Zur Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
- Eigenerklärung über Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, der Umsatz muss aus Leistungen im Bereich Bauleistungen der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere im ÖPNV- bzw. Straßenbahninfrastrukturbau, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen(§ 6a (2) Nr. 1 VOB/A)
[Eigenerklärung Eignung VHB124_1.]
Als Mindestanforderung gilt hier:
Mindestjahresumsatz von 10.000.000 Euro (netto) im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a (3) VOB/A)
[Eigenerklärung Eignung VHB124_2.]
- Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden i. H. v. 2.000.000 EUR und für Vermögensschäden i. H. v. 1.000.000
[Eigenerklärung Eignung VHB124_7.]
- Eigenerklärung, dass für Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftigt bestätigt wurde (§ 6a (2) Nr. 5 VOB/A)
[Eigenerklärung Eignung VHB124_8.]
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6a (2) Nr. 7 VOB/A) [Formblatt F2 - Eigenerklärung Eignung VHB124_9.]
- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 6a (2) Nr. 8 VOB/A)
[Eigenerklärung Eignung VHB124_10.]
SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND NUR AUF GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN:
- einen Nachweis zur Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Eigenerklärung Eignung VHB124_6)
- einen Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung Eignung VHB124_7)
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (Eigenerklärung Eignung VHB124_10)
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der zuständigen Sozialversicherungsträger (Eigenerklärung Eignung VHB124_10)
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Eigenerklärung Eignung VHB124_10)
- eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG (Eigenerklärung Eignung VHB124_10)
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung Eignung VHB124_12)
Die durch die Bieterinnen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b Abs. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden. Die Präqualifikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.