2025-0026 Planungsleistungen zur Sanierung U79 Haltestelle Sittardsberg
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.05.2025
13.05.2025 10:00 Uhr
19.05.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Duisburg - Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement
05112-31001-91
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7
47051
Duisburg
Deutschland
DEA12
61-33
k.cassemeyer@stadt-duisburg.de
+49 203283984026
+49 2032833971

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
02211472889
Zeughausstr. 2-8
50667
Köln
Deutschland
DEA23
Frau Schubbe
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473055
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-8
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473055
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
02211473055
Zeughausstr. 2-8
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473055
+49 2211472889

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71000000-8
71300000-1
71320000-7
71327000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Planungsleistungen zur Sanierung der U79 Haltestelle Sittardsberg in Duisburg

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Planungsleistungen zur Sanierung der U79 Haltestelle Sittardsberg in Duisburg. Stufenweise Beauftragung entsprechend beigefügter Beschreibung

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
30
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Duisburg
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"

Gewichtung
35,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTREDB9P7

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen oder Erklärungen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959)

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)

§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB - § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 123 Abs. 1 Nr. 5 - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

[ § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen); § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB -
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern); § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),
jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und
internationale Bedienstete); § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB -
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)

§ 123 Abs. 4 GWB

§ 123 Abs. 4 GWB

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat

§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen
geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet
worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet
worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat

§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden

[ § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken

§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann

§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann

§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat

§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln; § 124 Abs. 1
Nr. 9 GWB - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat,
solche Informationen zu übermitteln

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Teilnahmeantrag - Deckblatt (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die in Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Jährlicher Gesamtumsatz - Mindestanforderung Jährlicher Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren von jeweils - 600.000 EUR (netto) Los 1; 180.000 EUR (netto) Los 2; 200.000 EUR (netto) Los 3. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Auswahlverfahren im Teilnahmewettbewerb gemäß § 51 VgV (Stufe 1) (Erläuterung der Bewertungsmatrix) Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand den nachfolgend benannten Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Sie dient zum einen der objektiven, vollständigen Berücksichtigung der maßgeblichen Bewertungskriterien. Zum anderen wird durch die Anwendung der Bewertungsmatrix ein einheitlicher Bewertungsmaßstab sichergestellt. Für jedes Kriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix je nach Erfüllung der festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Vorbehaltlich nachfolgender Ausführungen, kann für jedes Kriterium minimal der Erfüllungsgrad (EG) 1 und maximal der EG 3 erzielt werden. Sofern nachfolgend nichts anderes ausgewiesen wird, findet die Festlegung des erzielten Erfüllungsgrades zwischen dem minimalen und dem maximalen Erfüllungsgrad auf dem Wege einer linearen Interpolation statt. Hierbei kommt folgende Formel zum Einsatz, das Endergebnis wird auf die zweite Nachkommastelle gerundet: y=y1+(y2- y1)/(x2-x1 ) × (x-x1) Y = festzulegender EG y1 = minimaler EG (EG1) y2 = maximaler EG (EG 3) x = das zu prüfende Angebot betreffender kriteriumsspezifischer Wert x1 = minimaler kriteriumsspezifischer Wert x2 = maximaler kriteriumsspezifischer Wert Beispielhaft sei als Kriterium "Unternehmensreferenzen" dargestellt, wobei der Bieter 3 wertbare Referenzen einreichte. y = festzulegender EG y1 = minimaler EG (EG 1) y2 = maximaler EG (EG 3) x = das zu prüfende Angebot betreffender kriteriumsspezifischer Wert, hier beispielhaft: 3 x1 = schlechtester kriteriumsspezifischer Wert, hier beispielhaft: 2 x2 = bester kriteriumsspezifischer Wert, hier beispielhaft: 6 y=y1+(y2- y1)/(x2-x1 ) × (x-x1) In die Formel eingesetzt: y=1+(3-1)/(6-2) × (3-2) y=1+2/4 × 1 y=1+0,5 y=1,5 Multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 40 ergibt dies eine Bepunktung von 60 Punkten. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, netto Der Auftraggeber bewertet dieses Auswahlkriterium anhand des jeweils jährlichen Gesamtumsatzes des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Geschäftsjahren. Maßgeblich sind die Umsatzzahlen in den letzten drei Geschäftsjahren, 2024, 2023 sowie 2022. Sofern für das Jahr 2024 noch keine Zahlen vorliegen sollten, die Umsätze des Jahres 2021 statt des Jahres 2024 an. Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, netto - Los 1 - Gewichtungsfaktor 15 Der Umsatz je Geschäftsjahr von 600.000 EUR netto entspricht hierbei auch dem EG 1. Ab einem jährlichen Umsatz (netto) von kleiner/gleich 2.400.000 EUR wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsätzen nicht vergeben. Umsatzwerte > 600.000 EUR und < 2.400.000 EUR werden hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beabsichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, netto - Los 2 - Gewichtungsfaktor 15 Der Umsatz je Geschäftsjahr von 180.000 EUR entspricht hierbei auch dem EG 1. Ab einem jährlichen Umsatz (netto) von ? 720.000 EUR wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsätzen nicht vergeben. Umsatzwerte > 180.000 EUR und < 720.000 EUR werden hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beabsichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, netto - Los 3 - Gewichtungsfaktor 15 Der Umsatz je Geschäftsjahr von 200.000 EUR entspricht hierbei auch dem EG 1. Ab einem jährlichen Umsatz (netto) von ? 800.000 EUR wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei höheren Umsätzen nicht vergeben. Umsatzwerte > 200.000 EUR und < 800.000 EUR werden hinsichtlich des Erfüllungsgrades linear interpoliert. Umsatzzahlen von Bewerbergemeinschaftsmitgliedern werden addiert. Umsatzanteile von beabsichtigten Nachunternehmern sind nicht mitzuerfassen, es sei denn, es liegt eine (entsprechend auszuweisende) Eignungsleihe vor. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. - finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
15,00

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Angabe technischer Fachkräfte - Mindestanforderung Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens - zwei technische Fachkräfte oder technische Stellen je Los als Mindestanforderung an die Eignung anzugeben. Auswahlverfahren im Teilnahmewettbewerb gemäß § 51 VgV (Stufe 1) (Erläuterung der Bewertungsmatrix) Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand den nachfolgend benannten Auswahlkriterien im Rahmen einer Bewertungsmatrix. Sie dient zum einen der objektiven, vollständigen Berücksichtigung der maßgeblichen Bewertungskriterien. Zum anderen wird durch die Anwendung der Bewertungsmatrix ein einheitlicher Bewertungsmaßstab sichergestellt. Für jedes Auswahlkriterium/Unterkriterium wird im Rahmen der Bewertungsmatrix je nach Erfüllung der in der Bewertungsmatrix festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Sofern nachfolgend nichts anderes ausgewiesen wird, kann für jedes Kriterium/Unterkriterium minimal der Erfüllungsgrad (EG) 1 und maximal der EG 3 erzielt werden. Sofern nachfolgend nichts anderes ausgewiesen wird, findet die Festlegung des erzielten Erfüllungsgrades zwischen dem minimalen und dem maximalen Erfüllungsgrad auf dem Wege einer linearen Interpolation statt. Hierbei kommt folgende Formel zum Einsatz, das Endergebnis wird auf die zweite Nachkommastelle gerundet: y=y1+(y2- y1)/(x2-x1 ) × (x-x1) Y = festzulegender Erfüllungsgrad y1 = minimaler EG (Erfüllungsgrad 1) y2 = maximaler EG (Erfüllungsgrad 3) x = das zu prüfende Angebot betreffender kriteriumsspezifischer Wert x1 = minimaler kriteriumsspezifischer Wert x2 = maximaler kriteriumsspezifischer Wert Beispielhaft sei als Kriterium "Unternehmensreferenzen" dargestellt, wobei vom Bieter 3 wertbare Referenzen abgegeben worden sind. y = festzulegender Erfüllungsgrad y1 = minimaler EG (Erfüllungsgrad 1) y2 = maximaler EG (Erfüllungsgrad 3) x = das zu prüfende Angebot betreffender kriteriumsspezifischer Wert, hier beispielhaft: 3 x1 = schlechtester kriteriumsspezifischer Wert, hier beispielhaft: 2 x2 = bester kriteriumsspezifischer Wert, hier beispielhaft: 6 y=y1+(y2- y1)/(x2-x1 ) × (x-x1) In die Formel eingesetzt: y=1+(3-1)/(6-2) × (3-2) y=1+2/4 × 1 y=1+0,5 y=1,5 Multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 40 ergibt dies eine Bepunktung von 60 Punkten. Technische Fachkräfte Lose 1 bis 3 - jeweils Gewichtungsfaktor 15 Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z.B. Nachunternehmer)), so ist eine Eignungsleihe entsprechend auszuweisen). Beschäftigte verstehen sich zu-dem ohne Praktikanten und Hilfskräfte jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in. Bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche. Die Anzahl von zwei techn. Fachkräften/techn. Stellen je Los entspricht dem EG 1. Ab einer Anzahl von sechs techn. Fachkräften/techn. Stellen je Los wird der maximale EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird auch bei der Überschreitung von sechs techn. Fachkräften/techn. Stellen nicht vergeben. Die Anzahl techn. Fachkräfte/techn. Stellen > zwei und < sechs werden hinsichtlich des Erfüllungsgera-des linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Hier lassen sich maximal 45 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. - technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
15,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Angaben zu Referenzen (Ref.) von Leistungen mit vergleichb. Leistungen - Mindestanforderung Bei jeder Referenz hat der Bewerber/die -gemeinschaft auf dem Musterformular für Ref. anzukreuzen, auf welches ggf. abgefragte Krit. sich die Ref. bezieht. Der Bewerber/die -gemeinschaft ist bzgl. der Zahl der Ref. nicht beschränkt. Der Bewerber/die -gemeinschaft hat seine/ihre Ref. durch eine Nummer auf dem Deckblatt zu priorisieren. Eine Beschränkung der Anzahl existiert nicht. Es wird nur gezeigt, mit welchen Ref. der Bewerber/die -gemeinschaft meint, hohe EG zu erzielen. Taugliche Ref.Leistungen sind nur die, die nicht nur beauftragt, sondern innerhalb des spezifischen Zeitraumes abgeschl. wurden. Abgeschl. ist eine Ref., wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschl. ist. Noch nicht abgeschl. Leistungen sind keine tauglichen Ref. Der Beginn der Leistung ist unerheblich. Ausgangspunkt für die Berechnung des jew. Zeitraumes ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge.
Los 1 - Geeignete Ref. der Bewerber/-gemeinschaft nach folgenden Krit.: - min. 3 Ref. bei der wesentl. Grundleistungen der Lph 2 bis einschl. 8, der Anl. 10 der HOAI, min. HZ IV, anrechenbare Kosten von min. 3 Mio. Euro, Fertigstellung Leistungsphase 8 innerh. der letzten 5 Jahre
Los 2 - Geeignete Ref. der Bewerber/-gemeinschaft nach folgenden Krit.:- min. 3 Ref. bei der wesentl. Grundleistungen der Lph 2 bis 5 der Anl. 14 der HOAI, min. HZ III, anrechenbare Kosten von min. 1,2 Mio. Euro, Fertigstellung Lph 5 innerhalb der letzten 5 Jahre
Los 3 - Geeignete Ref. der Bewerber/-gemeinschaft nach folgenden Krit.: - min. 3 Ref. bei der wesentl. Grundleistungen der Lph 2 bis ein-schließlich 7 der Anl. 15 der HOAI, HZ III, anrechenbare Kosten von min. 900k Euro, Fertigstellung Lph 7 innerhalb der letzten 5 Jahre (Der AG behält sich die Prüfung der Vergleichbarkeit vor, es wird auf die LB, 12-VgV verwiesen).
Diese Anforderungen an die Ref. sind Mindestanforderungen an die Eignung.
Auswahlverfahren gem. § 51 VgV (Matrix) Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt gem. nachfolgenden Auswahlkriterien im Rahmen der Matrix. Sie dient der objektiven, vollständigen Berücksichtigung der maßgeblichen Krit. Dazu wird ein einheitlicher Maßstab sichergestellt. Für jedes Krit. wird je nach Erfüllung der festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Vorbehaltlich weiterer Ausführungen, kann für jedes Krit. min. der Erfüllungsgrad (EG) 1 und max. der EG 3 erzielt werden. Zwischen EG 1 und EG 3 wird der EG mittels linearer Interpolation ermittelt. Es kommt folgende Formel zum Einsatz. Die Punkte werden auf die zweite Nachkommastelle gerundet: y=y1+(y2- y1)/(x2-x1 ) × (x-x1) Y = festzulegender EG y1 = minimaler EG (EG1) y2 = maximaler EG (EG 3) x = das zu prüfende Angebot betreffender Krit.sspezifischer Wert x1 = minimaler Krit.sspezifischer Wert x2 = maximaler Krit.sspezifischer Wert Beispielhaft sei als Krit. "Unternehmensref." dargestellt, wobei der Bieter 3 wertbare Ref. einreichte. y = festzulegender EG y1 = minimaler EG (EG 1) y2 = maximaler EG (EG 3) x = das zu prüfende Angebot betreffender Krit.sspezifischer Wert, hier beispielhaft: 3 x1 = schlechtester Krit.sspezifischer Wert, hier beispielhaft: 2x2 = bester Krit.sspezifischer Wert, hier beispielhaft: 6 y=y1+(y2-y1)/(x2-x1)×(x-x1) In die Formel eingesetzt: y=1+(3-1)/(6-2)×(3-2) y=1+2/4×1 y=1+0,5 y=1,5 Multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 40 ergibt dies 60 Punkte.
Sind die spezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht, wird EG 3 erzielt. Ggf. vorhandene weitere Ref. führen nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und nicht zu weiteren Punkten.
Los 1 Ref. (Gewichtungsfaktor 70) Bei diesem Krit. werden keine weiteren Unterkriterien gebildet. Insgesamt lassen sich 210 von 300 Punkten erzielen.
Ref. bei der wesentl. Grundleistungen der Lph 2 bis einschließl. der Anl. 10 der HOAI, min. HZ IV, anrechenbare Kosten von min. 3 Mio. Euro, Fertigstellung Lph 8 innerhalb der letzten 10 Jahre nachzuweisen. Die Anzahl von einer nachgewiesenen Referenz entspricht gleichzeitig EG 1. Ab 5 nachgewiesenen Ref. wird EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die Anzahl nachgewiesener Ref. > 1 und < 5 werden hinsichtlich des EG linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70 multipliziert. Hier lassen sich maximal 210 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Los 2 - Ref. (Gewichtungsfaktor 70) Bei diesem Krit. werden keine weiteren Unterkriterien gebildet. Insgesamt lassen sich 210 von 300 Punkten erzielen.
Ref. bei der wesentl. Grundleistungen der Lph 2 bis 5 der Anl. 14 der HOAI min. HZ III, anrechenbare Kosten von min. 1,2 Mio. Euro, Fertigstellung Lph 5 innerhalb der letzten 7 Jahre, nachzuweisen. Die Anzahl von einer nachgewiesenen Referenz entspricht EG 1. Ab 5 nachgewiesenen Ref. wird EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die Anzahl nachgewiesener Ref. > 1 und < 5 werden hinsichtlich des EG linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70 multipliziert. Hier lassen sich maximal 210 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Los 3 - Ref. (Gewichtungsfaktor 70) Bei diesem Krit. werden keine weiteren Unterkriterien gebildet. Insgesamt lassen sich 210 von 300 Punkten erzielen.
Ref. bei der wesentl. Grundleistungen der Lph 2 bis einschließl. 7 der Anl. 15 der HOAI min. HZ III, anrechenbare Kosten von min. 900k Euro, Fertigstellung Lph 7 innerhalb der letzten 7 Jahre nachzuweisen. Die Anzahl von einer nachgewiesenen Ref. entspricht EG 1. Ab 5 nachgewiesenen Ref. wird der EG 3 erreicht. Die Anzahl nachgewiesener Ref. > 1 und < 5 werden hinsichtlich des EG linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70 multipliziert. Hier lassen sich maximal 210 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. - technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
70,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

/

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
3
3

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Objektplanung Gebäude und Innenräume
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71000000-8
71300000-1
71320000-7
71327000-6
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Zuge regelmäßiger Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 wurde festgestellt, dass der Stadtbahnhof Sittardsberg in Duisburg nach rund 50 Jahren Betrieb sanierungsbedürftig ist. Besonders nicht tragende Bauteile wie Dächer, Bodenbeläge, Fassaden, Wandverkleidungen und Beleuchtung sind betroffen. Ziel der Maßnahme ist es, den Bahnhof langfristig kundenfreundlich, barrierefrei und sicher zu gestalten. Die Sanierung umfasst die sichtbaren Bauteile, ohne stark in die Bestandsstatik einzugreifen, um Kosten zu minimieren. Geplant sind unter anderem eine neue Umhausung der Fußgängerbrücke, die Erneuerung der Dächer sowie der Einbau eines Blindenleitsystems nach DIN 18040-3. Zusätzlich werden technische Ausstattungselemente wie Fahrkartenautomaten, Kameras und Sitzgelegenheiten modernisiert oder nach Sanierung wieder installiert. Die Planungsleistung soll in einem 3D-Modell erfolgen, um eine spätere BIM-Implementierung zu ermöglichen. Ziel ist es, die Funktionalität, Sicherheit und Barrierefreiheit des Bahnhofs nachhaltig zu verbessern.

Hier handelt es sich um Los 1, die Objektplanung Gebäude und Innenräume.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Tragswerkplanung
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71000000-8
71300000-1
71320000-7
71327000-6
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Zuge regelmäßiger Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 wurde festgestellt, dass der Stadtbahnhof Sittardsberg in Duisburg nach rund 50 Jahren Betrieb sanierungsbedürftig ist. Besonders nicht tragende Bauteile wie Dächer, Bodenbeläge, Fassaden, Wandverkleidungen und Beleuchtung sind betroffen. Ziel der Maßnahme ist es, den Bahnhof langfristig kundenfreundlich, barrierefrei und sicher zu gestalten. Die Sanierung umfasst die sichtbaren Bauteile, ohne stark in die Bestandsstatik einzugreifen, um Kosten zu minimieren. Geplant sind unter anderem eine neue Umhausung der Fußgängerbrücke, die Erneuerung der Dächer sowie der Einbau eines Blindenleitsystems nach DIN 18040-3. Zusätzlich werden technische Ausstattungselemente wie Fahrkartenautomaten, Kameras und Sitzgelegenheiten modernisiert oder nach Sanierung wieder installiert. Die Planungsleistung soll in einem 3D-Modell erfolgen, um eine spätere BIM-Implementierung zu ermöglichen. Ziel ist es, die Funktionalität, Sicherheit und Barrierefreiheit des Bahnhofs nachhaltig zu verbessern.

Hier handelt es sich um Los 2, die Tragwerksplanung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Technische Gebäudeausrüstung
3

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71000000-8
71300000-1
71320000-7
71327000-6
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Zuge regelmäßiger Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 wurde festgestellt, dass der Stadtbahnhof Sittardsberg in Duisburg nach rund 50 Jahren Betrieb sanierungsbedürftig ist. Besonders nicht tragende Bauteile wie Dächer, Bodenbeläge, Fassaden, Wandverkleidungen und Beleuchtung sind betroffen. Ziel der Maßnahme ist es, den Bahnhof langfristig kundenfreundlich, barrierefrei und sicher zu gestalten. Die Sanierung umfasst die sichtbaren Bauteile, ohne stark in die Bestandsstatik einzugreifen, um Kosten zu minimieren. Geplant sind unter anderem eine neue Umhausung der Fußgängerbrücke, die Erneuerung der Dächer sowie der Einbau eines Blindenleitsystems nach DIN 18040-3. Zusätzlich werden technische Ausstattungselemente wie Fahrkartenautomaten, Kameras und Sitzgelegenheiten modernisiert oder nach Sanierung wieder installiert. Die Planungsleistung soll in einem 3D-Modell erfolgen, um eine spätere BIM-Implementierung zu ermöglichen. Ziel ist es, die Funktionalität, Sicherheit und Barrierefreiheit des Bahnhofs nachhaltig zu verbessern.

Hier handelt es sich um Los 3, die Technische Gebäudeausrüstung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge