Anlieferung der Fraktionen
Die Anlieferung erfolgt durch die AG. Die zu übernehmenden Fraktionen werden in Absetz- und Abrollcontainern unterschiedlicher Größen (i.d.R. 5,5 - 12 m3) angeliefert. Teilweise erfolgt die Anlieferung auch in "normalen" LKW.
Die Anlieferungen erfolgen normalerweise im Containerzug (Zugmaschine + Anhänger), in Ausnahmefällen erfolgen Einzelcontaineranlieferungen.
Die AN muss über eine Erstbehandlungs- bzw. Erstverwertungsanlage /Übergabestelle im Umkreis von 25 km (Luftlinie) vom Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg verfügen.
Die Anlieferungen zur Erstbehandlungs- bzw. Erstverwertungsanlage / Übergabestelle erfolgen zu den folgend genannten Zeiten:
Montag - Freitag: 07.00 - 17.00 Uhr
Samstag: 07.00 - 13.00 Uhr
Innerhalb dieser Zeiträume muss für die AG die Möglichkeit bestehen, der AN die gesammelten Bau- und Abbruchabfälle sowie Boden und Steine zu überstellen.
Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter nebst deren Kontaktdaten seitens der AN zu benennen.
Auf der Anlage, wie auch auf der Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen die angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.
Alle der im Auftrage der AG eingehenden Fraktionen sind mit Gewichtsangabe (Verwiegung auf einer amtlich geeichten Waage) zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist beim Rücktransport dem Fahrer der AG auszuhändigen.
Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein:
- Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Erstverwertungsanlage / Übergabestelle,
- Wiegeschein-Nr.
- Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges,
- Name oder Bezeichnung und Anschrift der Anlage und Waage (falls abweichend),
- Bezeichnung der Abfallart und AVV-Nr.,
- Herkunft der angelieferten Fraktion (z.B. Name des Recycling- oder Friedhofes),
- Bruttogewicht,
- Nettogewicht.
Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Rechnungen.
Anmerkung: Sollten angelieferte Container Verunreinigungen aufweisen, ist dieses unverzüglich der AG per Fax oder per E-Mail mitzuteilen. Ein Foto/Digitalfoto ist beizufügen.
Jede Umdeklarierung von angelieferten Abfällen ist der AG ebenfalls sofort per Fax oder E-Mail mitzuteilen. Als Beweis ist der AG unverzüglich ein Foto/Digitalfoto des umzudeklarierenden Containers zu übergeben. Zusätzliche Angaben wie Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und Anlieferzeit sind zu vermerken.
Nur in vorgenannter Art und Weise umdeklarierte Container werden von der AG anerkannt und können in Rechnung gestellt werden.
Vor der Umdeklarierung sollte die Möglichkeit der Nachsortierung des angelieferten Containers geprüft werden. Für die Aussortierung/Aussiebung der Störstoffe und dessen ordnungsgemäßer Beseitigung ist ein gesonderter Preis anzugeben.
Die einzelnen Abfallarten und geschätzten Mengen der Lose 1 und 2 können aus dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.