Verfahrensangaben

2025-0688: Vorsortierung von Gewerbeabfällen für die Wirtschaftsbetriebe Duisburg ...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
DE252359155
Schifferstr. 190
47059
Duisburg
Deutschland
DEA12
m.wagner@wb-duisburg.de
+49 2032837925

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
+49 2211473045
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90500000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, nachfolgend AG genannt, sammelt gewerbliche Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle bei Kunden im Stadtgebiet Duisburg ein. Die Abfälle stammen aus Gewerbe- und Industriebetrieben sowie von Baustellen.
Diese Abfälle werden in eigenen Fahrzeugen und Containern gesammelt und sollen kontinuierlich zu einer Vorbehandlungsanlage geliefert werden. Die angelieferten gewerblichen Siedlungs- und Bau-/Abbruchabfälle sind gemäß der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einer Vorbehandlung/Vorsortierung zu unterziehen.
Die vorsortierten Gewerbeabfälle sind für die AG zur späteren Abholung bereitzustellen.

Die Anlieferung und Abholung der gewerblichen Abfälle erfolgt an den Werktagen von Montag bis Freitag.

Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Leistungszeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2026 (12 Monate).
Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (01.01.2027 - 31.12.2027) für die AG zu berücksichtigen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Anlieferung der gewerblichen Abfälle:

Die Anlieferung der gewerblichen Abfälle (gemischte Verpackungen - AVV 150106 und gemischte Bau- und Abbruchabfälle - AVV 170904) erfolgt durch die AG.
Die zu übernehmenden Abfälle (gemischte Verpackungen - AVV 150106) werden in Absetz- und Abrollcontainern unterschiedlicher Größen (7 - 48 m3), über 3-achsige LKW (aus der Umleerbehältersammlung) und gelegentlich in Preßcontainern (10 m3 bzw. 20 m3) angeliefert.
Die Anlieferung der Abfälle (gemischte Bau- und Abbruchabfälle - AVV 170904) erfolgt ausschließlich in Absetz- und Abrollcontainern unterschiedlicher Größen (7 - 48 m3).
Die Anlieferungen erfolgen sowohl im Containerzug wie auch in Einzelcontaineranlieferungen. Täglich können eine oder mehrere Anlieferungen erfolgen, ebenso bestehen Zeiträume in denen tagelang keine Anlieferung erfolgt.
Die AN muss über eine Vorbehandlungsanlage bzw. Übergabestelle verfügen, die in der Umgebung von Duisburg, max. 35 km Umkreis (Luftlinie), liegt.
Die vorgenannte max. Entfernung beinhaltet die Summe der Entfernung (Luftlinie) vom zentralen Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, zur Vorbehandlungsanlage bzw. Übergabestelle sowie der Entfernung (Luftlinie) von der Vorbehandlungsanlage bzw. Übergabestelle zur GMVA Niederrhein, Buschhausener Str. 156/158, 46049 Oberhausen.

Die Anlieferungen zur Vorbehandlungsanlage bzw. Übergabestelle erfolgen zu den folgend genannten Zeiten:

Montag - Freitag: 07.00 - 16.00 Uhr

Innerhalb dieser Zeiträume muss für die AG die Möglichkeit bestehen, die gesammelten Abfälle (AVV 150106 und AVV 170904) der AN zu überstellen.
Auf der Vorbehandlungsanlage bzw. Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen die angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.

Anmerkung: Im Störfall (z.B. temporärer Annahmestopp der Anlage / Übergabestelle) ist die AG umgehend zu informieren.
Bei geplanten/vorhersehbaren Schließungen der Anlage / Übergabestelle ist die AG seitens der AN frühzeitig (mind. 2 Wochen zuvor) zu informieren. Zwischen der AN und der AG sind dann entsprechende Vorkehrungen für den Schließungszeitraum zu treffen.

Alle der im Auftrage der AG eingehenden Fraktionen sind mit Gewichtsangabe (Verwiegung auf einer amtlich geeichten Waage) zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist dem Fahrer der AG direkt auszuhändigen.

Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein:

- Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Vorsortieranlage / Übernahmestelle,
- Wiegeschein-Nr.
- Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges,
- Name oder Bezeichnung und Anschrift der Anlage und Waage (falls
abweichend),
- Bezeichnung der Abfallart und AVV-Nr.,
- Herkunft der angelieferten Fraktion (Angabe der Anfallstelle),
- Bruttogewicht,
- Nettogewicht.

Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Rechnungen.

Die AG unterliegt den Pflichten des §4 Abs. (1) sowie des §9 Abs. (1) Nummer 1 sowie Abs. (3) der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).
Vor der Erstanlieferung gewerblicher Abfälle muss die Bieterin daher schriftlich bestätigen, dass deren Vorsortieranlage die Anforderungen des § 6 Abs. (1) und (3) der aktuell gültigen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erfüllt.
Hierzu ist das in der Anlage 2 beigefügte Formblatt F 10 von der Bieterin zu unterzeichnen.

Die zu bearbeitenden Mengen im Leistungszeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2026 (12 Monate) stellen sich wie folgt dar:

- AVV 150106 - gemischte Verpackungen:
ca. 4.000 t

- AVV 170904 - gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen:
ca. 5.300 t

Die vorgenannten Mengenangaben gelten auch für den optionierten Leistungszeitraum (01.01.2027 - 31.12.2027).

Die Mengenangaben, incl. des Mengenverhältnisses der AVV 150106 und 170904, beruhen auf Durchschnittswerten der letzten Jahre. Die Werte dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Konditionen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2026

Optionaler Leistungszeitraum um weitere 12 Monate:
Eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (01.01.2027 - 31.12.2027) ist für die AG zu berücksichtigen.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stadtgebiet Duisburg
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preislicher Aspekt

Das Wertungskriterium "Preislicher Aspekt" betrifft den Angebotspreis für die Dauer der Beauftragung und wird insgesamt mit 55 % (= max. 550 Punkte) gewichtet.

Beim Kriterium "Preislicher Aspekt" wird zudem nochmals zwischen der Haupt- und der optionalen Leistung (Verlängerungsoption) unterschieden (80/20 % bzw. 440 / 110 Punkte). Bei dem Kriterium "Preislicher Aspekt" wird der zu zahlende Bruttopreis (Angebotspreis) für die Leistung der Verwertung/Aufbereitung als auch der ggf. eingeräumte Skontonachlass berücksichtigt.

Der Skontosatz muss von der Bieterin in der Checkliste (Anlage 1) eingetragen werden. Erfolgt hier keine Eintragung gilt 3 % Skonto als angeboten (vgl. IX. 2 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR)

Bezüglich der durchzuführenden Leistung erhält das Angebot mit dem geringsten Angebotspreis (Bruttopreis für die Leistung abzgl. Skontonachlass) die maximale Punktzahl. Die höheren Angebote erhalten einen Punkteabzug im Verhältnis vom geringsten Angebotspreis zum eigenen Angebotspreis.
Der Angebotspreis eines jeden vorliegenden Angebotes wird jeweils zu dem niedrigsten Angebotspreis (Maßstab) per Division in ein lineares Verhältnis gesetzt, indem der niedrigste Angebotspreis durch den Angebotspreis des jeweils zu bewertenden Angebots dividiert wird. Durch die jeweilige Multiplikation des Wertes des Quotienten mit den maximal erreichbaren Preispunkten (440/110 Punkte) werden dann für jedes Angebot die Preispunkte ermittelt.

Gewichtung
55,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Sortiertiefe

Neben dem Angebotspreis ist auch die Qualität der angebotenen Leistung bei der Bewertung der Angebote von Bedeutung. Diese Qualität ergibt sich aus der Sortiertiefe bzw. dem Wirkungsgrad der Vorbehandlungsanlage.
Das Wertungskriterium "Sortiertiefe" wird insgesamt mit 35 % (= max. 350 Punkte) gewichtet.
Je höher die Sortiertiefe der Anlage aufgrund der Aussortierung werthaltiger Fraktionen ist, desto geringer ist die Menge, welche der AG als Sortierreste zur Abholung bereitgestellt werden.

Beträgt z.B. die technisch mögliche Sortiertiefe der Vorbehandlungsanlage für beide Abfallfraktionen (AVV 150106 und AVV 170904) jeweils 20 %, so ist für die angebotene Sortiertiefe ein Wert von 20 % anzugeben.

Sind für die angelieferten Abfallfraktionen (AVV 150106 und AVV 170904) unterschiedliche technische Sortiertiefen in der Vorbehandlungsanlage vorhanden, so ist der Mittelwert der beiden Sortiertiefen, bezogen auf die seitens der AG angelieferte Gesamtmenge, anzugeben.

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Logistischer Aspekt

Das Angebot mit der geringsten Luftlinienentfernung zur Vorbehandlungsanlage / Übergabestelle vom zentralen Betriebshof Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg der AG zzgl. der Luftlinienentfernung von der Vorbehandlungsanlage / Übergabestelle zur GMVA Niederrhein, Buschhausener Str. 156/158, 46049 Oberhausen, erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten.

Die Angebote mit der höheren Anlagenentfernung / Entfernung Übergabestelle / Entfernung GMVA Niederrhein erhalten einen Punkteabzug im Verhältnis von dem mit der geringsten Anlagenentfernung / Entfernung Übergabestelle /Entfernung GMVA Niederrhein zur eigenen Anlagenentfernung / Entfernung Übergabestelle / Entfernung GMVA Niederrhein.
Die Entfernung eines jeden vorliegenden Angebots wird jeweils zu dem mit der niedrigsten Anlagenentfernung / Entfernung Übergabestelle / Entfernung GMVA Niederrhein (Maßstab) per Division in ein lineares Verhältnis gesetzt, indem die niedrigste Anlagenentfernung / Entfernung Übergabestelle / Entfernung GMVA Niederrhein durch die Anlagenentfernung / Entfernung Übergabestelle / Entfernung GMVA Niederrhein des jeweils zu bewertenden Angebots dividiert wird. Durch die Multiplikation des Wertes des Quotienten mit den maximal erreichbaren Punkten (100) werden dann für jedes Angebot die Punkte für das Kriterium "Umweltverträglichkeit" ermittelt.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Optionaler Leistungszeitraum um weitere 12 Monate:
Eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (01.01.2027 - 31.12.2027) ist für die AG zu berücksichtigen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
EUR
EUR
546.840,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Logistischer Aspekt - Reduzierung der Transportkilometer:
Räumliche Nähe der Vorbehandlungsanlage (räumliche Nähe zum Betriebshof Zur
Kupferhütte 10, 47053 Duisburg und zur GMVA Niederrhein, 46049 Oberhausen) .
Die AN muss über eine Vorbehandlungsanlage/Übergabestelle verfügen, die in der Umgebung von Duisburg, max. 35 km Umkreis (Luftlinie), liegt. Anlagen bzw. Übergabestellen mit einer größeren Luftlinienentfernung werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die vorgenannte max. Entfernung beinhaltet die Summe der Entfernung (Luftlinie) vom zentralen Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, zur Vorbehandlungsanlage/Übergabestelle sowie der Entfernung (Luftlinie) von der Vorbehandlungsanlage/Übergabestelle zur GMVA Niederrhein, Buschhausener Str. 156/158, 46049 Oberhausen.
Zur Bestimmung der entsprechenden Entfernungen wird das Tool https://www.luftlinie.org/ verwendet.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

674233-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

5
5

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
546.840,00
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Schmidt Umweltservice GmbH, 47138 Duisburg
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Schmidt Umweltservice GmbH
DE815486677
Mittleres Unternehmen
Oberhauser Str. 15
47138
Duisburg
Deutschland
DEA12
info@schmidt-umwelt.de
+4920341716990
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

12.12.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

5 - 541586
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung