Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - - Benennung und Beschreibung erbrachter vergleichbarer Bauleistungen (§ 6a EU Nr. 3 a) VOB/A). Als vergleichbar werden Bauleistungen angesehen, die pro Referenz mindestens drei der folgenden Leistungen enthalten bzw. die folgenden Kriterien erfüllen. Insgesamt müssen über alle eingereichten Referenzen jedoch alle nachfolgenden Leistungen nachgewiesen werden.
Einzureichen sind mindestens drei Referenzprojekte, hergestellt in der ausgeschriebenen Bauweise, Gesamtgröße mind. 350 qm. Die Referenzen müssen sowohl in Bezug auf Flächenleistung als auch auf Komplexität und Ausführungsqualität mit der ausgeschriebenen Maßnahme vergleichbar sein:
- Herstellung von Ortbeton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045- 2
- Ausführung teils im Spritzbetonverfahren gemäß DIN EN 14487
- Händisches Glätten der Rampenoberflächen, Sichtbeton Klasse SB3
- Herstellung komplexer Geometrien: schräge, radiale sowie doppelt
konische Flächen
- Herstellung von radialen Übergängen
- Verwendung von durchgefärbtem Beton
- Herstellung einer Betonbodenplatte (Skate-Flat), einfach bewehrt
- Edgen (Abrunden) der Anschlusskanten zur Ausbildung sauberer Übergän-ge
- Herstellung von Ortbetoneinfassungen (Mauern), bewehrt, in verschiedenen
Höhen
- Einbau von Kantenschutzprofilen (z.?B. Stahlwinkel)
-> Mindestauftragswert: 100.000,- EUR netto
[mind. 3 Stück in den letzten 5 Jahren (Referenz muss innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen sein)]
Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden.
Im Zusammenhang mit einer Präqualifikation besteht für präqualifizierte Unternehmen die Möglichkeit, in eigener Verantwortung und unabhängig von der Präqualifikation "Zusätzliche Nachweise" gemäß der Anlage "zusätzliche Nachweise" in der PQ-Liste einstellen zu lassen. Es liegt in der Eigenverantwortung der präqualifizierten Unternehmen zusätzliche Nachweise (auftrags-bezogenen Angaben) mit der Angebotsabgabe beim PQ-Verein hochzuladen.
-> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 5 i.V.m. mit folgenden Angaben auf dem Formblatt oder einer als Anlage beizufügenden Auflistung: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (Abrechnungssumme), des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftrag-gebers.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Referenznachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergeb-nis durch Bescheinigungen mittels VHB-Formblatt 444 einzufordern.
Achtung: Sollten Sie auf eine mögliche Präqualifizierung Ihres Unternehmens verweisen, werden zur Eignungsprüfung auch nur die dort hinterlegten Dokumente in Verbindung mit den bei Angebotsabgabe zusätzlich eingereichten Dokumenten herangezogen. Eine weitere Nachreichung oder "Verbesserung" der Eignungsnachweise ist im Rahmen der Angebotsprüfung nach Submission nicht mehr möglich.
- Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g) VOB/A).
-> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 6
- Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und steuern inklusive Be-nennung der für die Bauleitung verantwortlichen Person sowie einer Stellvertretung (Mindestanforderung: Die für die Bauleitung verantwortliche Person sowie die Stellvertretung verfügt über mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in mit vergleichbaren Leistungen) (§ 6a EU Nr. 3 e) VOB/A).
-> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 7
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht erforderli-chen Führungskraft (Bauleiter/in) und deren/dessen Stellvertretung auf An-forderung der AG anhand einer Kopie des/der entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen der Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war, nachzuweisen.
- Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i) VOB/A).
-> Nachweis: Formblatt "3012 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - VHB 233"
Zur Prüfung der Eignung des/der Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des Angebotes/ mit Einreichung des Teilnahmean-trags die Teile des Auftrags/der Leistung benannt werden, die voraussichtlich im Wege der Unterauftragsvergabe vom Bieter/Bewerber an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung des/ der Unterauftrag-nehmer mit Angebotsabgabe/ mit Einreichung des Teilnahmeantrags besteht nicht, kann jedoch nach Ermessen des Bieters/ Bewerbers erfolgen.
Die AG behält sich vor, die Benennung des/ der Unterauftragnehmer spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die en-gere Wahl kommen, einzufordern.