Besondere Bedingungen für die Ausführung - a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e
EU Abs. 1, Nr. 1-10 VOB/A sowie den im Dokument "Eigenerklärung zur Eignung" aufgeführten Gründen i.S.v. § 6e EU Abs. 6, Nr. 1-9 VOB/A.
Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch eine Auskunft aus dem Bundes- oder Gewerbezentralregister zu ersetzen (§
6b EU Abs. 1, Nr. 2 VOB/A).
- Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
b) Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 6e EU Abs. 4 VOB/A). Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenträger zu ersetzen (§ 6b EU Abs.
1, Nr. 2 VOB/A).
- Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
c) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes oder § 98c des Aufenthaltsgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch eine Auskunft aus dem
Bundes- oder Gewerbezentralregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1, Nr. 2 VOB/A).
- Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
d) Eigenreklärung, Sanktionspaket: Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3
der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Formblatt Eigenerklärung Sanktionspaket
e) Erklärung des Bewerbers zur Bildung einer Bewerber-
/Bietergemeinschaft.
Die Bewerber-/ Bietergemeinschaft hat mit ihrem Antrag eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
- Formblatt Bewerber-/ Bietergemeinschaft
f) Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen
werden sollen, d.h. der Bewerber sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische
und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen möchte (Eignungsleihe), Benennung der hierfür vorgesehenen
Leistungen und Unternehmen (§ 6d EU Abs. 1, Satz 1 VOB/A).
- Formblatt Eignungsleihe
Der Nachweis, dass die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, ist durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen zu erbringen (§ 6d EU
Abs. 1, Satz 1, 2 VOB/A).
- Formblatt Verpflichtungserklärung
Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung (§ 6a EU Abs. 1, Nr. 3e) oder die berufliche
Erfahrung (§ 6a EU Abs. 1, Nr. 3a und b) ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt
werden (§ 6d EU Abs. 1, Satz 3 VOB/A).
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen,
so muss die Nachweisführung entsprechend § 6b EU auch für diese Unternehmen erfolgen (§ 6d EU Abs. 3 VOB/A). Diese Unternehmen
müssen ebenso die entsprechenden Anforderungen an die Eignung gemäß § 6a EU erfüllen und es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß
§ 6e EU vorliegen (§ 6d EU Abs. 1, Satz 4 VOB/A). Der Bewerber hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 6
vorliegen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu
ersetzen (§ 6d EU Abs. 1, Satz 5, 6 VOB/A).
Sofern im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, haftet der Bewerber und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A).