Austauschs der Vergabeunterlagen und Aktualisierung der Eignungskriterien, Verschiebung aller Vergabefristen
Eignung / BedingungenDie Angaben zum Durchschnittlichen Jahresumsatz wurden wie folgt angepasst:
bisher: "... bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 200.000,- Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)"
neu: "... bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 80.000,- Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)"
Die Darlegung der besonderen Bedingungen wurde wie folgt angepasst:
bisher: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bewerber zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weitere Unterlagen der Bewerber zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Insbesondere wird der Auftraggeber gemäß § 6 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
neu: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bewerber zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen. Insbesondere wird der Auftraggeber gemäß § 6 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
ReferenzDie Mindestanforderung zur Referenzhöhe wurde wie folgt angepasst:
- bisher: "... Gegenstand der referenzgegenständlichen Leistung Bauvorhaben mit Baukosten (KG 300-400, DIN 276) über 1.400.000 EUR (netto) waren."
- neu: "... Gegenstand der referenzgegenständlichen Leistung Bauvorhaben mit Baukosten (KG 300-400, DIN 276) über 975.000 EUR (netto) waren".
Durchschnittlicher JahresumsatzDie Angaben zum Durchschnittlichen Jahresumsatz wurden wie folgt angepasst:
bisher: "... bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 300.000,- Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)"
neu: "... bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 200.000,- Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)"