| VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus dem Kreis der Interessierten zu diesem Vergabeverfahren wurden Fragen an uns gerichtet. Im Sinne eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs möchte wir sowohl die Fragen als auch unsere Antworten im Folgenden für alle Interessent*innen des Verfahrens einsehbar publizieren.
a.) Wird seitens des Auftraggebers auch eine Mindeststehhöhe von 1.500mm akzeptiert?
b.) Darf der Rampenspiegel alternativ mit mechanischer Verstellbarkeit ausgeführt werden?
c.) Kann auf die Shutterfunktion der Rückfahrkamera verzichtet werden? In diesem Fall könnte die herstellerseitige, GSR-C konforme Rückfahrkamera verwendet werden.
Antworten:
a.) Eine Mindeststehhöhe von 1.500 mm wird nicht akzeptiert.
b.) Ja, der Rampenspiegel darf alternativ mit mechanischer Verstellbarkeit ausgeführt werden.
c.) Auf die Shutterfunktion der Rückfahrkamera kann nicht verzichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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