Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Bauleistungen für die zentrale Elektrotechnik (ZET)
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Bauleistungen für die zentrale Elektrotechnik (ZET).
Neben diesem Los für die Bauleistungen der zentralen Elektrotechnik gibt es ein weiteres Los zur Lieferung der Elektrotechnik, das heißt alle erforderlichen Stromschienen, Stromkabel, IT und Leittechnikkabel inklusive der Kabeltrassen. Die Installation dieser Komponenten setzt die Fertigstellung des Baus zwingend voraus.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134 und 135. Entsprechend dem § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 2 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadtwerke Duisburg AG behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Entsprechend den Vergabeunterlagen.
Eignungsnachweise (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen
2 Jahresumsatz netto
3 Anzahl der aktuell beschäftigten Mitarbeiter
Entsprechend dem Vertrag.
Die Stadtwerke Duisburg AG behält sich das Recht vor, die Angaben der Bewerber zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weitere Unterlagen der Bewerber zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Insbesondere wird die Stadtwerke Duisburg AG gemäß § 6 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.