Die Abfälle fallen, bis auf das in Kunststoffsäcken gesammelte Laub, in loser Form an. Bei den vorgenannten Garten- und Parkabfällen sowie den Weihnachtsbäumen handelt es sich um ungeschredderte Abfälle.
Seitens der AG werden die folgenden biologisch abbaubaren Abfälle angeliefert:
Garten- und Parkabfälle fallen über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen täglich (Montag - Freitag) in der Zeit von 07:00 - 18:00 Uhr, an Samstagen von 07:00 - 16:00 Uhr. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen. Innerhalb eines Jahres unterliegen die Mengen der anfallenden Garten- und Parkabfälle saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen.
Im Zeitraum von April - Mai sowie Oktober - November eines Jahres ist mit einem verstärkten Aufkommen an Garten- und Parkabfällen zu rechnen. Die Anzahl der täglichen Anlieferungen durch die AG erhöht sich in diesen Zeiträumen.
Laub fällt im Leistungszeitraum im Regelfall nur in bestimmten Zeitabschnitten, jeweils in der sogenannten Laubzeit, etwa von Oktober bis Dezember, in Ausnahmefällen im Januar, an. In diesem Zeitraum erfolgen dann täglich, Montag - Freitag von 07:00 - 18:00 Uhr sowie am Samstag von 07:00 - 16:00 Uhr, mehrere Anlieferungen.
Hinweis: Bedingt durch die klimatischen Veränderungen, und den daraus resultierenden Hitze- und Trockenperioden, können Laubanlieferungen auch schon zu einem deutlich früheren Zeitraum als im Monat Oktober anfallen.
Die AG sammelt einen gewissen Teil des anfallenden Laubes im Leistungszeitraum, in Kunststoffsäcken ein. Eine Separierung der Kunststoffsäcke seitens der AG erfolgt nicht.
Hier ist ein Aufpreis für die Verwertung in EUR/t für das in Kunststoffsäcken eingesammelte Laub anzugeben.
Weihnachtsbäume fallen im Leistungszeitraum jeweils nur im Verlaufe des Januars, in Ausnahmefällen auch im Februar, an. Hier erfolgen ebenfalls pro Tag mehrfache Anlieferungen. Anlieferungen von Montag - Freitag in der Zeit von 07:00 - 18:00 Uhr, Samstag von 07:00 - 16:00 Uhr.
Wurzel- und Stammholz fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag - Freitag in der Zeit von 07:00 - 16:00 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 07:00 - 15:00 Uhr. Die Anzahl der Anlieferungen richtet sich nach den anfallenden Mengen, welche ebenfalls saisonalen und witterungsbedingten Schwankungen unterliegen.
Grünschnitt mit Erdanteil fällt über den gesamten Leistungszeitraum an. Die Anlieferungen erfolgen diskontinuierlich von Montag - Freitag in der Zeit von 07:00 - 16:00 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 07:00 - 15:00 Uhr.
Hinweis: Die AG liefert die biologisch abbaubaren Abfälle im o.g. Leistungszeitraum in Containern/Fahrzeugen unterschiedlicher Größen an. Die AN muss über eine Verwertungsanlage/Übergabestelle verfügen welche in einem Umkreis (Luftlinie) von max. 25 km vom Betriebshof DU-Hochfeld, Vygenstraße 6, 47053 Duisburg liegt.
Für die AG muss die Möglichkeit bestehen, der AN die anfallenden biologisch abbaubaren Abfälle innerhalb der vorgenannten Zeiten zu überstellen.
Auf der Anlage bzw. auf der Übergabestelle muss die Möglichkeit bestehen die in den unterschiedlichen Containern/Fahrzeugen angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.
Alle im Auftrage der AG eingehenden Mengen sind mit Gewichtsangabe, Verwiegung auf der amtlich geeichten Waage der Verwertungsanlage bzw. Übergabestelle, zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift bzw. Kopie des Wiegescheins einer jeden Anlieferung ist direkt dem Fahrer der AG auszuhändigen, eine weitere Durchschrift bzw. Kopie einer jeden Anlieferung ist der monatlichen Rechnung beizufügen.
Anmerkungen:
Die angelieferten Abfälle können im Normalfall ca. 3 - 4 Gewichtsprozente an nicht biologisch abbaubare Bestandteilen - z.B. Steine, Sand, Kunststoffteile, Plastiktüten/ Kunststofffolien o.ä. - enthalten.
Hinweis zu Laub und Weihnachtsbäumen:
Im Zeitraum Oktober - Januar, können der Abtransport sowie die Gestellung von Containern für eine Teilmenge des anfallenden Laubes bzw. der Weihnachtsbäume durch die AN erforderlich sein. Hier ist dann eine kontinuierliche Abfuhr von den etwa 4 - 5 im Stadtgebiet Duisburg befindlichen Anfallstellen seitens der AN zu gewährleisten. Für die Beladung der Container ist im Bedarfsfall ein Radlader durch die AN zu stellen.
Die Abfuhr hat von Montag - Freitag von 07:00 - 17:00 Uhr und in Ausnahmefällen an Samstagen von 07:00 - 14:00 Uhr, bis zu 3 x täglich, zu erfolgen. Der Abtransport der Container erfolgt auf Abruf. Um den betrieblichen Ablauf nicht zu gefährden muss spätestens 2 Stunden nach Anruf eines Mitarbeiters der AG die Abholung der Container von der jeweiligen Anfallstelle erfolgen.
Die von der AN abgeholten Abfälle sind ebenfalls auf einer amtlich geeichten Waage zu verwiegen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Auch hier sind die zuvor beschriebenen Angaben auf dem Wiegeschein erforderlich. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist einem Mitarbeiter der AG an den entsprechenden Anfallstellen auszuhändigen.
Die max. Größe der aufzustellenden Container variiert von Anfall- zu Anfallstelle, da das vor Ort befindliche Ladegerät über unterschiedliche max. mögliche Beladungshöhen verfügt. Die durch die AN zu stellenden Container müssen eine Größe von 30 - 40 m3 aufweisen.
Die AN hat immer eine ausreichende Anzahl an Containern auf den entsprechenden Anfallstellen bereitzuhalten.
Die AN gewährleistet, dass die offenen Behälter während des Transportes mit Planen oder Netzen abgedeckt werden.