Das abzuholende/abzutransportierende Altpapier der Lose 1 und 2 stammt vorwiegend aus den folgenden Erfassungssystemen:
- Bündelsammlung
- Altpapiertonne
- Unterflurbehälter
- Umleerbehälter
Das Altpapier wird unsortiert zur Abholung bereitgestellt.
Das abzuholende Altpapier umfasst das gesamte aus Privathaushalten anfallende Papierspektrum einschließlich Druckerzeugnissen sowie Pappe und Kartonagen. Hinzu kommt ein sehr geringer Anteil an Altpapier aus dem gewerblichen Bereich. Eine Garantie der AG auf bestimmte Qualitäten bzw. Zusammensetzung des Altpapiers sowie eines bestimmten Störstoffanteils im Altpapier wird von der AG ausdrücklich nicht gegeben. Das Altpapier muss wie von der AG zur Abholung bereitgestellt, von der AN übernommen und ohne Abzüge voll vergütet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere bei dem Altpapier aus der Bündelsammlung auch Kunststoffanteile (z.B. Plastiktüten) im Altpapier vorhanden sein können. Ferner ist das Altpapier aus der Bündelsammlung diversen Witterungseinflüssen ausgesetzt.
Das auf der Umlade RZ DU-Mitte zur Abholung bereitgestellte Altpapier befindet sich in einer komplett geschlossenen Halle, das auf dem RZ DU-Nord zur Abholung bereitgestellte Altpapier in einer dreiseitig eingehausten - nach vorne hin offenen - Umlade.
Die Aussortierung von Fremd- und/oder Störstoffen nach dem Abholvorgang geht ebenso wie die Entsorgung der von der AN aussortierten Fremd- und/oder Störstoffe zu Lasten der AN.
Hinweis: Das "auftragsgegenständliche" Altpapier kann auf der jeweiligen Umlade der AG in Augenschein genommen werden. Nach vorheriger Anmeldung ist dieses an den Tagen Mo - Fr. in der Zeit von ca. 13.00 Uhr - 16.00 Uhr möglich.
Verwertung des angelieferten Altpapiers des Loses 3:
Das über die AG angelieferte Altpapier des Loses 3 stammt vorwiegend aus den folgenden Erfassungssystemen:
- Presscontainer (10 - 20 m3)
- Abrollcontainer (20 - 48 m3)
- Umleerbehälter/Absetzcontainer (5 m3/10 m3)
Die Anlieferung zur Anlage/Übergabestelle der AN erfolgt mittels Preßmüll-LKW bzw. mittels Abrollkipperfahrzeugen (mit einzelnen Preßcontainern/Abrollcontainern oder im Zug!)
Die Anlieferungen erfolgen von Montag - Freitag im Zeitraum 7 - 17 Uhr, in Ausnahmefällen an Samstagen von 7 - 14 Uhr.
Im Normalfall ist täglich von 2 - 3 Altpapieranlieferungen auszugehen. In Ausnahmefällen erfolgt aber auch über Tage keine Anlieferung, im Gegenzug dazu erfolgen in Ausnahmefällen täglich gelegentlich auch 4 - 5 Altpapieranlieferungen.
Zur Gewährleistung einer problemlosen Anlieferung muss eine ungehinderte/barrierefreie An-/Abfahrt zur Anlage bzw. zur Übergabestelle vorhanden sein. Dieses gilt im Wesentlichen für die Anlieferung von Abrollcontainern. Hier erfolgt die Anlieferung größtenteils im Containerzug (Zugmaschine + Anhänger).
Darüber hinaus muss auf dem Gelände der Anlage bzw. Übergabestelle ausreichend Platz für die erforderlichen Rangiervorgänge, insbesondere für die Containerzüge, vorhanden sein.
Auf der Anlage bzw. auf der Übergabestelle muss die Möglichkeit bestehen das in den unterschiedlichen Containern/Fahrzeugen angelieferte Altpapier unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich.
Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter nebst deren Kontaktdaten seitens der AN zu benennen.
Hinweis: Die AN muss über eine Verwertungsanlage/Übergabestelle verfügen welche in einem Umkreis (Luftlinie) von max. 25 km vom Betriebshof DU- Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg liegt.
Anlagen bzw. Übergabestellen mit einer größeren Luftlinienentfernung werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die vorgenannte max. Entfernung beinhaltet die Entfernung (Luftlinie) vom zentralen Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg der AG, zur Erstbehandlungsanlage/Übergabestelle der AN.
Zur Bestimmung der entsprechenden Entfernungen wird das Tool https://www.luftlinie.org/ verwendet.
Für die AG muss die Möglichkeit bestehen, der AN das anfallende Altpapier innerhalb der vorgenannten Zeiten zu überstellen.
Das angelieferte Altpapier entspricht der gemäß EUWID deklarierten Qualität 1.04 (Kaufhausaltpapier). Somit umfasst das angelieferte Altpapier die typische Zusammensetzung von Altpapier aus gewerblichen und industriellen Anfallstellen.
Auch hier kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass ein geringer Anteil an Fremd-/ oder Störstoffen im angelieferten Altpapier enthalten ist.
Die Aussortierung der evtl. vorhandenen Fremd- und/oder Störstoffe nach dem Anlieferungsvorgang geht ebenso wie die Entsorgung der von der AN aussortierten Fremd- und/oder Störstoffe zu Lasten der AN.