2025-131 SWDU Planungsleistungen einer Tiefbohrung (Erkundungsbohrung Tiefengeothe...
VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.10.2025
14.11.2025 12:00 Uhr
28.11.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtwerke Duisburg AG
HR B 1140
Bungertstr. 27
47053
Duisburg
Deutschland
DEA12
nabbefelds@dvv.de
+492036042781

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---
Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Vergabekammer
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Vergabekammer
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71320000-7
71351000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Erbringung von Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer Tiefbohrung (Erkundungsbohrung Tiefengeothermie)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

1. Beschreibung Erkundungsbohrung Tiefengeothermie

Die Stadtwerke Duisburg AG plant in unmittelbarer räumlicher Nähe zu ihrer Hauptverwaltung eine Erkundungsbohrung zur Ermittlung tiefengeothermischer Potenziale niederzubringen. Vorgesehen ist die Abteufung einer Vertikalbohrung bis in eine Tiefe von bis zu ca. 4.200 m, um damit die potenziell geothermisch nutzbaren Formationen des Kohlenkalks und des Massenkalks aufzuschließen und zu testen. Im Erfolgsfall ist im Nachgang, nach einer zwischengeschalteten 3D-Seismik, eine Ablenkung der Vertikalbohrung in den Kohlenkalk oder in den Massenkalk im Bereich einer Störungszone vorgesehen. Für dieses Vorgehen wurde bereits eine Konzeptstudie (Vorplanung) erstellt.

2. Aufgabenstellung Planungsleistungen Tiefbohrung

Von den Stadtwerken Duisburg wird ein Bohrungsplaner gesucht, der auf Basis der Konzeptstudie eine Ausführungsplanung erstellt, die Stadtwerke Duisburg bei der Ausschreibung und Vergabe der ausführenden Gewerke und dem behördlichen Genehmigungsprozess unterstützt und die Ausführung der Bohr- und Testarbeiten beaufsichtigt. Der Bohrungsplaner soll den nachfolgend noch grob beschriebenen Leistungsumfang abdecken:

- Behördliches Genehmigungsmanagement
- Bohrplatzbau
- Geologische Bohrungsbetreuung (u.a. Well Site Geologie)
- Bohrlochgeophysik
- Bohrtechnik
- Hydraulisches Testen
- Seismologisches Monitoring

Für die Bohrung wird ein Förderantrag nach dem Masterplan Geothermie des Landes NRW gestellt. Die zugehörige Projektskizze wurde bereits von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannt. Das Förderprogramm ist zeitlich begrenzt, was einen verbindlichen Endtermin für die Maßnahme zur Folge hat. Die Bohrung soll einschließlich der vollständigen Dokumentation bis möglichst zum 30. Juni 2028, spätestens bis zum 31. August 2028 abgeschlossen sein. Es wird von einer Aufnahme der Planungsarbeiten spätestens am 1. März 2026 ausgegangen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA12

-

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrags verwenden müssen;
2. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft eines Eignungsverleihers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit ("Eignungsleihe", z. B. für Referenzen), so sind die Dritten (z. B. als Eignungsverleiher) entsprechend zu benennen und die die Eignungsleihe betreffenden Nachweise und Erklärungen gemäß diesem Erklärungs- und Nachweisbogen (ggf. entsprechende Seiten kopieren) in entsprechender Weise auch von dem Dritten, auf dessen Eignung sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Eignungsverleihern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Eignungsverleiher zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Eignungsverleiher zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft und diesen Eignungsverleihern bestehenden Verbindungen; 3. Sofern sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter berufen möchte, muss er/ sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Dritten für die Auf-tragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); 4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Teilnahmeunterlagen und
Angebote; 5. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind im Wesentlichen in deutscher Sprache
abzufassen; 6. Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 7. Es werden nur in Textform über den Vergabesatellit Metropole Ruhr eingereichte
Bewerbungen und Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die
"Bieterkommunikation" im Vergabesatellit Metropole Ruhr, o. ä. ist nicht zulässig; 8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet; 9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen; 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt; 11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter
https://www.vergabe.metropoleruhr.de mit dem Betreff "Fragen zum Teilnahmewettbewerb Planungsleistung einer Tiefbohrung" zu stellen und werden über den im Verfahrensbrief
genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 30. Oktober 2025 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber /Bewerbergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu
informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen; 12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften
haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen; 13.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen bis zum Ablauf einer von der
Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur
fehlerhafter Unterlagen. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der
gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten
Kopien zu verlangen; 14. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die
Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Eignungsverleiher von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Eignungsverleiher keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Eignungsverleiher ist. Dies ist nach
Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Eignungsverleihers gegenüber der Vergabestelle
zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des
Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen
werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein
Eignungsverleiher einerseits als eigenständiger Bewerber und gleichzeitig als
Eignungsverleiher eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auftritt.
Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen
eines Bewerbers; 15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen
und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise
keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den
Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu
unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; 16. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der
Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen
Unterauftragnehmer; 17. Die Auftraggeberin behält sich vor auch ohne Verhandlung den
Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen; 18. Die Reduktion der Zahl der Bieter während der
Angebotsphase bleibt vorbehalten.
19. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

A. Gesamtumsatz des Bewerbers (10 Punkte):
Jahresumsatz von mindestens 1,8 Mio. EUR in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

B. Qualifikation des Projektteams (45 Punkte)
1. Berufserfahrung des Projektleiters (10 Punkte)
Es sind die Qualifikationen und Erfahrungen des Projektleiters im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen und Sprachkenntnisse zu benennen. Weiterhin sind Angaben zu persönlichen Referenzen der letzten 10 Jahre aufzuzählen. Der Projektleiter kann aus der Gruppe der weiter unten aufgeführten Bohringenieure, Geologen oder Reservoir-Ingenieure rekrutiert werden.

2. Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters (10 Punkte)
Es sind die Qualifikationen und Erfahrungen des stellvertretenden Projektleiters im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen und Sprachkenntnisse zu benennen. Weiterhin sind Angaben zu persönlichen Referenzen der letzten 5 Jahre aufzuzählen. Der stellvertretende Projektleiter kann aus der Gruppe der weiter unten aufgeführten Bohringenieure, Geologen oder Reservoir-Ingenieure rekrutiert werden.

3. Berufserfahrung der Bohringenieure (5 Punkte)
Es sind die Kapazität, Qualifikationen und Erfahrungen der Bohringenieure im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen zu benennen. Weiterhin sind Angaben zu persönlichen Referenzen der letzten 5 Jahre aufzuzählen.

4. Berufserfahrung der Geologen (5 Punkte)
Es sind die Kapazität, Qualifikationen und Erfahrungen der Geologen im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen und Sprachkenntnisse zu benennen. Weiterhin sind Angaben zu persönlichen Referenzen aufzuzählen.

5. Berufserfahrung der Reservoir-Ingenieure (5 Punkte)
Es sind die Kapazität, Qualifikationen und Erfahrungen des Reservoir-Ingenieurs im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen zu benennen. Weiterhin sind Angaben zu persönlichen Referenzen der letzten 5 Jahre aufzuzählen.

6. Berufserfahrung der Drilling Supervisoren (10 Punkte)
Es sind die Kapazität, Qualifikationen und Erfahrungen der Drilling Supervisoren im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen zu benennen. Weiterhin sind Angaben zu persönlichen Referenzen innerhalb der letzten 10 Jahre aufzuzählen.

C. Referenzen (45 Punkte)
1. Referenzen Planung Tiefbohrung (35 Punkte)
HINWEIS: Die Referenzen werden nur gezählt, wenn die vorgenannten Anforderungen kumulativ vorliegen. Die Referenzen sollen jeweils in den letzten 8 Jahren fertiggestellte Leistungen in Deutschland betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung, nach Art und Umfang, vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Eine Vergleichbarkeit liegt bei folgenden Voraussetzungen vor:

- Planung und Bohrüberwachung Tiefbohrungen von mehr als 800 mMD mit wesentlichen Anteilen in verkarstungsfähigen Karbonatgesteinen oder
- Planung und Bohrüberwachung Tiefbohrungen von mehr als 1.000 mTVD

Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber sowie das zugehörige Bohrprofil (> 800 mMD/ > 1.000 mTVD) zu enthalten.

Mehrere Referenzen vom gleichen Standort werden nur als eine Referenz gezählt.

2. Referenzen Explorationskonzept (10 Punkte)
Die Referenzen sollen jeweils in den letzten 5 Jahren fertiggestellte Leistungen in Deutschland betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung, nach Art und Umfang, vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bewerbers schließen lassen. Eine Vergleichbarkeit liegt bei der Erstellung und Unterstützung des Auftraggebers bei der Umsetzung eines Explorationskonzeptes für den untertägigen Anteil einer Anlage zur Erschließung von hydrothermaler Tiefengeothermie vor. Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber zu enthalten.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTF22N6MK

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail oder Bieterkommunikation über die Vergabeplattform) bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bewerbe/-Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote
anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben,
wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis
nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 52 Abs. 3 SektVO).

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Klarstellung: Mit der zuvorstehenden Angabe "Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/ngebotsabgabe gefordert war, werden teilweise nachgefordert" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bewerbe/-Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 52 Abs. 3 SektVO).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Eignung zur Berufsausübung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Kriterium "Eintragung in das Handelsregister" wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Eignung zur Berufsausübung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz" wurde aus technischen Gründen
beispielhaft ausgewählt. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Kriterium "Referenzen zu bestimmten Arbeiten" wurde aus technischen Gründen beispielhaft ausgewählt. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Besondere Bedingungen für die Dienstleistungsaufträge - orstehendes Kriterium wurde aus technischen Gründen
beispielhaft ausgewählt.Besondere Bedingungen für die Dienstleistungsaufträge

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Preis - Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die meisten Punkte.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
50,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Qualität Konzepte zur Leistungserbringung - 1. Schlüssigkeit 5%
2. Vollständigkeit 5%
3. Methodisches Vorgehen/Fortschreiben der Projektidee zur Realisierung 5%
4. Fristen und Terminplan 5%
5. Qualität und Plausibilität Personalplanung/ Know-How 5%

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
25,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Fertigstellung Hauptbetriebsplan - Bewertung Zeitspanne von Erteilung Zuschlag bis Abschluss Hauptbetriebsplan;

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
10,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Gewährleistung - Bewertung der Dauer der Gewährleistung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
10,00

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Angebotspräsentation - Bewertung der Qualität der Angebotspräsentation

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
5,00

Finanzierung

siehe Vertrag

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Besondere Bedingungen für die Dienstleistungsaufträge: 1.Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besond. Berufsstand vorbehalten. Zugel. sind alle Bewerber die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen und über die erforderl. Nachweise verfügen. Jurist. Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortl. Architekt oder Ingenieur benennen. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Ausländ. Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachl. Voraussetzungen für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der RL 2005/36/EG gewährleistet ist; 2.Juristische Personen müssen die Namen und die berufl. Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung