Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Benennung und Beschreibung erbrachter vergleichbarer Bauleistungen mit Angabe mit (§ 6a EU Nr. 3 a) VOB/A).
- Nachweis von mindestens 3 abgeschlossenen, vergleichbar komplexen Projekten (Ingenieurbauwerke, Mehrfamilienhäuser in GK 4 und 5 und öffent-liche Bauvorhaben) im Holzbau in den letzten 10 Jahren
- je Projekt: Bauherr, Leistungsumfang, Abrechnungssumme ?1.000.000 EUR.
Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden.
Im Zusammenhang mit einer Präqualifikation besteht für präqualifizierte Un-ternehmen die Möglichkeit, in eigener Verantwortung und unabhängig von der Präqualifikation "Zusätzliche Nachweise" gemäß der Anlage "zusätzliche Nachweise" in der PQ-Liste einstellen zu lassen. Es liegt in der Eigenverant-wortung der präqualifizierten Unternehmen zusätzliche Nachweise (auftrags-bezogenen Angaben) mit der Angebotsabgabe beim PQ-Verein hochzuladen.
Achtung: Sollten Sie hier auf eine mögliche Präqualifizierung Ihres Unternehmens verweisen, werden zur Eignungsprüfung auch nur die dort hinterlegten Dokumente in Verbindung mit den bei Ange-botsabgabe zusätzlich eingereichten Dokumenten herangezogen. Eine weitere Nachreichung oder "Verbesserung" der Eignungsnachweise ist im Rahmen der Angebotsprüfung nach Submission dann nicht mehr möglich.
-> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 5 i.V.m. mit folgenden Angaben auf dem Formblatt oder einer als Anlage beizufügenden Auflistung: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (Abrechnungssumme), des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Referenznachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen mittels VHB-Formblatt 444 einzufordern.
Fertigungs-/Montagekonzept
- Kurzdarstellung (max. 2 Seiten) zum geplanten Vorgehen in Fertigung/Abbund/Montage/Terminsteuerung/Witterungsschutz,
- Darstellung, ob Eigen- oder Fremdleistungen vorgesehen sind, sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Qualitätsnachweise
- Für alle tragenden Holzprodukte: Vorlage von CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung (DoP) gem. EN 14080/EN 15497
- falls Eigenfertigung: zusätzlich Nachweis einer Werkseigenen Produkti-onskontrolle (WPK).
Nachhaltigkeit der eingesetzten Holzprodukte
- Sämtliche tragenden und nichttragenden Holzprodukte sind aus nach-haltiger Forstwirtschaft zu beziehen.
- Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines anerkannten Nachhaltigkeits-siegels wie FSC, PEFC, Naturland oder gleichwertig.
- Gleichwertige Nachweise sind z. B. forstwirtschaftliche Zertifikate anderer unabhängiger Zertifizierungsstellen, die die Anforderungen nachhaltiger Waldbewirtschaftung vergleichbar erfüllen.
- Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g) VOB/A).
- Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 6
Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und steuern inklusive Be-nennung der für die Bauleitung verantwortlichen Person sowie einer Stellvertretung
(Mindestanforderung: Die für die Bauleitung verantwortliche Person sowie die Stellvertretung verfügt über mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in mit vergleichbaren Leistungen) (§ 6a EU Nr. 3 e) VOB/A).
- Benennung Projekt- oder Bauleitung mit "Meister- oder Ingenieurqualifikati-on" im Holzbau
- Nachweis, dass diese Person mindestens 2 der Referenzprojekte geleitet hat.
- Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 7
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht erforderlichen Führungskraft (Bauleiter/in) und deren/dessen Stellvertretung auf An-forderung der AG anhand einer Kopie des/der entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen der Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war, nachzuweisen.
Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i) VOB/A).
- Nachweis: Formblatt "3012 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - VHB 233"
Zur Prüfung der Eignung des/der Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des Angebotes die Teile des Auftrags/der Leistung benannt werden, die voraussichtlich im Wege der Unterauftragsvergabe vom Bieter/Bewerber an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung des/ der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe besteht nicht, kann jedoch nach Ermessen des Bieters/ Bewerbers erfolgen.
Die AG behält sich vor, die Benennung des/ der Unterauftragnehmer spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, einzufordern.