Referenzen über vergleichbare Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der/die Bieter/-in bzw. die Bietergemeingemeinschaft hat geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes, sowie des Empfängers der Leistung (inkl. Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung) aufzulisten.
Mindestanforderung ist hierbei, dass mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre vorgelegt werden, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem nach Art und Umfang / Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs 1, 75 Ab. 5 S. 2 VgV). Die Leistungen sind jedenfalls vergleichbar, wenn
- es sich um Tragwerksplanungsleistungen für Hochbauten (§ 49 ff. HOAI) aus den Leistungsphasen 1-8 handelt,
- von denen pro Referenz mindestens 4 Leistungsphasen beinhaltet sein müssen,
- und Gegenstand der referenzgegenständlichen Leistung Bauvorhaben mit Baukosten (KG 300 - 400, DIN 276) über 2.000.000,- EUR (brutto) waren.
Hinweis: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein (Fertigstellung Leistungsphase 6). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch Planungsleistungen außerhalb der § 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 1 VgV genannten 3 Jahre berücksichtigt (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 2 VgV).
- Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8