Errichtung einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen des Neubaus des Hallenbades Duisburg-Süd
Errichtung einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen des Neubaus des Hallenbades Duisburg-Süd:
Neuinstallation einer Flachdach-PV-Anlage, ca. 230 kWp, Montage auf bauseitiger Unterkonstruktion, Netzparallelbetrieb, Module, Wechselrichter, Unterverteilung, Verlegesysteme, Verkabelung, Nebenarbeiten.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Erklärungen bzw. Nachweise, deren Vorlage sich der AG vorbehalten hat und die vom AGnach dem Einreichungstermin angefordert werden, sind vom Bieter innerhalb der von derAG bestimmten angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist einzureichen.Anderenfalls ist das Angebot des Bieters auszuschließen (§ 16 a VOB/A).
Folgende Unterlagen sind jedoch zwingend mit dem Angebot einzureichen und werdennicht nachgefordert:
- die vollständig ausgefüllte Preiszusammenstellung und Erklärung des Bieters- das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis
Grundsätzlich gilt: Mit dem Angebot unaufgefordert eingereichte Eignungsnachweisewerden der Angebotswertung zugrunde gelegt. Eine Nachforderung dieser Unterlagendurch den AG ist demzufolge im zweiten Wertungsschritt nicht erforderlich.
Bezüglich der Ausschlussgründe orientiert sich die Vergabestelle an § 123 sowie § 124 GWB. Siehe auch Vergabeunterlagen (insbesondere Vordruck VHB 521 EU als auch Vordruck VHB 124 DEG).
Eignung zur Berufsausübung
Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen: Eigenerklärung anstelle eines Nachweises der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung. -> Vordruck VHB 124 DEG Eigenerklärung anstelle einer Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen (ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen). -> Vordruck VHB 124 DEG - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Formblatt F5 DEG (falls relevant) - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft VHB 234 (falls relevant) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Formblatt F6 DEG (falls relevant) SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND AUF ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN (vgl. § 6b (2) EU VOB/A): - Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft und darüber, dass keine Beitragszahlungsrückstände bestehen (ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen) Nachweisführung zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 6b (1) EU VOB/A durch eine für den Auftraggeber direkt abrufbare und kostenfrei zugängliche Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (z.B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind, erbringen. Die Präqualifikationsunterlagen dürfen dabei die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke mit dem Angebot, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen. - Eignung zur Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen: - Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre => Vordruck VHB 124 DEG - Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre => Vordruck VHB 124 DEG - Eigenerklärung, dass für Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftigt bestätigt wurde => Vordruck VHB 124 DEG - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt => Vordruck VHB 124 DEG - Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde => Vordruck VHB 124 DEG - Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Haftpflicht-Deckungssumme über mindestens 5,0 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schaden und Geschäftsjahr. Vorstehende Mindestbedingung gilt ebenso erfüllt bei einer Haftpflicht-Deckungssumme von 3,0 Mio. Euro, wenn diese zweifach-maximiert je Geschäftsjahr zur Verfügung steht. => Vordruck VHB 124 DEG SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND AUF ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN (vgl. § 6b (2) EU VOB/A): - Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 6 Monate), eine aktuell gültige Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern zur Teilnahme verpflichtet) sowie eine aktuell gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger (nicht älter als 3 Monate). Nachweisführung zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 6b (1) EU VOB/A durch eine für den Auftraggeber direkt abrufbare und kostenfrei zugängliche Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (z.B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind, erbringen. Die Präqualifikationsunterlagen dürfen dabei die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke mit dem Angebot, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen. - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen: - Erklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal) => F3 DEG - Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren =>Vordruck VHB 124 SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND AUF ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN (vgl. § 6b (2) EU VOB/A): 3 Referenznachweise -> Formblatt F1 DEG. Geeignet sind abgeschlossene Referenzprojekte mit einem vergleichbaren Leistungsumfang (jeweils mind. 80 kWp, mit Wechselrichtern). Zusätzlicher Nachweis: Der Bieter hat zudem das Vorliegen einer Eintragung als konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen in der Handwerksrolle nachzuweisen.
Nachweisführung zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 6b (1) EU VOB/A durch eine für den Auftraggeber direkt abrufbare und kostenfrei zugängliche Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (z.B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind, erbringen. Die Präqualifikationsunterlagen dürfen dabei die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke mit dem Angebot, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen. - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
siehe Punkt 27 der "Bewerbungs- und Vergabebedingungen"
siehe Punkt 33 der "Bewerbungs- und Vergabebedingungen"
siehe Punkt 15 der "Bewerbungs- und Vergabebedingungen"
Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018 davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden.
Ebenso hat der Bieter eine unschädliche Eigenerklärung in Bezug auf die Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022) abzugeben.