Die Stadtwerke Duisburg AG betreibt am Standort HKW III in Duisburg-Wanheim mehrere Anlagen zur Strom- und Fernwärmeerzeugung (Abbildung 1: Übersicht Baugelände und weiterer Teilprojekte am Standort HKW III). Auf Grund des Ersatzes der bestehenden Anlage HKWIII/A (vorhandene Gas-turbinenanlage (40 MWel/80 MWth) am Standort und der derzeitigen politischen Förderung von KWK-Anlagen im Zuge der Energiewende, hat die Stadtwerke Duisburg AG (SWDU) sich für die Errichtung einer neuen Erzeugungseinheit auf Basis von Gasmotoren (BHKW) entschieden.
Das Projekt umfasst mehrere Teilprojekte, teils als Ersatz für die Altanlage, teils als Ergänzung zum bisherigen Erzeugungs-Portfolio. Das Gesamtprojekt trägt den Titel: "HKW III 2030". Zu dem Gesamtprojekt gehören die Teilprojekt TP01 BHKW, TP02 Großwärmepumpe, TP03 Elektrokessel und TP04 Zentrale E-Technik.
Im Rahmen des Projektes HKW III 2030 müssen Baustelleneinrichtungsflächen aufbereitet werden. Die Flächen sind auf dem Baustelleinrichtungsplan eingezeichnet
Tief- und Straßenbauarbeiten.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Fehlen Unterlagen oder sind diese nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und/oder nicht rechtsverbindlich unterschrieben, wird die das Vergabeverfahren koordinierende Stelle diese nachverlangen. Eine Nachforderung erfolgt allerdings nur wenn es um rechtlich zulässige nachzufordernde Unterlagen handelt.
Sofern ein Angebot jedoch hinsichtlich des wirtschaftlichen Aspektes nicht für den Zuschlag vorgesehen ist oder aber andere Gründe vorliegen, welche das Angebot ausschließen, wird auf eine Nachforderung verzichtet.
Werden die nachverlangten Unterlagen nicht/ nicht vollständig/nicht rechtsverbindlich unterschrieben bzw. signiert innerhalb der von der Vergabestelle bestimmten Frist nachgereicht, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Eignungsnachweise (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
1 Writschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
- Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Eignungsnachweise F2; Punkt 2)
2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen VHB 233 (falls relevant) -
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft VHB 234 (falls relevant) -
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen VHB 235 (falls relevant) -
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen VHB 236 (falls relevant) -
- Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, es gilt das Abnahmedatum, mit folgenden Leistungsmerkmalen:
- Herstellung von Lagerflächen inkl. Straßenoberflächen
- Nachweis der Eintragung als Straßenbaufachbetrieb bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerks-kammer
3 Auflagen zur persönlichen Lage - Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
- Antiterrorerklärung Formblatt F7- Eigenerklärung Russland-Sanktionen Formblatt F8- Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlichbeschäftigten eigenen gewerblichen Arbeitnehmer
SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND NUR AUF GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN: - einen Nachweis zur Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - einen Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (gemäß § 13 (2) des Subunternehmervertrages)- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der zuständigen Sozialversicherungsträger - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto
Gewährleistung: 5,0 % der Netto-SchlussrechnungssummeVertragsstrafe: 0,3 % der Netto-Schlussrechnungssumme/Werktag, max. 5,0 % der Netto-Schlussrechnungssumme
Die SWDU wird gemäß § 6 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.