Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - - Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte
Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Mindestpersonalstärke Unternehmen/Büro:
Mindestanforderung ist, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 5 Beschäftigte beschäftigt hat, wobei die durchschnittliche Beschäftigtenzahl von 5 Beschäftigten in jedem der letzten 3 Jahre erreicht sein muss.
Mindestanforderung ist, dass der Bewerber mindestens 3 verschiedene technische Fachkräfte mit abgeschlossener baufachlicher Hochschulausbildung (Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. (FH)/ Dipl.-Ing. (BA), M. Sc./B.Sc, M. Eng./B.Eng. (oder vergleichbar)) beschäftigt, wobei diese Fachkräfteanzahl in jedem der letzten 3 Jahre erreicht sein muss.
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5
- Referenzen von vergleichbaren Leistungen
Der Bieter hat geeignete Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) und sonstiger sachgerechter Angaben zur Überprüfung der Vergleichbarkeit vorzulegen.
Mindestanforderung ist hierbei, dass je Leistungsbereich:
a. Bauoberleitung (BOL) sowie
b. örtliche Bauüberwachung (öBü)
mindestens 1 wertbare Referenz aus den letzten 6 Geschäftsjahre vorgelegt werden muss, deren Leistungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV).
Sofern eine Referenz beide Leistungsbereiche umfasst, kann sie jeweils (einmal) zum Nachweis des jeweiligen Leistungsbereiches verwendet werden. Die mehrfache Verwendung der gleichen Referenz innerhalb eines Leistungsbereiches ist nicht zulässig.
Es werden auch Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen der Bauoberleitung und der örtliche Bauüberwachung erbracht wurden, auch wenn die Maßnahme insgesamt noch nicht beendet/abgeschlossen ist.
Je Leistungsbereich werden nur Leistungen bzw. Referenzen berücksichtigt, wenn deren Bau-/Sanierungskosten (KG 200 - 700, DIN 276) mindestens 2,5 Mio. (netto) betragen (Mindestkriterium). Darüber hinaus sind Leistungen bzw. Referenzen jedenfalls dann vergleichbar, wenn es sich:
um vergleichbare Planungs- bzw. Überwachungsleistungen im Rahmen der Herstellung bzw. Sanierung von technischen Erdbauwerken wie Deich- oder Dammbauten im Sinne von Ingenieurbauwerken gemäß Anlage 12.2 - Objektliste Ingenieurbauwerke, Gruppe 3 - Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. HOAI 2021 von mindestens Honorarzone III handelt.
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8
Bewerber, deren Teilnahmeanträge in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle für die genannten Leistungen eine Bestätigung durch den Auftraggeber, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, vorzulegen.
Hinweis: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch Referenzen außerhalb der in § 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 1 VgV genannten 3 Jahre berücksichtigt (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 2 VgV). Der Referenzzeitraum wird daher auf 6 Jahre verlängert. Dabei ist es unerheblich, ob die Planung innerhalb dieses Referenzeitraumes vollständig abgeschlossen oder das Bauwerk bereits realisiert wurde. Vielmehr müssen innerhalb des Referenzzeitraumes Leistungen erbracht worden sein (Bauoberleitung und der örtlichen Bauüberwachung), die mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind.
- Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Der Bewerber hat darzulegen, dass er/sie mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV):
Übliche zur Leistungserbringung erforderliche Ausstattung und Geräte sowie Hard- und Software nach Stand der Technik zur Projektkommunikation, Planung, Datenverarbeitung und Darstellung sowie zum digitalen Datenaustausch. Hierzu gehören mindestens Telefon, Fax, E-Mail-Account, PC oder Laptop, Server mit Datensicherung, Netzwerk- und Onlinezugang (ggf. mobil), Zugriff auf die für die Leistungserbringung maßgeblichen Regelwerke, Nachweisdokumente, Kopierer/Scanner, Plotter/Drucker bis A0.
Die verwendete Software muss geeignet sein, um neben der eigentlichen digitalen EDV-gestützten Projektbearbeitung (z. B. Textverarbeitung, Darstellung/CAD, Berechnung, AVA) einen daten- und formatverlustfreien Austausch mit dem Auftraggeber zu ermöglichen und dem Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen digital (z.B. auf USB-Stick) zumindest in folgenden Datei-Formaten zur Verfügung zu stellen:
- in der Version 2016: xls, doc, ppt, mpp, pmf, shp, prj,
- in der Version 2016 pdf, dxf, dwg, rcp, dwf,
- sonstige: gaeb 90/gaeb XML3.0, LandXML, jpg, bmp, txt
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9
- Maßnahmen des Bewerbers/der Bewerbergemeingemeinschaft zur Gewährleistung der
Qualität (Ausschlusskriterium)
Der Bewerber hat darzulegen, dass in seinem Unternehmen mindestens folgende Maßnahmen zur Qualitässicherung ergriffen werden (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV):
- Der Bewerber muss in Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen mindestens ein eigenes und/oder nach ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem besitzen.
-> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 10
- Angabe, welcher Teil des Auftrages unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV) (Ausschlusskriterium)
Der Bewerber hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV).
-> Nachweis: Formblatt 3004, "Verzeichnis der Unterauftragnehmer"
Vor Zuschlagserteilung kann d...