Rahmenvereinbarung über die Durchführung von analytischen Leistungen an Boden-, Bodenluft- und Grundwasserproben sowie der Entnahme von Grundwasser- und Bodenluftproben
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von analytischen Leistungen an Boden-, Bodenluft- und Grundwasserproben sowie der Entnahme von Grundwasser- und Bodenluftproben.(siehe hierzu auch Teil 2 -Leistungsbeschreibung)
3 Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate nach Ablauf der Grundlaufzeit am 31.12.2026 (beginnend ab 01.01.2027 - 31.12.2027; 01.01.2028 - 31.12.2028 und 01.01.2029 - 31.12.2029)
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Zur Erfüllung der Dienstleistung ist ein Nachweis der Zulassung gemäß § 18 BBodSchG (§ 17 LBodSchG) für die Untersuchungsbereiche P3, UB1, UB2, UB3 (ggf. Subunternehmer), UB4 und UB5 erforderlich.
Die verbindliche Sprache für die schriftliche Korrespondenz (inkl. Angebot und Rechnungen), mündliche Kommunikation sowie Analyse- und Probenahmeprotokolle ist Deutsch.
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB: §§ 134, 135, 160 GWB.Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadt Duisburg behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Berufliche Qualifikation / Sachverständige (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Siehe Teil 3 - Vordrucke, Pkt. 3:Einzureichende Unterlagen aus Teil 2 Leistungsbeschreibung, Punkt 1.8Nachweis der Zulassung gemäß § 18 BBodSchG (§ 17 LBodSchG) für die Untersuchungsbereiche P3, UB1, UB2, UB3 (ggf. Subunternehmer), UB4 und UB5