Angaben zu Referenzen (Ref.) von Leistungen mit vergleichb. Leistungen - Mindestanforderung Bei jeder Referenz hat der Bewerber/die -gemeinschaft auf dem Musterformular für Ref. anzukreuzen, auf welches ggf. abgefragte Krit. sich die Ref. bezieht. Der Bewerber/die -gemeinschaft ist bzgl. der Zahl der Ref. nicht beschränkt. Der Bewerber/die -gemeinschaft hat seine/ihre Ref. durch eine Nummer auf dem Deckblatt zu priorisieren. Eine Beschränkung der Anzahl existiert nicht. Es wird nur gezeigt, mit welchen Ref. der Bewerber/die -gemeinschaft meint, hohe EG zu erzielen. Taugliche Ref.Leistungen sind nur die, die nicht nur beauftragt, sondern innerhalb des spezifischen Zeitraumes abgeschl. wurden. Abgeschl. ist eine Ref., wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist abgeschl. ist. Noch nicht abgeschl. Leistungen sind keine tauglichen Ref. Der Beginn der Leistung ist unerheblich. Ausgangspunkt für die Berechnung des jew. Zeitraumes ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Teilnahmeanträge.
Los 1 - Geeignete Ref. der Bewerber/-gemeinschaft nach folgenden Krit.: - min. 3 Ref. bei der wesentl. Grundleistungen der Lph 2 bis einschl. 8, der Anl. 10 der HOAI, min. HZ IV, anrechenbare Kosten von min. 3 Mio. Euro, Fertigstellung Leistungsphase 8 innerh. der letzten 5 Jahre
Los 2 - Geeignete Ref. der Bewerber/-gemeinschaft nach folgenden Krit.:- min. 3 Ref. bei der wesentl. Grundleistungen der Lph 2 bis 5 der Anl. 14 der HOAI, min. HZ III, anrechenbare Kosten von min. 1,2 Mio. Euro, Fertigstellung Lph 5 innerhalb der letzten 5 Jahre
Los 3 - Geeignete Ref. der Bewerber/-gemeinschaft nach folgenden Krit.: - min. 3 Ref. bei der wesentl. Grundleistungen der Lph 2 bis ein-schließlich 7 der Anl. 15 der HOAI, HZ III, anrechenbare Kosten von min. 900k Euro, Fertigstellung Lph 7 innerhalb der letzten 5 Jahre (Der AG behält sich die Prüfung der Vergleichbarkeit vor, es wird auf die LB, 12-VgV verwiesen).
Diese Anforderungen an die Ref. sind Mindestanforderungen an die Eignung.
Auswahlverfahren gem. § 51 VgV (Matrix) Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt gem. nachfolgenden Auswahlkriterien im Rahmen der Matrix. Sie dient der objektiven, vollständigen Berücksichtigung der maßgeblichen Krit. Dazu wird ein einheitlicher Maßstab sichergestellt. Für jedes Krit. wird je nach Erfüllung der festgelegten Maßgaben eine Bepunktung vorgenommen. Vorbehaltlich weiterer Ausführungen, kann für jedes Krit. min. der Erfüllungsgrad (EG) 1 und max. der EG 3 erzielt werden. Zwischen EG 1 und EG 3 wird der EG mittels linearer Interpolation ermittelt. Es kommt folgende Formel zum Einsatz. Die Punkte werden auf die zweite Nachkommastelle gerundet: y=y1+(y2- y1)/(x2-x1 ) × (x-x1) Y = festzulegender EG y1 = minimaler EG (EG1) y2 = maximaler EG (EG 3) x = das zu prüfende Angebot betreffender Krit.sspezifischer Wert x1 = minimaler Krit.sspezifischer Wert x2 = maximaler Krit.sspezifischer Wert Beispielhaft sei als Krit. "Unternehmensref." dargestellt, wobei der Bieter 3 wertbare Ref. einreichte. y = festzulegender EG y1 = minimaler EG (EG 1) y2 = maximaler EG (EG 3) x = das zu prüfende Angebot betreffender Krit.sspezifischer Wert, hier beispielhaft: 3 x1 = schlechtester Krit.sspezifischer Wert, hier beispielhaft: 2x2 = bester Krit.sspezifischer Wert, hier beispielhaft: 6 y=y1+(y2-y1)/(x2-x1)×(x-x1) In die Formel eingesetzt: y=1+(3-1)/(6-2)×(3-2) y=1+2/4×1 y=1+0,5 y=1,5 Multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 40 ergibt dies 60 Punkte.
Sind die spezifischen Anforderungen für das Erreichen des EG 3 erbracht, wird EG 3 erzielt. Ggf. vorhandene weitere Ref. führen nicht zu einem noch höheren Erfüllungsgrad und nicht zu weiteren Punkten.
Los 1 Ref. (Gewichtungsfaktor 70) Bei diesem Krit. werden keine weiteren Unterkriterien gebildet. Insgesamt lassen sich 210 von 300 Punkten erzielen.
Ref. bei der wesentl. Grundleistungen der Lph 2 bis einschließl. der Anl. 10 der HOAI, min. HZ IV, anrechenbare Kosten von min. 3 Mio. Euro, Fertigstellung Lph 8 innerhalb der letzten 10 Jahre nachzuweisen. Die Anzahl von einer nachgewiesenen Referenz entspricht gleichzeitig EG 1. Ab 5 nachgewiesenen Ref. wird EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die Anzahl nachgewiesener Ref. > 1 und < 5 werden hinsichtlich des EG linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70 multipliziert. Hier lassen sich maximal 210 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Los 2 - Ref. (Gewichtungsfaktor 70) Bei diesem Krit. werden keine weiteren Unterkriterien gebildet. Insgesamt lassen sich 210 von 300 Punkten erzielen.
Ref. bei der wesentl. Grundleistungen der Lph 2 bis 5 der Anl. 14 der HOAI min. HZ III, anrechenbare Kosten von min. 1,2 Mio. Euro, Fertigstellung Lph 5 innerhalb der letzten 7 Jahre, nachzuweisen. Die Anzahl von einer nachgewiesenen Referenz entspricht EG 1. Ab 5 nachgewiesenen Ref. wird EG 3 erreicht. Ein höherer EG wird nicht vergeben. Die Anzahl nachgewiesener Ref. > 1 und < 5 werden hinsichtlich des EG linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70 multipliziert. Hier lassen sich maximal 210 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen.
Los 3 - Ref. (Gewichtungsfaktor 70) Bei diesem Krit. werden keine weiteren Unterkriterien gebildet. Insgesamt lassen sich 210 von 300 Punkten erzielen.
Ref. bei der wesentl. Grundleistungen der Lph 2 bis einschließl. 7 der Anl. 15 der HOAI min. HZ III, anrechenbare Kosten von min. 900k Euro, Fertigstellung Lph 7 innerhalb der letzten 7 Jahre nachzuweisen. Die Anzahl von einer nachgewiesenen Ref. entspricht EG 1. Ab 5 nachgewiesenen Ref. wird der EG 3 erreicht. Die Anzahl nachgewiesener Ref. > 1 und < 5 werden hinsichtlich des EG linear interpoliert. Der jeweils ermittelte EG wird mit dem Gewichtungsfaktor 70 multipliziert. Hier lassen sich maximal 210 von 300 insgesamt möglichen Punkten erreichen. - technische und berufliche Leistungsfähigkeit