Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen VHB 233 (falls relevant) -
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft VHB 234 (falls relevant) -
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen VHB 235 (falls relevant) -
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen VHB 236 (falls relevant) -
- Eigenerklärung, dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (Eignungsnachweise_VHB124 ; Punkt 5)
- Erklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal) (Eignungsnachweise_VHB124 ; Punkt 4)
- Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, es gilt das Abnahmedatum, mit folgenden Leistungsmerkmalen:
Folgende Leistungsmerkmale sind hierbei nachzuweisen:
Mind. 3 Referenzprojekte, die die Projektierung, Programmierung und Errichtung von fernwirktechnischen Anlagen mit folgenden Merkmalen umfasst:
- Getrennte Netzwerk-Kommunikation nach IEC 60870-5-104 von Stationsnetz
(FW-Knoten <-> FW-Unterstation) und Leitsystem (NLT-Zentrale <-> FW-Knoten)
- Erfassung von System-, Fernwirk- und Plandaten im fernwirktechnischen Leitsystem VICOS- / SITRAS-RSC der Fa. Siemens
- Die Referenzprojekte müssen zudem eine Anlage vergleichbarer Größenordnung betreffen, d. h. eine Verfügbarkeitsanforderung von mindestens 99,9 %, die Realisierung eines Fernwirkknotens mit einer vergleichbaren Anzahl unterlagerter Fernwirkgeräte (z. B. größer gleich 10) sowie eine vergleichbare Datenpunktanzahl (z. B. größer gleich 2.000 Datenpunkte pro Gesamtanlage)
Außerdem muss der Bieter mit dem Angebot folgende Nachweise einreichen:
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar
- Als Referenzerklärung ist das Formular F2a - Referenzerklärung zu verwenden
(Eignungsnachweise_VHB124 ; Punkt 3)