2025-0701 Deichsanierung/-rückverlegung Mündelheim - Bauabschnitte BA3, BA4 - Dei...
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
18.11.2025
25.11.2025 10:00 Uhr
25.11.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Dezernat VI
DE252359155
Schifferstr. 190
47059
Duisburg
Deutschland
DEA12
n.lenz@wb-duisburg.de
+492032832980
+49 2032832883

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Vergabekammer Rheinland
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45247230-1
45112000-5
45233120-6
45262220-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Deichsanierung/-rückverlegung Mündelheim - Bauabschnitte BA3, BA4 - Deichbau- und Rohrbauarbeiten

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg planen im Auftrag der Stadt Duisburg die Sanierung und Deichrückverlegung im Mündelheimer Rheinbogen.

Die gegenständlichen Bauleistungen umfassen:

LOS 1: den Bau eines neuen 3-Zonen-Deiches in Bauabschnitt 3 (BA3) Deich-km 3+400 bis 5+100, entlang der neuen Trasse und den Abtrag des vorhandenen Erddeiches und den Neuaufbau als 3-Zonen-Deich des 4. Bauabschnittes (BA4) Deich-km 5+100 bis 6+730.

LOS2: die Neuverlegung von einer Leitung der RWW im BA4.

Ein detaillierter Leistungsumfang befindet sich in den Vergabeunterlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
13.04.2026
19.10.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Mündelheim, 47259 Duisburg
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTKXU2M64

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

90
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom 22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die vergaberechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden.

Bieter mit Eintragungen wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.

Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.

Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.

Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.

Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.

Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.

Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

siehe losweise Angaben - siehe losweise Angaben

Finanzierung

Zahlung gemäß § 16 VOB/B

Siehe Ziffern 8. und 9. der BVB des jeweiligen Loses in den Ausschreibungsunterlagen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Geforderte Vertragsstrafen:

Siehe Ziffer 5 der BVB des jeweiligen Loses in den Ausschreibungsunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Los 1 - Deichbau
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45247230-1
45112000-5
45233120-6
45262220-9
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

LOS 1: Deichbauarbeiten betrifft im Einzelnen:

- Baustelleneinrichtung inkl. Bauzaun/Absperrgitter , Baustraßen und Lagerflächen;

-Abbrucharbeiten (Durchlassbauwerk Drapgraben, Schächte, Betonmauer, Stallungen, 5
Grundwassermessstellen DN125);

- Aufnehmen des vorhandenen Deichkörpers im Bereich der Wasserleitung RWW DN 1000
(LOS 2, Deich-km 6+500) auf einer Breite von ca. 100 m;

- Herstellen von 8 Grundwassermessstellen DN125;

- Aufnehmen des vorhandenen Deichkörpers von Deich km 5+100 bis 5+780 und 5+830 bis 6+730 bis zur in den Regelquerprofilen definierten Abtragslinie;

- Aufbau eines neuen 3-Zonen-Deiches von Deich-km 5+100 bis 5+780 in der bestehenden Trasse mit Deichkronenweg und landseitigem Deichverteidigungsweg gemäß Planunterlagen;

- Herstellung eines Deichverteidigungsweges bei gleichzeitiger Aufhöhung der Wege-OK inkl. wasserseitiger Böschungsmodellierung im Bereich des Hochufers von Deich-km 5+780 bis 5+830;

- Aufbau eines neuen 3-Zonen-Deiches von Station 5+830 bis 6+730 mit Deichverteidigungsweg auf der Deichkrone gemäß Planunterlagen;

- Aufbau eines neuen 3-Zonen-Deiches von Deich-km 3+400 bis 5+100 in einer zurückverlegten Trasse mit Deichkronenweg und landseitigem Deichverteidigungsweg gemäß Planunterlagen, mit einer Unterbrechung zwischen Deich-km 4+300 und 4+600 (B288);

- Herstellung von Bodenverzahnungen in den Übergangsbereichen;

- Neubau eines Schachtbauwerks DN 1000 als Pumpensumpf für den Drapgraben;

- Herstellung von Deichüberfahrten, Rampen und Böschungstreppen;

- Aufbau von Zäunen, Bänken, Schildern und sonstiger Ausstattung;

- Rasen-, Ansaat- und Aufwuchspflegearbeiten

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
13.04.2026
19.10.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Los 1) - - Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A)
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 1

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch einen Handelsregisterauszug sowie einen Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder einen sonstigen Nachweis zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Los 1) - Los 1 - Deichbau:

- Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mind. 20.000.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2c) VOB/A).
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung EIgnung", Nr. 2

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).

- Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz (mind. 10.000.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit den vorliegenden strukturell vergleichbar sind, und die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A).
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung EIgnung", Nr. 3

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).

- Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden i.H.v. 3.000.000 EUR und für Vermögensschäden i.H.v. 2.000.000 EUR (§ 6a EU Nr. 2 a) VOB/A)
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 4 sowie Formblatt F1 "Erklärung zum Versicherungsschutz"

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch die Kopie der Versicherungspolice oder eine Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Los 1) - Los 1 Deichbau:
- Die Qualitätsanforderungen für die Bereiche Bohrtechnik, Brunnenbau, -regenerierung, -sanierung
und -rückbau (Geltungsbereich A4, B2, B5) nach DVGW-Merkblatt W120-1 Ausgabe 8/2012 bzw.
in der aktuellen Version ist nachzuweisen.

- Benennung und Beschreibung erbrachter vergleichbarer Bauleistungen mit Angabe mit (§6a EU Nr. 3 a) VOB/A). Als vergleichbar werden Bauleistungen angesehen, die folgenden Leistungen enthalten
haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:
-> Deich- oder Dammbauten als Hochwasserschutz- oder Stauanlagen mit folgenden
Mindestanforderungen:
- einer Höhe: 3 m und
- einer Kronenbreite:3 m und
- Einbau natürlicher Gesteinskörnungen: 50.000 m3 davon 15.000 m3 bindiges Material und
- Wege bzw. Straßenbau in Asphalt- oder Asphaltbauweise sowie
- Mindestauftragswert (nach Kostenfeststellung): 5.000.000,- EUR (netto)

Mindestanforderungen:
Nachweis mind. 1 Referenz in den letzten 5 Jahren. Referenz muss innerhalb der letzten 5 Jahre
abgeschlossen sein (= VOB-Abnahme). Referenzbeschreibung des AN ist dem Angebot als Anlage gesondert beizufügen. Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die
o.g. Kriterien erfüllt werden.
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 5
i.V.m. mit folgenden Angaben auf dem Formblatt oder einer als Anlage beizufügenden Auflistung: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (Abrechnungssumme), des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Referenznachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen mittels VHB-Formblatt 444 einzufordern.

- Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g) VOB/A).
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 6 sowie Formblatt F2 "Erklärung zu den jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren"

- Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und steuern inklusive Benennung der für die Bauleitung verantwortlichen
Person sowie einer Stellvertretung (Mindestanforderung: Die für die Bauleitung verantwortliche Person sowie die Stellvertretung ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Dipl.-Ing." oder eine vergleichbare Berufsbezeichnung ["Master of Science" o.Ä.] zu führen und verfügt über mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in mit vergleichbaren Leistungen) (§ 6a EU Nr. 3 e) VOB/A).
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 7 sowie
Formblatt F3 "Erklärung zum fachlich qualifizierten Personal" sowie
Formblatt F4 "Erklärung zu Verantwortlichen/Ansprechpartnern des
Auftragnehmers"
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist auf Verlangen der Vergabestelle das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht erforderlichen Führungskraft (Bauleiter/in) und deren/dessen Stellvertretung auf Anforderung der AG anhand einer Kopie des/der entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines Lebenslaufs und ggf.
Beschreibungen der Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war,
nachzuweisen.

- Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i) VOB/A).
-> Nachweis: Formblatt "VHB 233 Verzeichnis Nachunternehmerleistung"
Zur Prüfung der Eignung des/der Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des Angebotes die Teile des Auftrags/der Leistung benannt werden, die voraussichtlich im Wege der Unterauftragsvergabe vom Bieter/Bewerber an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung des/ der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe besteht nicht, kann jedoch nach Ermessen des Bieters/ Bewerbers erfolgen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Benennung des/ der Unterauftragnehmer spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, einzufordern.

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Sonstige Eignungskriterien (Los 1) - - Zur Beurteilung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 6e EU, 16b EU Abs. 1 VOB/A sind mit der Angebotsabgabe durch die Bieterin folgende Nachweise beizubringen:

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 -10, Abs. 2 - 3 sowie Abs. 6 Nr. 1 - 9 VOB/A.
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 8, 10 und ggf. Nr. 11
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der
Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Bei einem geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der
Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG).
Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu
verlangen.
Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.

- Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen
verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
? Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 10 und ggf. Nr. 11
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der
Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Bei einem geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der
Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG).
Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis
zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu
verlangen.
Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.

- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A).
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 9 und ggf. Nr. 11
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger und ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen tariflichen Sozialkassen und zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot
der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.

- Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022
-> Nachweis: Formblatt Formblatt "VHB NRW 523 - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung EU 2022/576"

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Los 2 - Rohrbau
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45247230-1
45112000-5
45233120-6
45262220-9
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

LOS 2: Rohrbauarbeiten betrifft im Einzelnen:

- Baustelleneinrichtung inkl. Bauzaun/Absperrgitter und Baustraßen;

- Baugrube / Leitungsgraben herstellen;

- Rohrleitungsdemontage und -verlegen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Los 2) - - Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A)
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 1

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch einen Handelsregisterauszug sowie einen Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder einen sonstigen Nachweis zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Los 2) - Los 2 - Rohrbau:

- Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mind. 500.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2c) VOB/A).
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung EIgnung", Nr. 2

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).

- Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz (mind. 250.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit den vorliegenden strukturell vergleichbar sind, und die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A).
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung EIgnung", Nr. 3

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).

- Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden i.H.v. 3.000.000 EUR und für Vermögensschäden i.H.v. 2.000.000 EUR (§ 6a EU Nr. 2 a) VOB/A)
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 4 sowie Formblatt F1 "Erklärung zum Versicherungsschutz"

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch die Kopie der Versicherungspolice oder eine Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Los 2) - Los 2 Rohrbau:
- Nachweis der technischen Ausstattung zur Abwicklung des spezifizierten Umfangs, Nachweis für Schweißverfahren (z. B. WIG), Nachweis eigener Schweißer mit entsprechenden Schweißzeugnissen.
Beim Einsatz von Subunternehmer sind diese Unterlagen gleichfalls vorzulegen (nur einsetzbar bei
Freigabe durch den AG)
Beizufügende Zertifikate
- GW 301 W1
- DIN ISO EN 9001:2008
- DIN ISO EN 3834-2 mit HP0
- SCC**
Für LOS 2 Rohrbau ist zusätzlich das Kapitel 4 "Technische Leistungsfähigkeit des Bieters" der Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen RWW (ZTV RWW) zu beachten.

- Benennung und Beschreibung erbrachter vergleichbarer Bauleistungen mit Angabe mit (§6a EU Nr. 3 a) VOB/A). Als vergleichbar werden Bauleistungen angesehen, die folgenden Leistungen enthalten
haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:
-> Kabelleitungstiefbauarbeiten
- Mindestauftragswert (nach Kostenfeststellung): 200.000,- EUR (netto)

Mindestanforderungen:
Nachweis mind. 1 Referenz in den letzten 5 Jahren. Referenz muss innerhalb der letzten 5 Jahre
abgeschlossen sein (= VOB-Abnahme). Referenzbeschreibung des AN ist dem Angebot als Anlage gesondert beizufügen. Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die
o.g. Kriterien erfüllt werden.
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 5
i.V.m. mit folgenden Angaben auf dem Formblatt oder einer als Anlage beizufügenden Auflistung: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (Abrechnungssumme), des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Referenznachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen mittels VHB-Formblatt 444 einzufordern.

- Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g) VOB/A).
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 6 sowie Formblatt F2 "Erklärung zu den jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren"

- Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und steuern inklusive Benennung der für die Bauleitung verantwortlichen
Person sowie einer Stellvertretung (Mindestanforderung: Die für die Bauleitung verantwortliche Person sowie die Stellvertretung ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Dipl.-Ing." oder eine vergleichbare Berufsbezeichnung ["Master of Science" o.Ä.] zu führen und verfügt über mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in mit vergleichbaren Leistungen) (§ 6a EU Nr. 3 e) VOB/A).
Für die Ausführung der Rohrbauarbeiten LOS 2 besteht das Leitungsteam auch aus einem Schweißfachingenieur.
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 7 sowie
Formblatt F3 "Erklärung zum fachlich qualifizierten Personal" sowie
Formblatt F4 "Erklärung zu Verantwortlichen/Ansprechpartnern des
Auftragnehmers"
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist auf Verlangen der Vergabestelle das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht erforderlichen Führungskraft (Bauleiter/in) und deren/dessen Stellvertretung auf Anforderung der AG anhand einer Kopie des/der entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines Lebenslaufs und ggf.
Beschreibungen der Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war,
nachzuweisen.

- Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i) VOB/A).
-> Nachweis: Formblatt "VHB 233 Verzeichnis Nachunternehmerleistung"
Zur Prüfung der Eignung des/der Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des Angebotes die Teile des Auftrags/der Leistung benannt werden, die voraussichtlich im Wege der Unterauftragsvergabe vom Bieter/Bewerber an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung des/ der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe besteht nicht, kann jedoch nach Ermessen des Bieters/ Bewerbers erfolgen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Benennung des/ der Unterauftragnehmer spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, einzufordern.

Eignungskriterium

Versorgungssicherheit

Sonstige Eignungskriterien (Los 2) - - Zur Beurteilung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 6e EU, 16b EU Abs. 1 VOB/A sind mit der Angebotsabgabe durch die Bieterin folgende Nachweise beizubringen:

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 -10, Abs. 2 - 3 sowie Abs. 6 Nr. 1 - 9 VOB/A.
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 8, 10 und ggf. Nr. 11
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der
Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Bei einem geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der
Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG).
Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu
verlangen.
Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.

- Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen
verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
? Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 10 und ggf. Nr. 11
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der
Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Bei einem geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der
Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG).
Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis
zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu
verlangen.
Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.

- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A).
-> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung", Nr. 9 und ggf. Nr. 11
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger und ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen tariflichen Sozialkassen und zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot
der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.

- Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022
-> Nachweis: Formblatt Formblatt "VHB NRW 523 - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung EU 2022/576"