Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Benennung und Beschreibung erbrachter vergleichbarer Bauleistungen (§ 6a EU Nr. 3 a) VOB/A). Als vergleichbar werden Bauleistungen angesehen, die pro Referenz mindestens zwei der folgenden Leistungen enthalten bzw. die folgenden Kriterien erfüllen. Insgesamt müssen über alle eingereichten Referenzen jedoch alle nachfolgenden Leistungen nachgewiesen werden:
- Erdbau
- Asphaltarbeiten
- Wegebau in Betonpflaster und wassergebundener Decke
- Spielplatzbau
- Einbau von Großformatplatten
- Saat- und Pflanzarbeiten (Rasen, Stauden, Gehölze, Bäume, etc.)
- Mindestauftragswert: 1.500.000,- EUR netto
[mind. 3 Stück in den letzten 5 Jahren (Referenz muss innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen sein)]
Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden.
-> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 5 i.V.m. mit folgenden Angaben auf dem Formblatt oder einer als Anlage beizufügenden Auflistung: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (Abrechnungssumme), des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Referenznachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen mittels VHB-Formblatt 444 einzufordern.
- Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g) VOB/A).
- Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 6
Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und steuern inklusive Be-nennung der für die Bauleitung verantwortlichen Person sowie einer Stellvertretung
(Mindestanforderung: Die für die Bauleitung verantwortliche Person sowie die Stellvertretung verfügt über mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in mit vergleichbaren Leistungen) (§ 6a EU Nr. 3 e) VOB/A).
- Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 7
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht erforderlichen Führungskraft (Bauleiter/in) und deren/dessen Stellvertretung auf An-forderung der AG anhand einer Kopie des/der entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen der Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war, nachzuweisen.
Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i) VOB/A).
- Nachweis: Formblatt "3012 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - VHB 233"
Zur Prüfung der Eignung des/der Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des Angebotes/ mit Einreichung des Teilnahmeantrags die Teile des Auftrags/der Leistung benannt werden, die voraussichtlich im Wege der Unterauftragsvergabe vom Bieter/Bewerber an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung des/ der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe besteht nicht, kann jedoch nach Ermessen des Bieters/ Bewerbers erfolgen.
Die AG behält sich vor, die Benennung des/ der Unterauftragnehmer spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, einzufordern.