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Verfahrensangaben

2026-0120 Architektenleistung Objektplanung, Familienzentrum, Julius-Birck-Straße ...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.04.2026
14.04.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
DE252359155
Schifferstr. 190
47059
Duisburg
Deutschland
DEA12
svi-einkauf@wb-duisburg.de
+492032836044

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05315-03002-81
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Vergabekammer Westfalen
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71320000-7
71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Neubau eines Familienzentrums an der Julius-Birck-Straße in Duisburg Marxloh.
Architektenleistung Lph 1 bis 9 "Objektplanung Gebäude und Innenräume ( §§ 34 ff. HOAI )

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

In der bestehenden Kindertagestätte bietet das zugehörige Familienzentrum neben Betreuung auch Beratungskurse und offene Sprechstunden an. Die bestehenden Räumlichkeiten der Kita reichen hierfür nicht aus, da die Angebote bislang nur in einem Gemeinschaftsraum stattfinden können und den Bedarfen des Stadtteils nicht gerecht werden. Der Auftrag umfasst sämtliche Leistungen für die Errichtung eines schlüsselfertigen Neubaus einschließlich Außenanlagen, Medienerschließung sowie technischer Anlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.06.2026
31.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Julius-Birck-Str. 27
47169
Duisburg
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Eine präqualifizierte der Bieterin/Bietergemeinschaft führt den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung gem. § 48 Abs. 8 VgV durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis,
das den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der
jeweils zuständigen unabhängigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind. Eine
präqualifizierte der Bieterin/Bietergemeinschaft kann den Nachweis ihrer Eignung gem. § 50 VgV
auch durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils
zuständigen unabhängigen Stellen, die von der EEE nicht umfasst sind, erbringen. Bei Einsatz
von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der
jeweils zuständigen unabhängigen Stellen.

Eine nicht präqualifizierte der Bieterin/Bietergemeinschaft hat als Nachweis der Eignung für die
zu vergebende Leistung mit dem Angebot

- entweder anhand der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke und Formblätter,
jeweils (Eigen-)Erklärungen für die einzelnen Eignungskriterien,
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder
Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen vorzulegen. Die der
Bieterin/Bietergemeinschaft darf sich in Teil IV der EEE nicht darauf beschränken nur Abschnitt
? auszufüllen.


Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für das von der Eignungsleihe betroffene Eignungskriterium abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.


Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten
anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der Bescheinigungen der
jeweils zuständigen unabhängigen Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTQRPLNHM

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der Auftraggeberin zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei der Auftraggeberin zu rügen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es werden Unterlagen nachgefordert soweit dies nach §56 VgV zulässig ist.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das entsprechende Formular ("Erklärung des Bieters") ist in Teil 3 - Vordrucke - der Vergabeunterlagen enthalten.

Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen

Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.

Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.

Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.

Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.

Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.

Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem
sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses
Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung
in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur
Berufsausübung (Bescheinigung und Erklärung über die Berufsausübung,
Gewerbeanmeldung o.ä.) zu ersetzen.

Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Durchschnittlicher Jahresumsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat nachzuweisen, dass sie in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude u. Innenräume, §§ 34 ff.
HOAI), bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einen
durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 300.000,- Euro (netto) erzielt hat
(§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):


Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch
Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen zu ersetzen, falls deren
Veröffentlichung in dem Land, in dem die Bieterin ansässig ist, gesetzlich
vorgeschrieben ist (§ 45 Abs. 4 VgV).

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV ) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch
eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von
(mindestens) 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
in Höhe von (mindestens) 2,5 Mio. EUR gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu
erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der
Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den
Fall, dass bei der Bieterin/Bietergemeinschaft mehrere Versicherungsfälle in einem
Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die
Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der
obenstehenden Versicherungssummen liegt.

Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.


Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, Dies ist
durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der
Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche
abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung
Eignung", Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der
Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte
Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der
Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.

Eignungskriterium

Anzahl der Führungskräfte

Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat eine Erklärung abzugeben, aus der die
durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der Bieterin/Bietergemeingemeinschaft
und die Zahl der Führungskräfte der Bieterin/Bietergemeingemeinschaft ersichtlich ist
(§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).


Mindestanforderung ist, dass die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft - inklusive
Inhaber/Geschäftsführer - in den letzten 3 Jahren abgeschlossenen Geschäftsjahren
fachlich qualifizierte Fachkräfte (Architekten / Ingenieure oder vergleichbar) mit einer
Kapazität von 2 Vollzeitkräften beschäftigt hat (VZÄ/FTE = 2,0).

Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat alle technischen Fachkräfte oder
technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt
werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).


Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.

Eignungskriterium

Anzahl der Führungskräfte

Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat die Führungskräfte zu benennen und
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur
Berufsausübung für die Führungskräfte der Bieterin/Bietergemeingemeinschaft
vorzulegen.

Mindestanforderung ist hierbei, dass die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft durch
Vorlag von Bescheinigungen (z.B. Nachweis über Studienabschluss, über
Mitgliedschaft in Architektenkammer, Lebenslauf etc.) nachweist, dass folgende
Führungskräfte (1.) Ingenieure/innen der Fachrichtungen Bauingenieurwesen,
Architektur oder eines verwandten Fachgebiets sind, (2.) jeweils über mindestens
5 Jahre Berufserfahrung verfügen und mindestens einer dieser Führungskräfte über
eine Bauvorlageberechtigung gemäß § 67 BauO NRW verfügt (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6,
75 Abs. 1, 2 VgV):

- Projektleiter
- stellvertretender Projektleiter

Mindestanforderung ist ferner, dass mindestens eine der folgenden Führungskräfte
über eine Bauvorlageberechtigung gemäß § 67 BauO NRW verfügt

- Büroinhaber / Partner /Geschäftsführer
- Projektleiter
- stellvertretener Projektleiter

Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter i.V.m. entsprechenden
Studien-/Ausbildungsnachweisen bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat geeignete Referenzen über früher
ausgeführte Aufträge mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes, sowie des
Empfängers der Leistung (inkl. Benennung eines Ansprechpartners mit
Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung) aufzulisten.

Mindestanforderung ist hierbei, dass mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre
vorgelegt werden, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu
vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem
nach Art und Umfang / Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2
VgV). Die Leistungen sind jedenfalls vergleichbar, wenn
- es um Objektplanungsleitungen "Gebäude und Innenräume" (§§ 34 ff. HOAI)
handelt,
- mindestens die Leistungsphasen 1-8 umfasst waren,
- und Gegenstand der referenzgegenständlichen Leistung Bauvorhaben mit
Baukosten (KG 300 - 400, DIN 276) über 1.400.000,- EUR (netto) waren.

Hinweis: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen
worden sein. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch
Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 außerhalb der § 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 1
VgV genannten 3 Jahre berücksichtigt (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 2 VgV).

- Nachweis: Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter inkl. Anlagen [Projektdarstellung (Bild,
Text) von max. 3 DIN A4-Seiten je Projekt (mindestens folgender Inhalt:
Projektname, Ort der Ausführung, Auftraggeber, Durchführungszeitraum, kurze
inhaltliche Beschreibung)] zu verwenden.

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat darzulegen, dass er/sie mindestens über
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt, um folgende Anforderungen
einhalten zu können (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV):


- Sämtliche Unterlagen sind in digitaler Form an den AG zu übergeben.
Zeichnungen sind im DWG sowie im PDF-Format bereitzustellen,
Leistungsverzeichnisse in PDF- und GAEB-Format. Die Vorgaben des CAD-Pflichtenhefts sind dabei zwingend einzuhalten.

Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 (SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 (AEntG) oder § 19 Abs. 1 MiLoG (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass die Bieterin/Bietergemeinschaft nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
(SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder §
19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.

Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.


Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung
der AG durch eine Auskunft aus einem einschlägigen Register (§ 48 Abs. 4 VgV)
bzw. - falls eine solche nicht ausgestellt wird bzw. darin nicht alle Ausschlussgründe
erwähnt werden - durch eine Versicherung an Eides (§ 48 Abs. 5 VgV) statt zu
ersetzen.

Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet,
vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wett-
bewerbsregister Eintragungen zu derjenigen Bieterin/Bietergemeinschaft
gespeichert sind, an die sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1
WRegG).

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Nachweis: Formblatt "3007 Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5
EU

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Kapazitäten anderer Unternehmen/Bietergemeinschaften (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Erklärung der Bieterin zur Bildung einer Bietergemeinschaft


Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in
Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.

- Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen,
d.h. die Bieterin/Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick
auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen möchte (Eignungsleihe), Benennung der hierfür vorgesehenen Leistungen und Nachweis, dass die
erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen werden,
beispielsweise durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (§ 47 Abs. 1 Satz 1, 2 VgV).


Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.


Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit, wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise (§ 46 Abs.
3 Nr. 6 VgV) oder die einschlägigen beruflichen Erfahrungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).

Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen, so muss die
Nachweisführung entsprechend § 48 VgV auch für diese Unternehmen erfolgen. Diese
Unternehmen müssen ebenso die entsprechenden Anforderungen an die Eignung
gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 122 GWB, 44 ff. VgV erfüllen und es dürfen keine
Ausschlussgründe gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 f. GWB vorliegen (§ 47 Abs. 2 S. 1
VgV). Die der Bieterin/Bietergemeinschaft hat ein Unternehmen, das eine einschlägige
Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
vorliegen, innerhalb einer von der AG gesetzten Frist zu ersetzen (§ 47 Abs. 2 Satz 3 bis 5 VgV).

Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, haften die
Bieterin/Bietergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung (§ 47 Abs. 3 VgV).

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Bieterin/Bietergemeingemeinschaft hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als
Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV):

Sofern vorhanden, sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. Abs. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung
der AG durch eine Auskunft aus einem einschlägigen Register (§ 48 Abs. 4 VgV)
und ggf. durch die Bescheinigung einer zuständigen Behörde (§ 48 Abs. 5 VgV) oder
- falls Auskünfte/Bescheinigungen im Herkunftsland/Niederlassungsstaat der
Bieterin/Bietergemeingemeinschaft nicht erteilt/ausgestellt werden - durch eine
Versicherung an Eides statt oder - falls es im Herkunftsland/Niederlassungsstaat
der Bieterin/Bietergemeingemeinschaft keine Versicherung an Eides gibt - durch
eine vor einer zuständigen Stelle abgegebenen förmlichen Erklärung (§ 48 Abs. 6
VgV) zu ersetzen.

Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet,
vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im
Wettbewerbsregister Eintragungen zu derjenigen Bieterin/Bietergemeinschaft
gespeichert sind, an die sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1
WRegG).

Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell
durchgeführten Selbstreinigung von der Bieterin/Bietergemeinschaft, auf deren
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB). (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter zu verwenden.

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, eine Freistel-
lungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
zuständigen Sozialversicherungsträger und ggf. eine Unbedenklichkeitsbeschei-
nigung der zuständigen tariflichen Sozialkassen bzw. durch entsprechende
Bescheinigungen der zuständigen Behörden des Herkunftslandes/Niederlas-
sungsstaats der Bieterin/Bietergemeinschaft (§ 48 Abs. 5 u. 8 S. 4 VgV) oder - falls
vorstehende Bescheinigungen im Herkunftsland/Niederlassungsstaat der
Bieterin/Bietergemeinschaft nicht ausgestellt werden - durch eine Versicherung an
Eides statt oder - falls es im Herkunftsland/Niederlassungsstaat der
Bieterin/Bietergemeinschaft keine Versicherung an Eides gibt - durch eine vor einer
zuständigen Stelle abgegebenen förmlichen Erklärung (§ 48 Abs. 6 VgV) zu
ersetzen.

Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell
durchgeführten Selbstreinigung von der Bieterin/Bietergemeinschaft, auf deren
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bewerber zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weitere Unterlagen der Bewerber zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Insbesondere wird der Auftraggeber gemäß § 6 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung