Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - a) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte (Ausschlusskriterium)
Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Mindestanforderung ist, dass der Bieter (inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens 5 Beschäftigte beschäftigt hat, wobei die durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens 5 Beschäftigten in jedem der letzten 3 Jahre erreicht sein muss.
-- Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5
b) Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen (Ausschlusskriterium)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie ihrem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Mindestanforderung ist, dass für die Leistungserbringung mindestens 3 Personen (Projektteam) benannt werden, die für die tatsächliche Leistungerbringung zuständig sind und für den Leistungszeitraum zur Verfügung stehen.
Die für die Prüfung der Standsicherheit verantwortlichen Fachkräfte ("staatlich anerkannte Sachverständige/staatlich anerkannter Sachverständiger") müssen darüber hinaus innerhalb der letzten 10 Berufsjahre auch Erfahrungen als saSV für die Prüfung der Standsicherheit für die Fachrichtungen/ Leistungsbereiche:
- Massivbau und
- Stahl-/Metallbau
vorliegen. Die geforderte Erfahrung für die Fachrichtungen/ Leistungsbereiche kann dabei durch eine oder mehere Fachkräfte nachgewiesen werden.
-- Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6
c) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Be-rufsausübung für die Führungskräfte (Ausschlusskriterium)
Nachweis der verantwortlichen Person(en), die die Leistungen als Führungskraft insbesondere technisch leiten und steuern, inklusive beruflicher Befähigung (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV). Führungskräfte in diesem Sinne sind auch vom Bewerber bestellte bzw. benannte Personen bzw. Fachkräfte, die Fach- und Aufsichtsverantwortung für die tatsächliche Leistungerbringung übernehmen.
Der Bieter hat Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte des Bieters vorzulegen. Mindestanforderung ist hierbei, dass der Bieter durch Vorlage von Bescheinigungen nachweist, dass folgende Führungskräfte berechtigt sind, die mindestens den akademische Grad eines Diplomingenieurs bzw. eines Master of Engineering oder Master of Science in der Fachrichtung "Bauingenieurwesen" (oder vergleichbar) zu tragen:
- Prüfingenieur/e
darüber hinaus, zur Führung der Bezeichnung "staatlich anerkannte Sachverständige/staatlich anerkannter Sachverständiger" für Standsicherheit in folgenden Fachrichtungen/ Leistungsbe-reiche:
- Massivbau und
- Stahl-/Metallbau
berechtigt sind (vgl. § 1 SV-VO NRW). Der Nachweis kann dabei durch einen oder mehrere Prüfingenieur/e erfolgen.
Zudem dürfen für den geplanten Zeitraum der Leistungserbringung keine Gründe für ein Erlöschen, eine Rücknahme oder einen Widerruf der Anerkennung als "staatlich anerkannte Sachverständige/staatlich anerkannter Sachverständiger" zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegen, bekannt oder beabsichtigt sein.
-- Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7
d) Referenzen von vergleichbaren Leistungen (Ausschlusskriterium)
Der Bieter hat geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe der Baukosten, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) inkl. eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung für wesentliche Leistungen zur Überprüfung der Vergleichbarkeit und Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Mindestanforderung ist hierbei, dass je Leistungsbereich:
- Massivbau sowie
- Stahl-/Metallbau
mindestens 2 Referenzen für Prüfingenieurleistungen als saSV für Prüfung der Standsi-cherheit aus den letzen 10 Jahren vorgelegt werden, deren Prüf- oder Beratungsanforderungen abgeschlossen und mit denen der zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV). Sofern eine Referenz beide Leistungsbereiche umfasst, kann sie jeweils (einmal) zum Nachweis des jeweiligen Leistungsbereiches verwendet werden.
Die Leistungen bzw. Aufträge sind jedenfalls vergleichbar, wenn es sich:
- um Baumaßnahmen von Bauwerken/Bauwerkstypen, bei denen sowohl der Massivbau (Fundamente) als auch der Stahl-/Metallbau betroffen ist und
- die Baukosten (KG 200 - 600, DIN 276) mindestens 150.000,00 Tsd. Euro (brutto) betragen und
- sowohl Prüfleistungen (für die Standsicherheit) als auch (stichpunkthafte) Kontrollen der Bauausführung (auf der Baustelle bzw. am Ort der Fertigung) übernommen wurden.
Sofern eine Referenz nicht die Leistungsbereiche Massivbau und Metallbau gemeinsam umfasst, sondern nur jeweils einen der beiden Leistungsbereiche betrifft, ist diese jedenfalls - für den jeweiligen Leistungsbereich - vergleichbar, wenn es sich:
- um Baumaßnahmen von Bauwerken/Bauwerkstypen bei denen der Massivbau (Fundamente) oder auch der Stahl-/Metallbau betroffen ist und
- die Baukosten (KG 200 - 600, DIN 276) mindestens 50.000,00 Tsd. Euro (brutto) betragen und
- sowohl Prüfleistungen (für die Standsicherheit) als auch (stichpunkthafte) Kontrollen der Bauausführung (auf der Baustelle bzw. am Ort der Fertigung) übernommen wurden.
-- Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8 sowie
Formblatt 3002a, "Eigenerklärung Eignung/Zusatz Referenzen"
e) Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Aus-führung des Auftrags verfügt...