- Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräf-te (Ausschlusskriterium)
Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Mindestanforderung ist, dass der Bieter (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 10 Beschäftigte beschäftigt hat, wobei die durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 10 Beschäftigten in jedem der letzten 3 Jahre erreicht sein muss.
? Nachweis: Formblatt 3011, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5
- Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie ihrem Unternehmen angehören oder nicht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
? Nachweis: Formblatt 3011, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6
- Erklärung zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inklusive beruflicher Befähigung
Nachweis der verantwortlichen Person(en) und ihres Stellvertreters, die die Leistungen als Führungskraft insbesondere technisch leiten und steuern, inklusive beruflicher Befähigung (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV).
Mindestanforderungen
Die verantwortliche Person und ihr/e Stellvertreter/in
- sind mind. 5 Jahre als Baulogistiker in der operativen Baulogistik tätig,
- haben ggf. einen Abschluss als Hochbautechniker oder Ingenieur,
- haben Projekterfahrung mit Leistungen der Lieferverkehrssteuerung, des Flächenmanagements und Betreibermodell Container
- beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (mindestens Qualifikationsni-veau C1 - "fachkundige Sprachkenntnisse")
Hinweis:
Alle in Formblatt 3011 "Eigenerklärung Eignung" Ziff. 7 benannten Personen werden das Bau-vorhaben möglichst während der gesamten Bauzeit betreuen. Ein Austausch der bevollmäch-tige(n) Person(en) hat nur nach vorheriger Absprache zu erfolgen. Dem AG steht das Recht zu, dass die vom AN eingesetzte(n) Person(en) durch qualifizierte Mitarbeiter ausgewechselt wird bzw. werden, sofern die Aufgaben durch eine oder beide benannte(n) Person(en) nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Maßnahme ist für die gesamte Ausführungszeit von einer fachkundigen Person zu beaufsichtigen.
Die verantwortliche Person und ihr/e Stellvertreter/in sind in Eigenleistung zu stellen und nicht als Nachunternehmerleistung anzuführen.
? Nachweis: Formblatt 3011, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7 i.V.m. mit entsprechenden Nachweisen (Lebensläufen, Studien-, Ausbildungsnachweisen oder sonstigen Bescheinigungen)
- Referenzen von vergleichbaren Leistungen
Der Bieter hat mindestens 2 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge (der letzten 3 Jahre) mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) inkl. eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung und sonstiger Angaben zu benennen, die nach Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung (Baulogistikdienstleistung) vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs 1, 75 Ab. 5 S. 2 VgV).
Als vergleichbar werden Baulogistikdienstleistungen angesehen, die mindestens die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:
- Leistungen der Lieferverkehrssteuerung, des Flächenmanagements und eines Betreibermodells Container
? Nachweis: Formblatt 3011, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8.
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit