Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen
Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Angabe des Auftragssumme, der Auftraggeberin und der Leistungszeit (§ 6a (2) Nr. 2 VOB/A EU).
--> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung" i.V.m. mit folgenden Angaben auf dem Formblatt oder einer als Anlage beizufügenden Auflistung: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (Abrechnungssumme), des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Referenznachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen mittels VHB-Formblatt 444 einzufordern.
Anzahl jahresdurchschnittlich beschäftigter Arbeitskräfte
Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g) VOB/A).
--> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung" sowie Formblatt F2 "Erklärung zu den jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren"
Angabe zu Führungskräften (Bauleitung)
Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifiziertes Personal für die Durchführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht (Mindestan-forderung: drei Jahre Berufserfahrung des Bauleiters mit vergleichbaren Leistungen) verfügt (§ 6b (3) VOB/A EU).
--> Nachweis: Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung Eignung" sowie Formblatt F3 "Erklärung zum fachlich qualifizierten Personal" sowie Formblatt F4 "Erklärung zu Verantwortlichen/Ansprechpartnern des
Auftragnehmers"
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist auf Verlangen der Vergabestelle das
Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht erforderlichen Führungskraft (Bauleiter/in) und deren/dessen Stellvertretung auf Anforderung der AG anhand einer Kopie des/der entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen der Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war, nachzuweisen.
Angabe zu Nachunternehmern
Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i) VOB/A).
--> Nachweis: Formblatt "VHB 233 Verzeichnis Nachunternehmerleistung"
Zur Prüfung der Eignung des/der Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des Angebotes die Teile des Auftrags/der Leistung benannt werden, die voraussichtlich im Wege der Unterauftragsvergabe vom Bieter/Bewerber an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung des/ der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe besteht nicht, kann jedoch nach Ermessen des Bieters/ Bewerbers erfolgen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Benennung des/ der Unterauftragnehmer spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, einzufordern.