1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft eines Eignungsverleihers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit ("Eignungsleihe", z. B. für Referenzen), so sind die Dritten (z. B. als Eignungsverleiher) entsprechend zu benennen und die die Eignungsleihe betreffenden Nachweise und Erklärungen gemäß diesem Erklärungs- und Nachweisbogen (ggf. entsprechende Seiten kopieren) in entsprechender Weise auch von dem Dritten, auf dessen Eignung sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Eignungsverleihern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Eignungsverleiher zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Eignungsverleiher zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft und diesen Eignungsverleihern bestehenden Verbindungen; 3. Sofern sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter berufen möchte, muss er/ sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Dritten für die Auf-tragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); 4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und
Angebote; 5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache
abzufassen; 6. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 7. Es werden nur in Textform über den Vergabesatellit Metropole Ruhr eingereichte
Bewerbungen und Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die
"Bieterkommunikation" im Vergabesatellit Metropole Ruhr, o. ä. ist nicht zulässig; 8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet; 9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen; 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt; 11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter
https://www.vergabe.metropoleruhr.de mit dem Betreff "Fragen zum Teilnahmewettbewerb Planungsleistung einer Tiefbohrung" zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief
genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 30. Oktober 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber /Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu
informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen; 12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften
haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen; 13.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der
Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur
fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der
gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten
Kopien zu verlangen; 14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die
Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Eignungsverleiher von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Eignungsverleiher keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Eignungsverleiher ist. Dies ist nach
Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Eignungsverleihers gegenüber der Vergabestelle
zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des
Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen
werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein
Eignungsverleiher einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als
Eignungsverleiher eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auftritt.
Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen
eines Bewerbers; 15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen
und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise
keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den
Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu
unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; 16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der
Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen
Unterauftragnehmer; 17. Die Auftraggeberin behält sich vor auch ohne Verhandlung den
Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen; 18. Die Reduktion der Zahl der Bieter während der
Angebotsphase bleibt vorbehalten.
19. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
A. Gesamtumsatz des Bewerbers (10 Punkte):
Jahresumsatz von mindestens 1,8 Mio. EUR in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
B. Qualifikation des Projektteams (45 Punkte)
1. Berufserfahrung des Projektleiters (10 Punkte)
Es sind die Qualifikationen und Erfahrungen des Projektleiters im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen und Sprachkenntnisse zu benennen. Weiterhin sind Angaben zu persönlichen Referenzen der letzten 10 Jahre aufzuzählen. Der Projektleiter kann aus der Gruppe der weiter unten aufgeführten Bohringenieure, Geologen oder Reservoir-Ingenieure rekrutiert werden.
2. Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters (10 Punkte)
Es sind die Qualifikationen und Erfahrungen des stellvertretenden Projektleiters im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen und Sprachkenntnisse zu benennen. Weiterhin sind Angaben zu persönlichen Referenzen der letzten 5 Jahre aufzuzählen. Der stellvertretende Projektleiter kann aus der Gruppe der weiter unten aufgeführten Bohringenieure, Geologen oder Reservoir-Ingenieure rekrutiert werden.
3. Berufserfahrung der Bohringenieure (5 Punkte)
Es sind die Kapazität, Qualifikationen und Erfahrungen der Bohringenieure im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen zu benennen. Weiterhin sind Angaben zu persönlichen Referenzen der letzten 5 Jahre aufzuzählen.
4. Berufserfahrung der Geologen (5 Punkte)
Es sind die Kapazität, Qualifikationen und Erfahrungen der Geologen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen und Sprachkenntnisse zu benennen. Weiterhin sind Angaben zu persönlichen Referenzen aufzuzählen.
5. Berufserfahrung der Reservoir-Ingenieure (5 Punkte)
Es sind die Kapazität, Qualifikationen und Erfahrungen des Reservoir-Ingenieurs im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen zu benennen. Weiterhin sind Angaben zu persönlichen Referenzen der letzten 5 Jahre aufzuzählen.
6. Berufserfahrung der Drilling Supervisoren (10 Punkte)
Es sind die Kapazität, Qualifikationen und Erfahrungen der Drilling Supervisoren im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen zu benennen. Weiterhin sind Angaben zu persönlichen Referenzen innerhalb der letzten 10 Jahre aufzuzählen.
C. Referenzen (45 Punkte)
1. Referenzen Planung Tiefbohrung (35 Punkte)
HINWEIS: Die Referenzen werden nur gezählt, wenn die vorgenannten Anforderungen kumulativ vorliegen. Die Referenzen sollen jeweils in den letzten 8 Jahren fertiggestellte Leistungen in Deutschland betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung, nach Art und Umfang, vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Eine Vergleichbarkeit liegt bei folgenden Voraussetzungen vor:
- Planung und Bohrüberwachung Tiefbohrungen von mehr als 800 mMD mit wesentlichen Anteilen in verkarstungsfähigen Karbonatgesteinen oder
- Planung und Bohrüberwachung Tiefbohrungen von mehr als 1.000 mTVD
Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber sowie das zugehörige Bohrprofil (> 800 mMD/ > 1.000 mTVD) zu enthalten.
Mehrere Referenzen vom gleichen Standort werden nur als eine Referenz gezählt.
2. Referenzen Explorationskonzept (10 Punkte)
Die Referenzen sollen jeweils in den letzten 5 Jahren fertiggestellte Leistungen in Deutschland betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung, nach Art und Umfang, vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Eine Vergleichbarkeit liegt bei der Erstellung und Unterstützung des Auftraggebers bei der Umsetzung eines Explorationskonzeptes für den untertägigen Anteil einer Anlage zur Erschließung von hydrothermaler Tiefengeothermie vor. Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber zu enthalten.