WDVS-Arbeiten im Zuge des Projektes Neubau einer Robbenanlage im Zoo Duisburg
Auf dem Gelände des Duisburger Zoos ist geplant, die bestehende Robbenanlage durch eine neue Anlage zu ersetzen. Einhergehend mit dem Neubau werden künftig die Wasserbecken und deren angrenzenden Gehegezonen für Mensch und Tier attraktiver gestaltet. Die neue Robbenanlage besteht aus einem neu konzipierten Außenbereich mit zwei Wasserbecken für die Seelöwen, die durch ein Vorbecken miteinander verbunden sind. Des Weiteren sind Landzonen aus Sandflächen und Felsformationen vorgesehen.
Die Technik für die neue Robbenanlage soll, gemeinsam mit den Tiergehegen und den Arbeits- bereichen der Pfleger, in einem direkt angrenzenden Neubau untergebracht werden.Erkennbar wird der Neubau als ein eingeschossiges Technikgebäude, welches sich durch die unterzubringende Wasseraufbereitung zu einem großen Teil im Erdreich befindet.
Das Gebäude "Technik- und Stallgebäude" für die Robben hat eine annähernde Grundfläche von ca.17 m x 17 m (LxB) und ist ca.10 m hoch. Es besteht aus drei Geschossen; 1. und 2. Untergeschoss und einem Erdgeschoss. Die Geschosshöhe beträgt jeweils ca.3,0 m.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die notwendigen WDVS-Arbeiten. Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Zoo Duisburg gGmbH behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Ausschlussgründe gemäß § 124 und 124 GWB
Eignungsnachweise VHB 124 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Es sind keine besonderen Bedingungen zur Ausführung des Auftrages vorgegeben.