Lieferung zum Kauf von 3 Stück neuen Maxi Kompaktkehrmaschinen mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 11,5 t
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung zum Kauf von
3 Stück neuen Maxi Kompaktkehrmaschinen mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 11,5 t, die unter anderem folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
- Zul. Gesamtgewicht max. 11,5 t (11.500 kg)- Gesamtlänge ohne Besen max. 5.000 mm- Breite max. 2.100 mm (in Ruhestellung der Besen, ohne Spiegel)- Dieselmotor mit Abgasnorm Euro VI oder besser- Hydrostatischer Fahrantrieb- Geschwindigkeit im Fahrmodus min. 70 km/h- Geschwindigkeit im Kehr- / Arbeitsmodus min. 18 km/h- Hydraulische Lenkhilfe- Kehrgutbehälter mit einem tatsächlich nutzbaren Volumen von min. 4,0 cbm (nach DIN 15429-1 Teil 4.3)- Kehrbreite min. 3.100 mm- Hydraulisch ausfahrbare Tellerbesen mit Einfahrautomatik- Wassersprüheinrichtung- Zuschaltbarer Hochdruck Düsenbalken ca. 1.600 mm breit - Wasserrückgewinnungsanlage / Umlaufwasseranlage für ca. 1.000 Liter Wasser- Hochdruckwasseranlage mit Sprühpistole und ca. 10 m Schlauch Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Maschine ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
Bewertungspreis inkl. Mehrwert- oder Einfuhrumsatzsteuer minus Skonto und plus Zollgebühr
1.1 Art der Federung1.2 Tatsächlich nutzbares Kehrgutbehältervolumen1.3 Außenabmessungen1.3.1 Außenlänge (ohne Besen)1.3.2 Außenbreite (mit Besen in Ruhestellung und ohne Spiegel)1.4 Maximale Fahrgeschwindigkeit1.4.1 Maximale Fahrgeschwindigkeit im Fahrmodus1.4.2 Maximale Fahrgeschwindigkeit im Arbeits-/Kehrmodus1.5 Innerer Wenderadius
Lieferfrist (in Wochen)
3.1 Entfernung der nächsten Service-Station3.2 Geschäftstyp der nächsten Service-Station3.3 Garantieleistungen3.4 Zusätzliche, kostenlose Service-Leistungen
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Zu dieser Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" zugelassen. Die digitalen Angebote sind ohne händische Unterschrift und Firmenstempel gültig wie auch rechtsverbindlich. Das gilt auch für alle zusammen mit dem Angebot eingereichten Anlagen. Unterschriften sind im gesamten Angebot nicht erforderlich. Auch elektronische oder qualifizierte Signaturen werden nicht gefordert. Die Textform nach § 126b BGB ist ausreichend. Allerdings muss die Person des / der Erklärenden benannt werden. Hierfür sind die Kontaktdaten in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) unter Ziffer 1.2 anzugeben.
Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des / der Interessent*in auf der Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragesteller*in, sondern für alle zum Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das auskunftsersuchende Unternehmen, ebenso wie die / die Fragesteller*in, aus Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt. Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die Vergabeplattform "Metropole Ruhr" bekannt gegeben.