Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
- Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (gemäß 1 des Formblattes "EignungsnachweiseVHB124")
- über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (gemäß 2 des Formblattes "EignungsnachweiseVHB124")
- Eigenerklärung, dass für Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftigt bestätigt wurde (gemäß 8 des Formblattes "EignungsnachweiseVHB124")
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gemäß 9 des Formblattes "EignungsnachweiseVHB124")
- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (gemäß 10 des Formblattes "EignungsnachweiseVHB124")
- Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden i. H. v. 2.000.000 EUR und für Vermögensschäden i. H. v. 1.000.000 (gemäß 7 des Formblattes "EignungsnachweiseVHB124")
SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND NUR AUF GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN:
- einen Nachweis zur Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (gemäß 6 des Formblattes "EignungsnachweiseVHB124")
- einen Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (gemäß 7 des Formblattes "EignungsnachweiseVHB124")
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (gemäß 10 des Formblattes "EignungsnachweiseVHB124")
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der zuständigen Sozialversicherungsträger (gemäß 10 des Formblattes "EignungsnachweiseVHB124")
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (gemäß 10 des Formblattes "EignungsnachweiseVHB124")
- eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG (gemäß 10 des Formblattes "EignungsnachweiseVHB124")
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (gemäß 12 des Formblattes "EignungsnachweiseVHB124")