Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Schrott- und Gefahrenfahrzeugen im gesamten Stadtgebiet Duisburg
Rahmenvereinbarung über das Bergen, Abschleppen und Verwahren von Schrott- und Gefahrenfahrzeugen im gesamten Stadtgebiet Duisburg für die Jahre 2026 und 2027 inkl. zwei Verlängerungsoptionen für jeweils 12 Monate
Mit dem Bieter, der den Auftrag erhält, wird eine Rahmenvereinbarung vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 geschlossen. Der Vertrag beinhaltet für die Stadt Duisburg als Auftraggeberin zwei einseitige Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate (bis zum 31.12.2028 bzw. 31.12.2029). Die Verlängerungsoption gilt als gezogen, wenn die Auftraggeberin nicht schriftlich spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertragszeitraumes die Kündigung erklärt.
Bergen, Abschleppen und Verwahren von Schrott- und Gefahrenfahrzeugen im gesamten Stadtgebiet Duisburg
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadt Duisburg behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Gütertransportgenehmigung und weiteres (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Siehe Teil 2 - Leistungsbeschreibung, Punkt 1.5 & 2.1
Gewerbeanmeldung eines Bergungs- und Abschleppgewerbe und weiteres (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Siehe Teil 2 - Leistungsbeschreibung, Punkt 1.5 & 2.1
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