Rahmenvereinbarung über die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen der Stadt Duisburg. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Durchführung aller ordnungsbehördlicher Feuer- und Erdbestattungen im gesamten Stadtgebiet Duisburg für die Zeit vom 01.09.2025 bis zum 31.08.2027.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Das zuvor durchgeführte offenen Verfahren "2025-0297 Rahmenvereinbarung über die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen der Stadt Duisburg", dessen Angebotsfrist am 03.06.2025 endete, musste am 06.06.2025 aufgehoben werden, da kein Angebot eingegangen ist, welches den Bedingungen entsprach. Da die neue Rahmenvereinbarung zum 01.09.2025 abzuschließen ist, um einen vertragsfreien Zeitraum zu vermeiden, können die regulären Fristen nach § 15 Abs. 2 VgV nicht eingehalten werden, ohne die Beschaffung zu gefährden. Da die Ausschreibungsunterlagen bis auf das Anpassen der Wertungskriterien unverändert geblieben sind, ist eine kürzere Angebotsfrist den Bietern auch zumutbar.
Frühjahr 2027
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadt Duisburg behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Siehe Teil 2 - Leistungsbeschreibung, Punkt 2.2 &Siehe Teil 3 - Vordrucke, Punkt 8
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