2025-0752 Architektenleistung Objektplanung, GGS Beethovenstraße, Beethovenstraße ...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.12.2025
12.12.2025 10:00 Uhr
15.12.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
DE252359155
Schifferstr. 190
47059
Duisburg
Deutschland
DEA12
svi-einkauf@wb-duisburg.de
+492032836044

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71320000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ("OGT Duisburg"). Architektenleistung Objektplanung "Gebäude und Innenräume (§§ 34 ff. HOAI)" zum BVH "Erweiterung GGS Beethovenstraße" in Duisburg-Rheinhausen-Mitte.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Auftraggeberin ist von der Stadt Duisburg u.a. mit der Schaffung weiterer räumlicher Kapazitäten für die offene Ganztagsbetreuung an Grundschulen im Gebiet der Stadt Duisburg beauftragt. Diese
Kapazitätserweiterung erfolgt vor dem Hintergrund des künftig geltenden Rechtsanspruchs auf einen
offenen Ganztagsplatz für Grundschulkinder.
Innerhalb dieses Programms werden dafür an 15 Schulstandorten Erweiterungsbauten errichtet, die als An- oder Umbau oder als Solitärbau errichtet werden sollen. Die Erweiterungsbauten beinhalten in der Regel Betreuungsräume für den offenen Ganztag nebst
Nebenräumen, einer Küche sowie einer Mensa. Zusätzlich werden an einzelnen Standorten weitere
Unterrichtsräume errichtet.

An dem diese Ausschreibung betreffenden Standort der GGS Beethovenstraße ist ein Anbau an das
bestehende Schulgebäude geplant.
Der Anbau ist dabei als 3-geschossiger Neubau geplant, der eine Mensa und eine Küche nebst Nebenräumen umfasst. Zusätzlich werden Betreuungsräume für den offenen Ganztag und weitere Klassenräume geplant. Die Bruttogrundfläche soll dabei etwa 1.300 m2 betragen. Systembauweisen respektive (Teil-)Fertigteilbauweisen sind als mögliche Planungs- und Baukonzepte im
Sinne einer rechtzeitigen Fertigstellung denkbar und sollen im Zuge der weiteren Planungsphase auf
wirtschaftliche Anwendbarkeit bewertet werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.05.2026
31.12.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Beethovenstraße 16
47226
Duisburg
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTSWA2W7J

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der Auftraggeberin zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei der Auftraggeberin zu rügen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Es werden Unterlagen nachgefordert soweit dies nach §56 VgV zulässig ist.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das entsprechende Formular ("Erklärung des Bieters") ist in Teil 3 - Vordrucke - der Vergabeunterlagen enthalten.

Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.

Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.

Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.

Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.

Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert.

Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.

Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.

Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem
sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses
Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).

- Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 1

Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in
das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur
Berufsausübung (Bescheinigung und Erklärung über die Berufsausübung, Gewerbeanmeldung o.ä.) zu ersetzen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat nachzuweisen, dass sie bezogen auf die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz in Höhe von 300.000 Euro (netto) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz
2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):

Hinweis: Bei einer Bewerbergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden.
Bei Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3006"Verpflichtungserklärung Eignungsleihe".

- Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 2

Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen zu ersetzen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem die Bieterin ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 45 Abs. 4 VgV).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV ) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch
eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 2,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der
Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den
Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B.
aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der
obenstehenden Versicherungssummen liegt.

- Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung Eignung", Ziff. 3

Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann der AG verlangen, einen entsprechenden Nachweis darzureichen. Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der
Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung
Eignung", Ziff. 3). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der
Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung abzugeben, aus der die
durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der Bewerberin/Bewerbergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte der Bewerberin/Bewerbergemeinschaft ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).

Mindestanforderung ist, dass die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft - inklusive
Inhaber/Geschäftsführer - durchschnittlich mindestens 3 Beschäftigte in den letzten 3 Jahren beschäftigt hat.

- Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 4

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).

Mindestanforderung ist, dass die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft mindestens 2
technische Fachkräfte mit der Berufsbezeichnung "Architekt"/"Ingenieur" benennt und erklärt, dass die namentlich aufgeführten Personen für die Zeit der
Leistungserbringung zur Verfügung stehen.

- Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 5

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anzahl der Führungskräfte

Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat die Führungskräfte zu benennen und
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur
Berufsausübung für die Führungskräfte der Bewerberin/Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

Mindestanforderung ist hierbei, dass die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft durch
Vorlag von Bescheinigungen nachweist, dass folgende Führungskräfte berechtigt sind, die Berufsbezeichung "Architekt"/"Ingenieur" zu führen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV):

? Projektleiter
? Objektplaner Gebäude

- Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 6 i.V.m. entsprechenden Studien-/Ausbildungsnachweisen bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat geeignete Referenzen über früher
ausgeführte Aufträge mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes, sowie des
Empfängers der Leistung (inkl. Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung) aufzulisten.

Mindestanforderung ist hierbei, dass mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre vorgelegt werden, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistungen vergleichbar sind, also diesem
nach Art und Umfang / Größe nachkommen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 S. 2 VgV). Die Leistungen sind jedenfalls vergleichbar,
? wenn es sich mind. um Objektplanungsleitungen Gebäude und Innenräume (§§ 34 ff. HOAI) aus den Leistungsphasen 1-8, von denen pro Referenz mindestens 4 Phasen beinhaltet sein müssen, für Bauvorhaben mit Baukosten (KG 300 - 400,
DIN 276) über 2.000.000,00 EUR (Brutto) handelt

Hinweis: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen
worden sein. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-4 außerhalb der § 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 1 VgV genannten 3 Jahre berücksichtigt (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 2 VgV).

- Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 7 und Formblatt 3002a,
"Eigenerklärung Eignung/Zusatz Referenzen"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat darzulegen, dass er/sie mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV):

? Office-Software ab 2019; CAD-Software ab 2019, welche die Anforderungen des
CAD-Pflichtenhefts erfüllt (vgl. Anlage 5014 - CAD-Pflichtenheft); AVA-Software
(GAEB-XML 3.2); Anzahl Arbeitsplätze: mindestens 2.

- Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 8

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV):

- Nachweis: Formblatt 3004, "Verzeichnis der Unterauftragnehmer"

Vor Zuschlagserteilung kann die AG von den Bietern/Bietergemeinschaften, deren
Angebote in die engere Wahl kommen, gem. § 36 Abs. 1 S. 1 VgV verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur
Verfügung stehen.

- Nachweis: Formblatt 5007, "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. 15 Punkte) - Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerberin/Bewerbergemeinschaft wird im Rahmen der Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV anhand des Kriteriums "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" bewertet. Es können insgesamt maximal 15 Punkte erreicht werden. Im Einzelnen:

- Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" (max. 15 Punkte)

Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird zunächst auf das Kriterium "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" abgestellt (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).

Für die Wertung ist der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren maßgebend.

Die maximale Punktzahl beträgt 15 Punkte. Im Einzelnen werden folgende Punkte
vergeben:

Umsatz > 700.000,- Euro = 15 Punkte
Umsatz > 500.000,- Euro und <= 700.000,- Euro = 10 Punkte
Umsatz >= 300.000,- Euro und <= 500.000,- Euro = 5 Punkt (Ausschluss: Umsatz < 300.000,- EUR)

Die Wertung dieses Auswahlkriteriums zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber erfolgt durch die Multiplikation der Gesamtwertungspunktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 1,0).

Hinweis: Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten. Bei Bewerbung durch eine Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind die Umsatzzahlen zu addieren.

- Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung Eignung", Ziff. 2 (es werden die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen vorgelegten
Eigenerklärungen berücksichtigt)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
13,51

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (max. 96 Punkte) - Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerberin/Bewerbergemeinschaft wird im Rahmen der Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der
Bewerber gem. § 51 VgV anhand des Kriteriums "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" bewertet.

- Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (max. 96 Punkte)

Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (jeweils mit Angabe des
Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung sowie sonstiger
Angaben, zur Überprüfung der Vergleichbarkeit) herangezogen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 VgV).

Hinweis: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch
Referenzen außerhalb der in § 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 1 VgV genannten 3 Jahre berücksichtigt (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 2 VgV).

Das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" wird anhand der Unterkriterien "Vergleichbarkeit der Bauaufgabe", "Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen", "Vergleichbarkeit der Brutto-Baukosten (KG 300 - 400, DIN 276)"
bewertet.

Die Anzahl der Referenzen, welche die Bieterin/Bietergemeinschaft vorlegen kann,
ist nicht begrenzt, jedoch werden lediglich die drei besten Referenzen, d.h die Referenzen, die die höchste Punktzahl erhalten, berücksichtigt.

Die maximale Punktzahl für das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" beträgt 48 Punkte (je Referenz 16 Punkte). Da das Kriterium mit dem
Wichtungsfaktor 2 in die Wertung eingeht, können maximal 96 Punkte erreicht werden. Im Einzelnen:

(1) Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (0 - 5 Punkte)

je 1 Punkt für folgende, auf das Referenzprojekt zutreffende Aspekte:
? Planungsleistungen Objektplanung Gebäude/Innenräume = 1 Punkt
? gleichzeitig ein oder mehrere weitere
Leistungsbilder i.S.d. HOAI angefallen = 1 Punkt
? Umbau im laufenden Betrieb = 1 Punkt
? Umbau/Erweiterung/Neubau einer Bildungs-/Betreuungseinrichtung = 1 Punkt
? öffentlicher Auftraggeber = 1 Punkt

Die Gesamtpunktzahl (GP) für das Unterkriterium "Vergleichbarkeit der Bauaufgabe" ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Je Referenz sind
maximal 5 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der drei besten Referenzen ergibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 15 Punkten.
Die Wertung dieses Unterkriteriums (Wertungspunktzahl) erfolgt durch die
Multiplikation der Gesamtpunktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 2).

- Nachweis: Formblatt 3002a, "Eigenerklärung Eignung/Zusatz Referenzen" (es werden die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen vorgelegten Eigenerklärungen berücksichtigt)

(2) Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (4 - 8 Punkte)

? Erbringung der Leistungsphasen LPH 1-8 = 8 Punkte
? je erbrachter Leistungsphase wird 1 Punkt erteilt

Die Gesamtpunktzahl (GP) für das Unterkriterium "Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen" ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Je
Referenz sind maximal 8 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der drei besten Referenzen gibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 24
Punkten. Die Wertung dieses Unterkriteriums (Wertungspunktzahl) erfolgt durch die Multiplikation der Gesamtpunktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 2).

- Nachweis: Formblatt 3002a, "Eigenerklärung Eignung/Zusatz Referenzen" (es werden die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen
vorgelegten Eigenerklärungen berücksichtigt)

(3) Vergleichbarkeit der Brutto-Baukosten (KG 300-400, DIN 276) (1 - 3 Punkte)

? Baukosten > 4,5 Mio. EUR = 3 Punkte
? Baukosten > 3,25 Mio. EUR und ? 4,5 Mio EUR = 2 Punkte
? Baukosten ? 2,0 Mio. EUR und ? 3,25 Mio EUR = 1 Punkt

Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten.

Bei Baukosten < 2.000.000,- EUR (brutto) ist die diesbezügliche Mindestanforderung (vgl. Ziff. III. 1. c)) nicht erfüllt. Der Nachweis der Eignung
ist nicht erbracht.

Die Gesamtpunktzahl (GP) für das Unterkriterium "Vergleichbarkeit der Brutto-Baukosten" ergibt sich aus der Höhe der Baukosten des Referenzprojektes
gemäß vorstehender Einteilung.

Je Referenz sind maximal 3 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der drei besten Referenzen gibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 9
Punkten. Die Wertung dieses Unterkriteriums (Wertungspunktzahl) erfolgt durch die Multiplikation der Gesamtpunktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 2).

- Nachweis: Formblatt 3002a, "Eigenerklärung Eignung/Zusatz Referenzen" (es werden die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen
vorgelegten Eigenerklärungen berücksichtigt)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
86,49

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bewerber zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weitere Unterlagen der Bewerber zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Insbesondere wird der Auftraggeber gemäß § 6 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung