Die Stadt Duisburg vergibt für die Feuerwehr die Sanierung des vorhandenen Feuerwehrlöschbootes im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens auf Grundlage des GWB in Verbindung mit der VgV.
Die Stadt Duisburg vergibt für die Feuerwehr die Sanierung des vorhandenen Feuerwehrlöschbootes im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens auf Grundlage des GWB in Verbindung mit der VgV. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen: Los 1 Sanierung des Feuerwehrlöschboots Los 2 Demontage des A-Bootschlittens und Einbau eines neuen Einzugmechanismus
Preis
§ 119 Abs. 2 GWB i.V.m. § 14 Abs. 2 VgV
Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).
Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Sanierung des Feuerwehrlöschbootes
Demontage des A-Bootschlittens und Einbau eines neuen Einzugmechanismus