Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (max. 96 Punkte) - Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bewerberin/Bewerbergemeinschaft wird im Rahmen der Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der
Bewerber gem. § 51 VgV anhand des Kriteriums "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" bewertet.
- Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (max. 96 Punkte)
Als Auswahlkriterium zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber wird das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" (jeweils mit Angabe des
Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung sowie sonstiger
Angaben, zur Überprüfung der Vergleichbarkeit) herangezogen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1, 75 Abs. 5 VgV).
Hinweis: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden auch
Referenzen außerhalb der in § 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 1 VgV genannten 3 Jahre berücksichtigt (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 Hs. 2 VgV).
Das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" wird anhand der Unterkriterien "Vergleichbarkeit der Bauaufgabe", "Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen", "Vergleichbarkeit der Brutto-Baukosten (KG 300 - 400, DIN 276)"
bewertet.
Die Anzahl der Referenzen, welche die Bieterin/Bietergemeinschaft vorlegen kann,
ist nicht begrenzt, jedoch werden lediglich die drei besten Referenzen, d.h die Referenzen, die die höchste Punktzahl erhalten, berücksichtigt.
Die maximale Punktzahl für das Kriterium "Referenzen von vergleichbaren Leistungen" beträgt 48 Punkte (je Referenz 16 Punkte). Da das Kriterium mit dem
Wichtungsfaktor 2 in die Wertung eingeht, können maximal 96 Punkte erreicht werden. Im Einzelnen:
(1) Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (0 - 5 Punkte)
je 1 Punkt für folgende, auf das Referenzprojekt zutreffende Aspekte:
? Planungsleistungen Objektplanung Gebäude/Innenräume = 1 Punkt
? gleichzeitig ein oder mehrere weitere
Leistungsbilder i.S.d. HOAI angefallen = 1 Punkt
? Umbau im laufenden Betrieb = 1 Punkt
? Umbau/Erweiterung/Neubau einer Bildungs-/Betreuungseinrichtung = 1 Punkt
? öffentlicher Auftraggeber = 1 Punkt
Die Gesamtpunktzahl (GP) für das Unterkriterium "Vergleichbarkeit der Bauaufgabe" ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Je Referenz sind
maximal 5 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der drei besten Referenzen ergibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 15 Punkten.
Die Wertung dieses Unterkriteriums (Wertungspunktzahl) erfolgt durch die
Multiplikation der Gesamtpunktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 2).
- Nachweis: Formblatt 3002a, "Eigenerklärung Eignung/Zusatz Referenzen" (es werden die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen vorgelegten Eigenerklärungen berücksichtigt)
(2) Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (4 - 8 Punkte)
? Erbringung der Leistungsphasen LPH 1-8 = 8 Punkte
? je erbrachter Leistungsphase wird 1 Punkt erteilt
Die Gesamtpunktzahl (GP) für das Unterkriterium "Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen" ergibt sich aus der Summe der Einzelpunkte. Je
Referenz sind maximal 8 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der drei besten Referenzen gibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 24
Punkten. Die Wertung dieses Unterkriteriums (Wertungspunktzahl) erfolgt durch die Multiplikation der Gesamtpunktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 2).
- Nachweis: Formblatt 3002a, "Eigenerklärung Eignung/Zusatz Referenzen" (es werden die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen
vorgelegten Eigenerklärungen berücksichtigt)
(3) Vergleichbarkeit der Brutto-Baukosten (KG 300-400, DIN 276) (1 - 3 Punkte)
? Baukosten > 4,5 Mio. EUR = 3 Punkte
? Baukosten > 3,25 Mio. EUR und ? 4,5 Mio EUR = 2 Punkte
? Baukosten ? 2,0 Mio. EUR und ? 3,25 Mio EUR = 1 Punkt
Es erfolgt keine Interpolation bei Zwischenwerten.
Bei Baukosten < 2.000.000,- EUR (brutto) ist die diesbezügliche Mindestanforderung (vgl. Ziff. III. 1. c)) nicht erfüllt. Der Nachweis der Eignung
ist nicht erbracht.
Die Gesamtpunktzahl (GP) für das Unterkriterium "Vergleichbarkeit der Brutto-Baukosten" ergibt sich aus der Höhe der Baukosten des Referenzprojektes
gemäß vorstehender Einteilung.
Je Referenz sind maximal 3 Punkte möglich. Bei einer Berücksichtigung der drei besten Referenzen gibt sich somit eine Gesamtpunktzahl von (maximal) 9
Punkten. Die Wertung dieses Unterkriteriums (Wertungspunktzahl) erfolgt durch die Multiplikation der Gesamtpunktzahl mit dem Wichtungsfaktor (hier: 2).
- Nachweis: Formblatt 3002a, "Eigenerklärung Eignung/Zusatz Referenzen" (es werden die zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen
vorgelegten Eigenerklärungen berücksichtigt)