| VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrter Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung der Antwort auf die nachfolgende Bieterfrage.
Frage:
1. Ist es zulässig, beide Bereiche (maximal 3 Seiten Organisationskonzept sowie maximal 3 Seiten Bearbeitungskonzept) bei der Darstellung im Präsentationsformat in einer gemeinsamen Datei zusammenzufassen, sofern die jeweiligen Teilbereiche eindeutig voneinander abgegrenzt und klar erkennbar dargestellt sind?
2. Ist es zulässig, dem Präsentationsformat ergänzend eine kurze Bürovorstellung beizufügen, oder würde hierdurch der insgesamt zulässige Umfang von 6 Seiten als überschritten gelten?
Antwort:
1. Ja, es ist zulässig, das Organisationskonzept (max. 3 Seiten) und das Bearbeitungskonzept (max. 3 Seiten) in einer gemeinsamen Datei (z.?B. im Präsentationsformat) zusammenzufassen.
Voraussetzung ist, dass:
- die beiden Konzepte eindeutig voneinander abgegrenzt sind,
- die Zuordnung der jeweiligen Inhalte klar erkennbar ist und
- der jeweils zulässige Seitenumfang von maximal 3 DIN A4 Seiten je Konzept eingehalten wird.
Maßgeblich für die Bewertung sind ausschließlich die innerhalb der zulässigen Seitenumfänge dargestellten Inhalte
2. Eine zusätzliche Bürovorstellung über die genannten Konzepte hinaus ist nicht vorgesehen.
Eine solche Darstellung würde als Bestandteil der Angebotsunterlagen gewertet und hätte zur Folge, dass der insgesamt zulässige Umfang von maximal 6 DIN A4 Seiten (3 Seiten Organisation + 3 Seiten Bearbeitungskonzept) überschritten wird.
Inhalte zur Büroorganisation oder -struktur können nur insoweit berücksichtigt werden, wie sie innerhalb der zulässigen Seitenumfänge den jeweiligen Zuschlagskriterien zugeordnet und dort dargestellt sind
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Einkauf
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrter Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung der Antwort auf die nachfolgende Bieterfrage.
Frage:
Ist davon auszugehen, dass die Preisangaben zu den 23 Bedarfspositionen in die Wertung mit einfließen?
Zusätzlich die Frage nach bspw. Mitwirkung in 8. und 9.? Ist es vorgesehen, Fachplanungen für Brandschutz und Barrierefreiheit zu beauftragen? Falls nicht, wären dies keine Bedarfspositionen, sondern vermutlich im Genehmigungsverfahren erforderlich. Ähnliches gilt für die Themen der Objektplanung Freianlagen. Ist es vorgesehen, einen Objektplaner für Freianlagen zu beauftragen? Falls nicht, wären dies vermutlich keine Bedarfspositionen.
Antwort:
Die Preisangaben zu allen Bedarfspositionen sind Bestandteil der Wertung. Die Angebotswertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien und der Zuschlagsmatrix (§?97 Abs.?1 und 2 GWB - Transparenz und Gleichbehandlung).
Es ist vorgesehen die Fachplanungen für Brandschutz und Freianlagen gesondert auszuschreiben und zu beauftragen. Unabhängig davon wird im Rahmen der vorliegenden Leistung eine mitwirkende, koordinierende und übergreifende Fachkenntnis erwartet, insbesondere zur Integration, Abstimmung und Berücksichtigung fachplanerischer Anforderungen im Gesamtplanungsprozess. Die entsprechenden Positionen sind daher als Bedarfspositionen anzubieten.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß DIN 18040 sind Bestandteil der Grundleistungen. Darüberhinausgehende Leistungen, insbesondere die Erstellung eines vertieften Barrierefrei-Konzeptes mit Nutzerbeteiligung und Leitsystem, sind als besondere Leistungen vorgesehen und als Bedarfspositionen anzubieten.
Die abgefragten besonderen Leistungen dienen der einheitlichen Angebotsstruktur und der besseren Vergleichbarkeit der Angebote und werden im Rahmen der Wertung berücksichtigt. Eine Beauftragung erfolgt ausschließlich im Bedarfsfall; ein Anspruch auf Abruf oder Beauftragung besteht nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Einkauf
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit der Mitteilung vom 16.04.2026 zur Verschiebung des Submission Termins und der Bindefrist wird folgende Klarstellung vorgenommen:
Aufgrund der zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere im Bereich der besonderen Leistungen, wird klargestellt, dass diese Änderungen Auswirkungen auf die Angebotskalkulation haben können.
Die in der vorherigen Mitteilung enthaltene Aussage, dass bereits eingereichte Angebote ihre Gültigkeit behalten, wird hiermit korrigiert.
Dementsprechend sind bereits eingereichte Angebote von der Wertung ausgeschlossen.
Sie haben die Möglichkeit bereits eingereichte Angebote bis zum Submissionstermin zurückzuziehen und Ihr Angebot auf Basis der korrigieren Unterlagen erneut einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Einkauf
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten um Beachtung nachfolgender Änderungen.
Der Mindestwert des durchschnittlichen Jahresumsatzes wurde geändert. Die Mindestanzahl der geforderten Referenzen wurde angepasst.
Die nachfolgenden Dokumente wurden in aktueller Version den Vergabeunterlagen hinzugefügt. Zu Ihrer Information sind die geänderten Unterlagen dieser Nachricht als Anlage beigefügt.
Eignung / Bedingungen
Die Angaben zum Durchschnittlichen Jahresumsatz wurden wie folgt angepasst:
bisher: "... bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einen
durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 700.000,- Euro (netto) erzielt hat
(§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)"
neu: "... bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einen
durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 280.000,- Euro (netto) erzielt hat
(§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)"
Die Mindestanzahl der zu erbringenden Referenzen wurde wie folgt angepasst:
bisher: Mindestanforderung ist hierbei, dass mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre
vorgelegt werden, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu
vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem
nach Art und Umfang / Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2
VgV)...
neu: Mindestanforderung ist hierbei, dass mindestens 2 Referenzen der letzten 5 Jahre
vorgelegt werden, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu
vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem
nach Art und Umfang / Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2
VgV)...
Folgende Dokumente wurden den Vergabeunterlagen in aktueller Version hinzugefügt.
1. Dokument 1002:
- Aktualisierung entsprechend der geänderten Mindestanforderung zum durchschnittlichen Jahresumsatz (neu: 280.000,- EUR netto)
- Auf Seite 7 wurde die Mindestanzahl der geforderten Referenzen von 3 auf 2 reduziert.
2. Dokument 1003:
- Es wurde unter dem Punkt "Zuschlagskrtierien" Nr. 2 B, der Satz "Integration des Neubaus in die bestehende Infrastruktur, Außenanlagen, Verbindung zum Friedrichpark" gelöscht.
- Es wurde unter "Zuschlagskriterien Nr. 2" der Punkt "Aussagen/Stellungnahme/ Vorschlag zur methodischen Herangehensweise im Hinblick auf Nachhaltigkeit im Kontext der Aufgabenstellung" entfernt.
3. Dokument 1004: Auf Seite 3 wurde der Satz " wird nachgereicht" bezüglich Dokument 5006 entfernt und das Dokument 5005 mit entfällt gekennzeichnet.
4. Dokument 2001:
- Auf Seite 17 wurde der Satz "wird nachgereicht" bezüglich Anlage 5006 entfernt.
- Auf Seite 17 wurde das Dokument 5005 mit Entfällt gekennzeichnet.
- Auf Seite 12 wurden die Termine angepasst.
- Auf Seite 11 wurden unter dem Punkt Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Sicherheit folgende Sätze hinzugefügt:
1. "Es ist eine nachhaltige Energieversorgung mit Maßnahmen zur Stärkung des
Mikroklimas sicherzustellen."
2." Eine niederschwellige natürliche Gebäudekühlung leistet einen Beitrag zur
Förderung des klimagerechten Bauens auf kommunaler Ebene."
3. "Errichtung eines Gebäudes aus ressourcenschonenden Baummaterialien".
4. "Dachkonstruktion statisch vorbereitet für eine Photovoltaikanlage und begrünt"
5. "Einatz ökologischer Dämmstoffe
- Auf Seite 14 wurde unter dem Punkt Leistungsbild / Leistungsumfang der unterpunkt 10 auf "Mitwirkung bei der Erstellung eines Energiekonzepts sowie Wirtschaftlichkeitsprüfung" gekürzt, sowie folgende Punkte hinzugefügt.
1. Punkt 24: Mitwirken bei der Erstellung fördermittelrelevanter Unterlagen
2. Punkt 25: Abstimmungen mit Fördermittelgeber
3. Punkt 26: Mitwirkungen bei den Abstimmungen mit Nutzergruppen.
5. Dokument 2002: Es wurde unter "Besondere Leistungen" Punkt 10 der Text auf "Mitwirkung bei der Erstellung eines Energiekonzepts sowie Wirtschaftlichkeitsprüfung" gekürzt, sowie folgende Punkte hinzugefügt.
1. Punkt 24: Mitwirken bei der Erstellung fördermittelrelevanter Unterlagen
2. Punkt 25: Abstimmungen mit Fördermittelgeber
3. Punkt 26: Mitwirkungen bei den Abstimmungen mit Nutzergruppen.
6. Dokument: 2003: Es wurde unter "Besondere Leistungen" Punkt 2.10 der Text auf "Mitwirkung bei der Erstellung eines Energiekonzepts sowie Wirtschaftlichkeitsprüfung" gekürzt, sowie folgende Punkte hinzugefügt.
1. Punkt 2.24: Mitwirken bei der Erstellung fördermittelrelevanter Unterlagen
2. Punkt 2.25: Abstimmungen mit Fördermittelgeber
3. Punkt 2.26: Mitwirkungen bei den Abstimmungen mit Nutzergruppen.
7. Dokument 3002 Ziffer 3: Aktualisierung entsprechend der geänderten Mindestanforderung zum durchschnittlichen Jahresumsatz (neu: 280.000,- EUR netto)
8. Dokumente 3002a, 3003, 3004, 3005: Es wurden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen; es gab lediglich formale Anpassungen.
9. Dokument 3008: Es wurde unter "Besondere Leistungen" Punkt 2.10 der Text auf "Mitwirkung bei der Erstellung eines Energiekonzepts sowie Wirtschaftlichkeitsprüfung" gekürzt, sowie folgende Punkte hinzugefügt.
1. Punkt 2.24: Mitwirken bei der Erstellung fördermittelrelevanter Unterlagen
2. Punkt 2.25: Abstimmungen mit Fördermittelgeber
3. Punkt 2.26: Mitwirkungen bei den Abstimmungen mit Nutzergruppen.
10. Dokument 4001:
- Auf Seite 4 wurde der Punkt Anlage 4 mit entfällt gekennzeichnet.
- Es wurden Termine aktualisiert
10. Es wurde auf Seite 4 unter "§ 2 Grundlagen des Vertrages" die Anlage 4 mit entfällt gekennzeichnet.
11. Dokument 5008 CAD-Pflichtenheft: Das Dokument wurde neu hinzugefügt.
12. Dokument 5009: Es wurde der Terminplan aktualisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AäR
Einkauf
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| 5006_TP03_CAD-Pflichtenheft.pdf | 16.04.2026 | 1,3 MB | ||
| Aktuell_15.04.26_1002_Vergabebedingungen.pdf | 16.04.2026 | 425,2 KB | ||
| Aktuell_15.04.26_1003_Bewertungsmatrix Stark im Norden_TP03_OP.pdf | 16.04.2026 | 397 KB | ||
| Aktuell_15.04.26_1004_Anlagen- und Dateiverzeichnis.pdf | 16.04.2026 | 339,3 KB | ||
| Aktuell_15.04.26_2001_Leistungsbeschreibung Stark im Norden_TP 03_Objektpl..pdf | 16.04.2026 | 953,5 KB | ||
| Aktuell_15.04.26_2002_Muster 1 f. Leistungsbild Objektplanung Gebäude Innen.pdf | 16.04.2026 | 55,6 KB | ||
| Aktuell_15.04.26_2003_Honorarvorschlag.pdf | 16.04.2026 | 716,1 KB | ||
| Aktuell_15.04.26_3002_Eigenerklaerung_Eignung.pdf | 16.04.2026 | 603,9 KB | ||
| Aktuell_15.04.26_3002a_Eigenerklärung Eignung_Zusatz Referenzen.pdf | 16.04.2026 | 820,8 KB | ||
| Aktuell_15.04.26_3003_Erklg_Bietergemeinschaft.pdf | 16.04.2026 | 317,6 KB | ||
| Aktuell_15.04.26_3004_Verzeichnis_Leistungen_Unterauftragnehmer.pdf | 16.04.2026 | 304,2 KB | ||
| Aktuell_15.04.26_3005_Leistungen anderer Unternehmen (Eignungsleihe).pdf | 16.04.2026 | 302,1 KB | ||
| Aktuell_15.04.26_3007_Eigenerklaerung_Sanktionen_EU.pdf | 16.04.2026 | 327 KB | ||
| Aktuell_15.04.26_3008_Honorarzusammenstellung u. angebot.xlsx | 16.04.2026 | 32,5 KB | ||
| Aktuell_15.04.26_4001_Entwurf_Architektenvertrag Objektplanung.pdf | 16.04.2026 | 559,8 KB | ||
| Aktuell_15.04.26_5007_TP03_Rahmenterminplan.pdf | 16.04.2026 | 333,3 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Submissionstermin und die Bindefrist wurde verschoben.
alter Submissionstermin: 21.04.2026, 10:00 Uhr
neuer Submissionstermin: 21.05.2026, 10:00 Uhr
alte Bindefrist: 19.06.2026
neue Bindefrist: 18.07.2026
Das Bieteranschreiben wurde entsprechend geändert und neu hinterlegt. Wir bitten um Beachtung.
Alle bisher eingereichten Angebote behalten ihre Gültigkeit. Gleichwohl können Sie ihr bereits abgegebenes Angebot zurückziehen und erneut abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Submissionsstelle
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrter Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung der Antwort auf die nachfolgende Bieterfrage.
Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir verstehen Ihre Ausführung/Antwort und die Tabelle-Zuschlagskriterien so, dass die schriftliche Erläuterung für die Unterpunkte:
- Organisation
- Berabeitungskonzept/Leistungserbringungskonzept
jeweils (!) max 3 DIN-A4-Seiten beinhalten darf.
Antwort:
Die Auslegung ist zutreffend.
Die Zuschlagskriterien
- Organisation und
- Bearbeitungskonzept / Leistungserbringungskonzept
stellen zwei voneinander unabhängige Bewertungskriterien mit jeweils eigener Bewertungsskala dar.
Für jedes dieser Kriterien darf eine separate schriftliche Erläuterung mit einem Umfang von jeweils maximal 3 DIN A4 Seiten eingereicht werden.
Damit gilt:
- Organisation: max. 3 DIN A4 Seiten
- Bearbeitungskonzept / Leistungserbringungskonzept: max. 3 DIN A4 Seiten
Insgesamt können somit bis zu 6 DIN A4 Seiten eingereicht werden, sofern die Seiten eindeutig dem jeweiligen Zuschlagskriterium zugeordnet sind.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Einkauf
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Nachricht:
Sehr geehrter Damen und Herren,
Wir bitten um Beachtung der Antwort auf die nachfolgende Bieterfrage.
Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Frage zu der Darstellungsform zu Organisation und Bearbeitungskonzept.
Gemäß der Bewertungsmatrix ist das Darstellungsformat frei wählbar, die schriftliche Erläuterung darf max. 3 Seiten lang sein.
Ist dies so zu verstehen, dass die Darstellung bspw. in Form einer Präsentation abgegeben wird und zusätzlich eine 3-seitige schriftliche Erläuterung? Könnten Sie diesen Punkt bitte konkretisieren?
Antwort:
Das Darstellungsformat für die Beschreibung von Organisation und Bearbeitungskonzept ist grundsätzlich frei wählbar, wie in der Bewertungsmatrix ausgeführt.
Dabei ist jedoch Folgendes zu beachten:
- Die inhaltlich bewertungsrelevante Darstellung darf insgesamt einen Umfang von maximal 3 Seiten nicht überschreiten.
- Diese Begrenzung bezieht sich auf die Gesamtdarstellung, unabhängig von der gewählten Darstellungsform.
Eine zusätzliche schriftliche Erläuterung neben einer separaten Präsentation ist nicht vorgesehen.
Vielmehr ist es den Bietern freigestellt, die Inhalte z.?B.:
- als Fließtext,
- in grafischer Form (Organigramme, Ablaufdiagramme),
- oder in einer präsentationsähnlichen Darstellung
aufzubereiten, sofern der Gesamtumfang von 3 Seiten eingehalten wird.
Maßgeblich für die Bewertung sind ausschließlich die innerhalb dieser 3 Seiten dargestellten Inhalte.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Einkauf
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Nachricht:
ehr geehrter Damen und Herren,
Wir bitten um Beachtung der Antwort auf die nachfolgende Bieterfrage.
Frage:
Die Kalkulation der 23 Bedarfspositionen erscheint aufgrund der max. stichwortartigen Beschreibung mit einem nicht unerheblichen Interprationsspielraum versehen, der sich somit vermutlich in der zu erbringenden Kalkulation widerspiegeln wird.
Ist davon auszugehen, dass die Preisangaben zu den 23 Bedarfspositionen in die Wertung mit einfließen?
Falls ja, wäre es sicherlich hilfreich in die Lage versetzt zu werden, diese 23 Bedarfspositionen auch annähernd kalkulieren zu können.
Antwort mit Erläuterung der 23 Bedarfspostionen die im Dokument 2001 auf Seite 14 zu finden sind:
1. Digitale Planabwicklung / IFC Modell
Erstellung eines vollständigen digitalen Gebäudemodells gemäß CAD Pflichtenheft, inkl. Strukturierung, Datenaufbereitung, Datenaustausch, Export im IFC Format, Modellkoordination und Qualitätsprüfung.
2. Digitales Raumbuch
Aufbau und Pflege eines digitalen Raumbuchs inkl. systematische Raumdokumentation mit Anforderungen Flächen, Qualitäten, Ausbauzuständen, Materialien.
3. Leitdetailkatalog Akustik / Schallschutz
Erstellung eines Katalogs akustisch relevanter Konstruktionsdetails, mobiler Trennwandsysteme, Bühnenkonstruktionen und Podesterie.
4. Betriebs , Nutzungs- und Sicherheitskonzept (Parallelbetrieb)
Der Neubau sieht eine parallele, synergetische Nutzung durch die Einrichtungen RiZ und Kiebitz sowie durch unterschiedliche Nutzergruppen vor. Aus diesem Grund umfasst diese besondere Leistung insbesondere:
- Analyse der Betriebsabläufe und Nutzerwege beider Einrichtungen
- Erstellung eines Wege- und Zutrittskonzepts für getrennte und gemeinsame Nutzungen
- Definition von Parallelbetriebsszenarien (Veranstaltungen, Kurse, Sport, Medienarbeit etc.)
- Erarbeitung eines Sicherheits- und Nutzungskonzepts, u. a.
o Bereiche mit gesteuertem Zugang (Backstage, Fundus, Technikräume)
o Besucherströme, Aufenthaltsbereiche, Steuerung der Erschließung
- Berücksichtigung von Lärmschutz und Rücksichtnahme gemäß § 34 BauGB im Wohnumfeld
- Einbindung der Anforderungen des Förderprogramms "Stark im Norden" hinsichtlich Inklusion, Teilhabe und Mehrfachnutzung
Diese Leistung geht über die üblichen Grundleistungen hinaus und ist aufgrund der komplexen Nutzerstrukturen sowie der notwendigen Synergien zwingend erforderlich.
5. Interims- und Bauphasenlogistik
Erstellung eines Logistikkonzeptes für Bauphasen, Umleitungen, Zugänge, Sicherheitsflächen und temporäre Nutzungsabläufe.
6. Fördermittel Reporting (Stark im Norden)
Mitwirkung bei Reports, Nachweisen, Planlieferungen und Dokumentationen zur Fördermittelbindung.
7. Raumakustische Simulationen und bauakustische Messungen
Koordination von Fachplanern hinsichtlich von Simulationen für die Mehrzwecksäle, Unterrichtsräume und Musikräume sowie bauakustische Nachweise und Messungen.
8. Mitwirkung am Brandschutzkonzept
Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung.
9. Barrierefrei-Konzept (DIN 18040)
Erstellung eines inklusiven Gesamtkonzeptes inkl. taktilem und visuellen Leitsystem, Mock-Up/Begehung und Abstimmung mit Nutzergruppen.
10. Energie- und Nachhaltigkeitskonzept (inkl. Wirtschaftlichkeit)
Mitwirkung an Energiekonzept, Varianten, Bewertung, Optimierung der Gebäudehülle.
11. Innenraum- und Möblierungskonzept
Planung der Innenräume, vertiefte Gestaltung (Saal, Lehrküche, Werkstätten, Sport), Möblierungsplanung sowie Koordination mit Nutzern.
12. Beschilderungs- und Orientierungssystem
Zusätzliche Nutzerorientierung / Orientierungssystem, barrierefreien Beschilderungs- und Orientierungskonzeptes mit Piktogrammen.
13. Medien- und IT Schnittstellen
Der Objektplaner erbringt keine Fachplanung für Medien , IT oder Veranstaltungstechnik, sondern übernimmt:
- die bauliche Koordination und Schnittstellenplanung zu den entsprechenden Fachplanern
- Abstimmung räumlicher Anforderungen (z.?B. Technikräume, Trassen, Lasten, Montageräume)
- Übernahme der Anforderungen in Grundrisse, Schnitte und bauliche Details
- Sicherstellung, dass Medien /IT Technik und Bühnentechnik baulich integriert werden können
- Integration der Anforderungen in das Raumbuch und die Ausführungsplanung
- Abstimmungen mit den Nutzern (RiZ, Kiebitz)
Es wird also der bauliche Beitrag zur Herstellung der Medien und IT Infrastruktur erwartet.
14. Außenraum- / Adressbildung / Zugangskonzept
Koordination der Fachplaner und Gewerke Außenanlagen.
15. Fahrrad- und PKW Stellplatzkonzept
Planung des Stellplatzkonzepts/Stellplatznachweises unter Berücksichtigung der bestehenden Baulast zugunsten der benachbarten Schule.
16. Beratung Los- und Vergabestrategie
Mitwirkung bei Losstruktur, Eignungs- und Zuschlagskriterien über Standard hinausgehende strategische Beratung (rein beratend, keine Durchführung des Verfahrens).
17. Qualitätssicherungsplan / Musterräume / Meilensteinabnahmen
Zusätzliche QS-Strukturen über HOAI hinaus.
18. Inbetriebnahme- und Probebetriebskonzept
Die inhaltliche Erstellung der Inbetriebnahme- und Probebetriebskonzepte liegt grundsätzlich bei den TGA Fachplanern.
Vom Objektplaner wird jedoch Folgendes erwartet:
- Koordination und Zusammenführung der von den Fachplanern erstellten Konzepte
- Überprüfung auf Vollständigkeit und Abgleich mit dem Gesamtterminplan
- Mitwirkung bei der Organisation und Ablaufstruktur von Einweisungen und Abnahmen
- Sicherstellung der baulichen Voraussetzungen für Probe und Inbetriebnahmen
Der Objektplaner übernimmt somit eine koordinierende und qualitätssichernde Rolle.
19. Digitale Bestandsdokumentation
Erstellung der digitalen Revisionsunterlagen gemäß CAD Pflichtenheft sowie Abschluss des Raumbuches mit digitaler und strukturierter Übergabe.
20. Post-Occupancy-Evaluation
Es handelt sich um eine qualitative und stichprobenartige Bewertung der Nutzungserfahrungen nach Inbetriebnahme. Erwartet werden:
- Teilnahme an Begehungen 6 und 12 Monate nach Inbetriebnahme
- Bewertung von funktionalen, räumlichen und gebäudebezogenen Aspekten aus Sicht der Objektplanung
- Mitwirkung bei der Dokumentation von Auffälligkeiten (z.?B. Nutzungsprobleme, funktionale Anpassungsbedarfe)
- Unterstützung bei der Ableitung von Optimierungsvorschlägen aus planerischer Sicht
- Überprüfung von Energie- und Betriebskostenkennwerten
- Erstellung eines strukturierten POE-Berichts mit Empfehlungen und Optimierungsansätzen
Es wird keine vollumfängliche Gebäudebewertung und keine technische Wartungsanalyse erwartet.
Der Umfang bleibt auf die objektplanerische Bewertung beschränkt.
21. Blower-Door-Test
Luftdichtigkeitsprüfung des Gesamtgebäudes inkl. Auswertung und Dokumentation nach Norm.
22. Wirtschaftlichkeitsberechnung
Von der Objektplanung wird eine projektbegleitende grundsätzliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erwartet, insbesondere bezogen auf:
- bauliche Variantenuntersuchungen
- Lebenszyklusgesichtspunkte, soweit durch Baukonstruktion und Materialien beeinflussbar
- baulich bedingte Auswirkungen auf Reinigung, Instandhaltung und Betrieb
- Abstimmung mit Fachplanern bezüglich energiebewusster oder nachhaltiger Baukonstruktionen
- Berechnung und Bewertung der Energie- und Betriebskosten (GEG-relevante Parameter)
- Gegenüberstellung von Lebenszykluskosten unterschiedlicher Varianten (Materialien, Konstruktionen, Oberflächen)
- Langfristige Wirtschaftlichkeitsanalyse (20-30 Jahre)
Dokumentation im Sinne der Förderanforderungen
23. Leitsystemplanung
Zusätzliche Nutzerorientierung / Orientierungssystem (Siehe Punkt 12)
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Einkauf
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Nachricht:
Sehr geehrter Damen und Herren,
Wir bitten um Beachtung der Antwort auf die nachfolgende Bieterfrage.
Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Projektbeschreibung findet sich folgender Passus: "Die Leistungen des Bieters knüpfen an die bestehende Machbarkeitsstudie und weiteren Unterlagen an, führen diese fort." Bedeutet dies, dass man den Entwurf (und die Planung) der Machbarkeitsstudie 1: 1 übernehmen muss oder hat man hier als Architekturbüro noch Spielraum?
Antwort:
Die vorliegende Machbarkeitsstudie dient als planerische Grundlage und Orientierung für die weitere Bearbeitung. Eine verpflichtende 1:1-Übernahme des dort dargestellten Entwurfs ist jedoch nicht vorgesehen.
Vielmehr ist der Entwurf im Rahmen der Objektplanung weiterzuentwickeln und anzupassen. Dies ergibt sich insbesondere aus folgenden Punkten:
Die in der Machbarkeitsstudie dargestellte Variante/Konzept [Abbildung 3: (Version 3 Erdgeschoss- Alte Planungskonzept-Machbarkeitsstudie)] basiert auf einem früheren Planungskonzept mit ca. 3.700 m2 BGF.
Im weiteren Projektverlauf wurde die Flächenvorgabe auf maximal ca. 2.750 m2 BGF reduziert ("Abbildung 4: Außenanlage/ Darstellung Fläche/Skizze max. 2750 m2 BGF" Seite 06).
Diese reduzierte Flächenvorgabe maximal ca. 2.750 m2 BGF ist verbindliche Grundlage für die weitere Planung!
Darüber hinaus ist die Planung auf Grundlage des aktuellen Raumprogramms (Anlage 5002_TP03_Raumprogramm, Stand 10/2025) neu zu entwickeln und funktional sowie konzeptionell darauf abzustimmen.
Vor diesem Hintergrund besteht für das beauftragte Architekturbüro ein planerischer Spielraum. Erwartet wird eine eigenständige, qualitätsvolle Weiterentwicklung des Konzepts unter Berücksichtigung der vorliegenden Rahmenbedingungen, insbesondere des reduzierten Flächenansatzes und der funktionalen Anforderungen aus dem Raumprogramm.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Einkauf
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Sehr geehrter Damen und Herren,
Wir bitten um Beachtung der Antwort auf die Nachfolgende Bieterfrage.
Frage:
um ein plausibles Honorarangebot abgeben zu können würden wir gerne noch ein paar Fragen bezüglich des Dokumentes "2003_Honorarvorschlag" klären:
zu Punkt:
2.4. Nutzungs-/Betriebs- und Sicherheitskonzept für Parallelbetrieb
- können Sie die Leistungen genauer beschreiben?
2.13. Medien-/IT-Schnittstellen ( Bühnen-/Veranstaltungstechnik, Infrastruktur )
-Welche Leistung wird hier von dem Objektplaner genau erwartet ?
2.18. Inbetriebnahme-/Probebetriebskonzept; Einweisungen
- Handelt es sich hierbei nicht eher um ein Thema für die TGA-Planer ?
2.20. Post-Occupancy-Evaluation (6/12 Monate)
- können Sie die Leistungen genauer beschreiben? Welches Ausmaß soll sie haben?
2.22. Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Können Sie den Rahmen genauer benennen? Welche Leistungen sehen Sie hier genau? Geht es mehr in Richtung Energie oder sonstige Instandhaltungs bzw. Reinigungskosten ?
Antwort:
zu Punkt 2.4 Der Neubau sieht eine parallele, synergetische Nutzung durch die Einrichtungen RiZ und Kiebitz sowie durch unterschiedliche Nutzergruppen vor. Aus diesem Grund umfasst diese Besondere Leistung insbesondere:
- Analyse der Betriebsabläufe und Nutzerwege beider Einrichtungen
- Erstellung eines Wege- und Zutrittskonzepts für getrennte und gemeinsame Nutzungen
- Definition von Parallelbetriebsszenarien (Veranstaltungen, Kurse, Sport, Medienarbeit etc.)
- Erarbeitung eines Sicherheits- und Nutzungskonzepts, u. a.
- Bereiche mit gesteuertem Zugang (Backstage, Fundus, Technikräume)
- Besucherströme, Aufenthaltsbereiche, Steuerung der Erschließung
- Einbindung der Anforderungen des Förderprogramms "Stark im Norden" hinsichtlich Inklusion, Teilhabe und Mehrfachnutzung
Diese Leistung geht über die üblichen Grundleistungen hinaus und ist aufgrund der komplexen Nutzerstrukturen sowie der notwendigen Synergien zwingend erforderlich.
zu Punkt 2.13 Der Objektplaner erbringt keine Fachplanung für Medien , IT oder Veranstaltungstechnik, sondern übernimmt:
- die bauliche Koordination und Schnittstellenplanung zu den entsprechenden Fachplanern
- Abstimmung räumlicher Anforderungen (z.?B. Technikräume, Trassen, Lasten, Montageräume)
- Übernahme der Anforderungen in Grundrisse, Schnitte und bauliche Details
- Sicherstellung, dass Medien /IT Technik und Bühnentechnik baulich integriert werden können
- Integration der Anforderungen in das Raumbuch und die Ausführungsplanung
- Abstimmungen mit den Nutzern (RiZ, Kiebitz)
Es wird also der bauliche Beitrag zur Herstellung der Medien und IT Infrastruktur erwartet.
zu Punkt 2.18 Die inhaltliche Erstellung der Inbetriebnahme- und Probebetriebskonzepte liegt grundsätzlich bei den TGA Fachplanern.
Vom Objektplaner wird jedoch Folgendes erwartet:
- Koordination und Zusammenführung der von den Fachplanern erstellten Konzepte
- Überprüfung auf Vollständigkeit und Abgleich mit dem Gesamtterminplan
- Mitwirkung bei der Organisation und Ablaufstruktur von Einweisungen und Abnahmen
- Sicherstellung der baulichen Voraussetzungen für Probe und Inbetriebnahmen
Der Objektplaner übernimmt somit eine koordinierende und qualitätssichernde Rolle.
zu Punkt 2.20 Es handelt sich um eine qualitative und stichprobenartige Bewertung der Nutzungserfahrungen nach Inbetriebnahme. Erwartet werden:
- Teilnahme an Begehungen 6 und 12 Monate nach Inbetriebnahme
- Bewertung von funktionalen, räumlichen und gebäudebezogenen Aspekten aus Sicht der Objektplanung
- Mitwirkung bei der Dokumentation von Auffälligkeiten (z.?B. Nutzungsprobleme, funktionale Anpassungsbedarfe)
- Unterstützung bei der Ableitung von Optimierungsvorschlägen aus planerischer Sicht
- Überprüfung von Energie- und Betriebskostenkennwerten
- Erstellung eines strukturierten POE-Berichts mit Empfehlungen und Optimierungsansätzen
Es wird keine vollumfängliche Gebäudebewertung und keine technische Wartungsanalyse erwartet.
Der Umfang bleibt auf die objektplanerische Bewertung beschränkt.
zu Punkt 2.22 Von der Objektplanung wird eine projektbegleitende grundsätzliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erwartet, insbesondere bezogen auf:
- bauliche Variantenuntersuchungen
- Lebenszyklusgesichtspunkte, soweit durch Baukonstruktion und Materialien beeinflussbar
- baulich bedingte Auswirkungen auf Reinigung, Instandhaltung und Betrieb
- Abstimmung mit Fachplanern bezüglich energiebewusster oder nachhaltiger Baukonstruktionen
- Berechnung und Bewertung der Energie- und Betriebskosten (GEG-relevante Parameter)
- Gegenüberstellung von Lebenszykluskosten unterschiedlicher Varianten (Materialien, Konstruktionen, Oberflächen)
- Langfristige Wirtschaftlichkeitsanalyse (20-30 Jahre)
- Dokumentation im Sinne der Förderanforderungen
Es findet keine umfassende LCC Berechnung nach DIN 18960 durch die Objektplanung statt. Stattdessen wird der bauliche Beitrag zu einer wirtschaftlichen Entscheidungsfindung erwartet.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AäR
Einkauf
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung der Antwort auf nachfolgende Bieterfrage.
Frage: heute wurde das VgV-Verfahren für die Objektplanung, Jugendzentrum, Marienstraße 16a, 47166 Duisburg nochmals veröffentlicht, mit der Möglichkeit, sich nochmals für den Wettbewerb anzumelden. Nachdem wir uns erneut angemeldet hatten, gelangten wir dann aber in dem selben Verfahren, das schon am 17.03.2026 veröffentlicht worden war und für das wir uns am chon angemeldet hatten.
Als Teilnehmer, der schon angemeldet war, haben wir aber auch keine Mitteilung über die Neu-Veröffentlichung erhalten. Das alles erscheint sehr undurchsichtig. Können Sie uns die Vorgänge bitte näher erläutern? Besonders wichtig ist dabei die Frage, ob die beiden Verfahren sich in irgendeiner Weise unterscheiden und, wenn ja, wie.
Antwort: vielen Dank für Ihre Nachricht. Es handelt sich nicht um eine Neuveröffentlichung, sondern um eine Berichtigung der ursprünglichen Bekanntmachung vom 17.03.2026. Die Korrektur war aufgrund erforderlicher Anpassungen der Eignungskriterien notwendig. Daher erscheint das Verfahren erneut in der Plattform, führt jedoch in dasselbe Vergabeverfahren, für das Sie bereits registriert sind.
Die einzige inhaltliche Änderung betrifft die Eignungskriterien; im Übrigen ist das Verfahren unverändert. Wir bedauern, falls bei Ihnen keine gesonderte Benachrichtigung zur Berichtigung eingegangen ist. Maßgeblich sind die in der Vergabeakte hinterlegten, aktualisierten Unterlagen. Bitte berücksichtigen Sie diese für Ihre Teilnahme; etwaige Anpassungen Ihrer Unterlagen können innerhalb der geltenden Fristen vorgenommen werden. Die Änderungen wurden zusätzlich über die Bieterkommunikation im Vergabeverfahren mitgeteilt (siehe "Wichtige Mitteilung der Vergabestelle - Korrektur Eignungsanforderung" vom 23.03.2026).
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Bereich Einkauf
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung, dass das Dokument 3002_Eigenerklaerung_Eignung.pdf ausgetauscht werden musste. Das aktualisierte Dokument ist zu Ihrer Information dieser Nachricht beigefügt.
Die Unterlagen enthalten folgende Änderungen:
Die Hinweise "Text eingeben" und "Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben" wurden aus den Feldern entfernt.
Wir bitten, eventuell entstandene Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und sehen Ihrer Angebotsabgabe entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Einkauf
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| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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| 3002_Eigenerklaerung_Eignung.pdf | 23.03.2026 | 603,4 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung, dass das Dokument 3002a_Eigenerklärung Eignung_Zusatz Referenzen.pdf ausgetauscht werden musste. Das aktualisierte Dokument ist zu Ihrer Information dieser Nachricht beigefügt.
Die Unterlagen enthalten folgende Änderungen:
Die Felder "Projektbezeichnung" und "Auftraggeber", die zuvor ausgefüllt waren, sind jetzt leer.
Wir bitten, eventuell entstandene Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und sehen Ihrer Angebotsabgabe entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Einkauf
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| 3002a_Eigenerklärung Eignung_Zusatz Referenzen.pdf | 23.03.2026 | 820,8 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir weisen darauf hin, dass nachfolgende Eignungsanforderungen entsprechend den Vergabeunterlagen wurden.
Referenz
Die Mindestanforderung zur Referenzhöhe wurde wie folgt angepasst:
- bisher: "... Gegenstand der referenzgegenständlichen Leistung Bauvorhaben mit Baukosten (KG 300-400, DIN 276) über 1.400.000 EUR (netto) waren."
- neu: "... Gegenstand der referenzgegenständlichen Leistung Bauvorhaben mit Baukosten (KG 300-400, DIN 276) über 6.000.000 EUR (netto) waren".
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Die Angaben zum Durchschnittlichen Jahresumsatz wurden wie folgt angepasst:
bisher: "... bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einen
durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 300.000,- Euro (netto) erzielt hat
(§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)"
neu: "... bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einen
durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 700.000,- Euro (netto) erzielt hat
(§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)"
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AäR
Einkauf
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beachtung der Antwort auf die nachfolgende Bieterfrage.
Frage:
Sie fordern in Ihren Vergabeunterlagen 3 Referenzen mit mindestens 6,0 Mio EUR Bauwerkskosten (KG 300 + 400) netto. Gehe ich richtig in der Annahme, dass diese - zur besseren Vergleichbarkeit - auf den heutigen Baupreisindex angepasst werden können? Der Faktor beispielsweise zwischen 4. QU. 2025 und 2. Qu. 2021 beträgt immerhin 1,36, sodass ein heutiges Bauvorhaben mit 6,0 Mio EUR Bauwerkskosten in 2021 noch bei 4,4 Mio EUR lag.
Antwort:
Die in den Vergabeunterlagen geforderten drei Referenzen mit mindestens 6,0 Mio. EUR Bauwerkskosten (KG 300 + 400) netto beziehen sich auf den jeweiligen Ausführungszeitraum der Referenzprojekte.
Eine nachträgliche Anpassung älterer Referenzen über den Baupreisindex ist nicht vorgesehen und daher nicht zulässig.
Für die Wertung ist ausschließlich der seinerzeit tatsächlich vertraglich vereinbarte bzw. abgerechnete Kostenumfang maßgeblich. Eine rechnerische Hochrechnung auf heutige Preisniveaus zur Erfüllung des Mindestkriteriums kann nicht berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
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