalten, regelmäßig im Projektraum nach Mitteilungen des Auftraggebers zu schauen, insbesondere 5 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Hinweise auf etwaige Unklarheiten sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist ausschließlich über die o.g. Vergabeplattform an den Auftraggeber unter Verwendung des Formblatts TA 10 zu richten. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen. Die Antworten auf Bieterfragen werden allen Bietern zeitgleich über die o.g. Vergabeplattform übermittelt. Die Bewerber sind aufgefordert, keine Informationen bei anderen Vertretern der Netze, deren Mitarbeitern oder Mitarbeitern von Drittfirmen oder Beratern einzuholen. Ein Verstoß gegen dieses Gebot kann zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die übersandten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden. Änderungen an den vorformulierten Texten der Formblätter sind unzulässig. Änderungen an den Eintragungen des Bewerbers sind zweifelsfrei kenntlich zu machen.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die entsprechenden Erklärungen und Nachweise mit Ausnahme des Formblatts TA 1 (Teilnahmeantrag) von dem betreffenden Bewerber innerhalb einer für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Nachfrist anfordern. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber / jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
III_03_TA 3_Netze_10kV Schaltanlage UW Schulstr._Eignungsnachweise (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
werden bei der indikativen Angebotsphase in den Vergabeunterlagen veröffentlicht
Die Netze behält sich das Recht vor, die Angaben der Bewerber zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weitere Unterlagen der Bewerber zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Insbesondere wird die Netze gemäß § 6 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.