2025-0557 Deichsanierung Homberg - Leistungen zu den Fachgebieten Geotechnik, Umwe...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.09.2025
23.09.2025 10:00 Uhr
24.09.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Amt 31 (Details sind der Datei "1001_Aufforderung TWB" zu entnehmen)
DE252359155
Schifferstr. 190
47059
Duisburg
Deutschland
DEA12
t.schwend@wb-duisburg.de
+492032834390
+49 2032832883

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71240000-2
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Projektgebiet der "Deichsanierung Homberg" (DS Homberg) befindet sich linksrheinisch zwi-schen Rhein-km 781,00 (südliches Ende) und Rhein-km 784,2 (nördliches Ende). Er wird am südlichen Ende durch den "Rheinpreußenhafen" begrenzt und schließt im Norden etwa in Höhe des "Gerdtwegs" an einen Hochuferbereich an, der in der Zuständigkeit des Deichverbands Friemersheim liegt. Die Gesamtlänge des Projekts beträgt ca. 2,74 km.
Für die DS Homberg liegt bereits seit dem Jahr 2024 ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor. Unmittelbar nach Erlangung der Rechtskraft wurde in einem Teilbereich bereits im Jahr 2024 eine Teil-sanierung zur Reduzierung der gravierendsten Standsicherheitsdefizite baulich umgesetzt (1. Bauabschnitt, BA1).
Die Leistungen für die Objektplanung und die örtliche Bauüberwachung wurden bereits für alle Leistungsphasen vergeben. Ebenso beauftragt wurden die Leistungen für die prüfgutachterlichen Tätigkeiten des Sachverständigen für Erd- und Grundbau. Sämtliche anderen Leistungen wurden hingegen nur bis zur Planfeststellung bzw. bis zum Abschluss des BA 1 vergeben und werden neu ausgeschrieben.
Die hier vorliegende Ausschreibung umfasst die Leistungen im Fachgebiet Geotechnik inkl. Altlasten / Umwelt, die im Zuge der noch ausstehenden Planungs- und Bauaufgaben zu erbringen sind. Dar-über hinaus sind die Leistungen zur Bodenkunde (insbes. Bodenschutzkonzept (BSK) und Boden-kundliche Baubegleitung (BBB)) Bestandteil der hier vorliegenden Ausschreibung.
Übergeordnetes Projektziel ist die Sanierung der vorhandenen Hochwasserschutzanlagen entspre-chend den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ziel der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Ermöglichung einer entsprechenden Planung inkl. einer VOB-konformen Ausschreibung sowie einer möglichst reibungslosen Bauausführung.
Grundsätzlich sei angemerkt, dass nach jetzigem Sachstand davon ausgegangen wird, dass Änderungen an der derzeit planfestgestellten Lösung erforderlich werden (siehe hierzu auch Anlage 5026). Die hier ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die jeweils aktuell geplante Lösung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die hier ausgeschriebenen Leistungen zur Geotechnik sollen Erkenntnisdefizite herausarbeiten und beseitigen, zu einer Verbesserung der Planung führen (im Rahmen des Gebots der "unbedeutenden Änderungen), detaillierte Abstimmungen mit den zu beteiligenden Behörden ermöglichen sowie zu einer VOB-konformen Ausschreibung der Bauleistungen und einer möglichst reibungslosen Bauaus-führung führen. Hierzu zählen auch Belange des Abfall- bzw. Umweltrechts. Zu den einzelnen Belangen sind jeweils Berichte zu erstellen. Weiterhin mit ausgeschrieben sind Leistungen während der Bauausführung (Fachbauleitung und Fremdüberwachung, Geotechnik und Altlasten-/Abfallrecht).
Die geotechnischen Nachweise, die im Zuge des ggf. erforderlichen Planänderungsverfahren auszuführen sind, werden nach derzeitigen Sachstand durch Dritte erstellt. Es wird jedoch erwartet, dass derartige Nachweise auf Anforderung auch durch den AN erbracht werden können.
Zusätzlich sind durch den AN auch bodenkundliche Leistungen (BSK, BBB etc.) zu erbringen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2026
30.06.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deich Homberg
47199
Duisburg
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTF6PNFZP

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

**** VERWEIS AUF BEWERTUNGSMATRIX ****
WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE BEPUNKTUNG GEMÄSS DEN BEIGEFÜGTEN UNTERLAGEN ERFOLGT.

SIEHE HIERZU DIE VERGABEBEDINGUNGEN UND DIE WERTUNGSMATRIX

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es werden Unterlagen nachgefordert soweit dies nach §56 VgV zulässig ist.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das entsprechende Formular ("Erklärung des Bieters") ist in Teil 3 - Vordrucke - der Vergabeunterlagen enthalten.

Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Ausschlussgründe gemäß § 124 und 124 GWB

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.

Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.

Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.

Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.

Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.

Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Befähigung zur Berufsausübung - Der Bewerber hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem Sie niedergelassen ist,
entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere
Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).

- Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in
das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - - Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" (Ausschlusskriterium)
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 1.500.000,00 Euro (netto) erzielt
hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Hinweis: Bei einer Bewerbergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Un-
terauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage ent-
sprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006,
"Verpflichtungserklärung Eignungsleihe".

- Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2

- Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des
Auftrags)" (Ausschlusskriterium)
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass sie in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf
die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, durchschnittlich folgende Mindestjahres-
umsätze (gemittelt über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) erzielt hat (§ 45
Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
Beratungsleistungen Geotechnik für
Hochwasserschutzanlagen, Staudämme,
Uferwände und vergleichbare Bauwerke: 50.000,00 Euro (netto)
- Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3.1
- Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4
Nr. 2 VgV ) (Ausschlusskriterium)
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine
Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 5,00 Mio Euro (brutto) und
für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 3,00 Mio
Euro (brutto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die
Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere
Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern),
die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem
Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
- Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der
Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine sol-
che abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4.1). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung
der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die
geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor,
im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice
nachzufordern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - - Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte
(Ausschlusskriterium)
Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers ersichtlich
ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Mindestanforderung ist, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft (inklusive
Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten drei Jahre durchschnittlich mindestens 12
Beschäftigte beschäftigt hat, wobei die durchschnittliche Beschäftigtenzahl von 10
Beschäftigten in jedem der letzten drei Jahre erreicht sein muss.
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5
- Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen (Ausschlusskriterium)
Der Bewerber hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs.
3 Nr. 2 VgV).
Mindestanforderung ist, dass der Bewerber mindestens 4 technische Fachkräfte mit der
Berufsbezeichnung Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. (FH)/ Dipl.-Ing. (BA)/ M. Sc. /M. Eng. oder
vergleichbar benennt und erklärt, dass die für die zu bearbeitenden Teilaufgaben
(Geotechnischer Bericht Deich, Geotechnischer Bericht Schlitzwand, Bodenschutzkonzept,
Altlasten-/ umweltrechtliche Fachbauleitung) namentlich aufgeführten Personen die
geforderte Kompetenz aufweisen (siehe Leistungsbeschreibung: FB 2002, Kap. 0.2), für die
Zeit der Leistungserbringung zur Verfügung stehen und eingesetzt werden sollen.
Mehrfachfunktionen sind möglich.

Von den zu nennenden Fachkräften muss/müssen der/die "Sachverständige/n Geotechnik"
auf den jeweils zu bearbeitenden Teilgebieten der Geotechnik (hier: Fachgebiet Deichbau,
Fachgebiet Dichtwandbau) über vertiefte Erfahrungen verfügen, um Projekte der
Geotechnischen Kategorie 3 gem. EC 7 / DIN 4020 bearbeiten zu dürfen. Der / die
"Sachverständige Altlasten" muss seine fachliche Kompetenz im Sinne von § 18 Bundes-
Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und § 17 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBodSchG)
nachweisen können. Der/die "Sachverständige Bodenschutz" muss nachweisen können, dass
sie/er über die "notwendigen Fachkenntnisse für den baubegleitenden Bodenschutz" gem.
DIN 19639, Anhang C verfügt.

? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6

- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufs-
ausübung für die Führungskräfte (Ausschlusskriterium)
Der Bewerber hat Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die
Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte des Bewerbers vorzulegen.
Mindestanforderung ist hierbei, dass der Bewerber durch Vorlage von Bescheinigungen
nachweist, dass folgende Führungskräfte berechtigt sind, die Berufsbezeichung Dipl.-Ing./
Dipl.-Ing. (FH)/ Dipl.-Ing. (BA)/ M. Sc. /M. Eng. oder vergleichbar zu führen (§§ 46 Abs. 3 Nr.
6, 75 Abs. 1, 2 VgV).

- Projektleiter
- stellvertretender Projektleiter
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7
- Referenzen von vergleichbaren Leistungen (Ausschlusskriterium)
Der Bewerber hat geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe der
erbrachten Leistungen, des Auftragswertes, des Leistungszeitraum sowie des Empfängers
der Leistung (Auftraggeber) inkl. eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-
Adresse und Funktionsbezeichnung und sonstiger Angaben, zur Überprüfung der
Vergleichbarkeit vorzulegen.
Geeignete Referenzen sind vorzulegen für die folgenden Aufgabenbereiche:
a. Geotechnischer Bericht für Deiche
b. Geotechnischer Bericht für Dichtwand in Schlitzwandbauweise
c. Bodenschutzkonzept
d. Altlasten- / umweltrechtliche Fachbauleitung
e. Geotechnische Fachbauleitung für Deich- oder Dammbau

Mindestanforderung ist hierbei, dass für die unter a. bis e. genannten Leistungsteile jeweils
mindestens 1 Referenz vorgelegt wird, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden
Leistungen vergleichbar sind, also diesem nach Art und Umfang/ Größe nachkommen (§§ 46
Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV). Aufgrund der Komplexität und des Umfangs der mit
der gegenständlichen Leistung vergleichbaren Referenzprojekte unter den nachstehend
genannten Kriterien auch einschlägige Leistungen aus den letzten 8 Jahren berücksichtigt.
Eine Pflicht zur Vorlage von Referenzen, die länger als 3 Jahre zurückliegen, wird hiermit
jedoch nicht begründet.
Die Leistungen bzw. Aufträge sind jedenfalls vergleichbar, wenn es sich bezogen auf die ein-
zelnen Leistungsteile a) bis e) um Leistungen
a. der Erstellung eines Geotechnischen Berichts gem. DIN 4020 für eine Deichsanie-
rung oder einen Deichneubau von Deichen der Klasse 1 gem. DIN 19712, b. der Erstellung eines Geotechnischen Berichts gem. DIN 4020 für den Bau einer
Dichtwand in Schlitzwandbauweise bzw. der den Bau einer Dichtwand in Schlitz-
wandbauweise inkludiert hat,
c. der Erstellung eines Bodenschutzkonzepts für eine Infrastrukturmaßnahme,
d. einer altlasten-/ umweltrechtlichen Fachbauleitung mit großen Erdmassen
(? 2.000 m3),
e. der Geotechnischen Fachbauleitung inkl. Durchführung der Fremdüberwa-
chungsversuche bei Deichen der Klasse 1 gem. DIN 19712 oder vergleichbaren
Erdbauwerken

handelt.
Hinweise:
- Eine Referenz kann auch die Anforderungen mehrerer Leistungsteile erfüllen und ent-
sprechend angegeben/verwendet werden. Nur die mehrfache Verwendung der glei-
chen Referenz innerhalb eines Leistungsteils ist nicht zulässig.
- Die in die Wertung eingehenden Referenzen sind je Leistungsteil a) bis e) auf maximal
3 Referenzen beschränkt.
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8 und Formblatt 3002a,
"Eigenerklärung zur Eignung/Zusatz Referenzen"
- Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Aus-
führung des Auftrags verfügt (Ausschlusskriter...

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

siehe Vergabebedingungen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
100,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bewerber zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weitere Unterlagen der Bewerber zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Insbesondere wird der Auftraggeber gemäß § 6 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung