Beförderung von Schülern im Rahmen des Schülerspezialverkehrs eine Linie für das Schuljahr 2025/2026
Die Stadt Duisburg vergibt für das Amt für Schulische Bildung die Beförderung von Schülern an Duisburger Schulen (Schülerspezialverkehr) eine Seiteneinsteiger Schulbuslinie für das Schuljahr 2025/2026 im Rahmen eines Offenen Verfahrens auf Grundlage des GWB in Verbindung mit der VgV.
Formal handelt es sich hierbei um die Fortsetzung des Verfahrens "2025-0419 Beförderung von Schülern im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (11 Linien) für das Schuljahr 2025/2026", welches für Los 2 in den Stand vor Submission zurückversetzt werden musste, da sich der Zeitpunkt des Unterrichtsende für diese Linie erheblich geändert hat.
Beförderung von Schülern an einen Schulstandort im Stadtgebiet Duisburg.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Formal handelt es sich hierbei um die Fortsetzung des Verfahrens "2025-0419 Beförderung von Schülern im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (11 Linien) für das Schuljahr 2025/2026", welches für Los 2 in den Stand vor Submission zurückversetz werden musste, da sich der Zeitpunkt des Unterrichtsende für diese Linie erheblich geändert hat.
Am 11.06.2025 wurde bekannt, dass die nun ausgeschriebenen 11 Linien für das Schuljahr 2025/2026 nicht wie bisher besetzt werden können. Daher muss bis zum Beginn des neuen Schuljahres 2025/2026 am 27.08.2025 schnellstmöglich ein Ersatz für die 11 Linien gefunden werden.
Diese 11 Linien wurden mit Verfahren 2025-0419 ausgeschrieben.
Innerhalb der Angebotsauswertung des Verfahrens "2025-0419 Beförderung von Schülern im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (11 Linien) für das Schuljahr 2025/2026" ist ein Fehler im Preisblatt von Los 2 aufgefallen, weshalb dieses in den Stand vor Submission zurückversetzt werden muss. Formal handelt es sich daher bei dem neuen Verfahren um die Fortführung des Verfahrens 2025-0419.
Die für den Schülerspezialverkehr eingesetzten Fahrzeuge müssen mit der Schadstoffklasse Euro 4 oder höher zugelassen sein.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadt Duisburg behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte benennen Sie mind. 2 Referenzen, nach Möglichkeit aus dem Bereich "Behörden", bei der Sie die angebotene Leistung bereits ausführen oder innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt haben. Geben Sie ferner den zuständigen Ansprechpartner beim Referenzgeber unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit an.
Siehe Teil 2 - Leistungsbeschreibung, Punkt 3.2 & Teil 3 - Vordrucke, Punkt 7
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Schulbus-Einsatzplan Nr. 174-1 SE, siehe Dokument "Teil 2 - Leistungsbeschreibung SE Schulbuslinien Los 2 Preisblatt"