Verfahrensangaben

2025-0614: Abtransport und Verwertung/ Entsorgung von gefährlichen Abfällen ("Scha...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
DE252359155
Schifferstr. 190
47059
Duisburg
Deutschland
DEA12
m.wagner@wb-duisburg.de
+49 2032837925

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
+49 2211473045
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90500000-2
90510000-5
90514000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln auf den Recyclinghöfen gefährliche (schadstoffhaltige) Abfälle aus Haushaltungen und Kleingewerbe. Diese Abfälle sind in unregelmäßigen Abständen, nach vorheriger Absprache, von 3 Recyclinghöfen abzuholen und einer ordnungsgemäßen Verwertung/Entsorgung zuzuführen.

Die gefährlichen Abfälle sind von den folgenden Recyclinghöfen abzuholen und zur Behandlungsanlage/ Zwischenlager zu transportieren:

Recyclinghof Mitte, Vygenstraße 6, 47053 Duisburg
(Abholadresse: Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg)
Recyclinghof Nord, Im Holtkamp 84, 47167 Duisburg
Recyclinghof Süd, Kaiserswerther Str. 210 - 212, 47259 Duisburg

Die gefährlichen Abfälle werden grundsätzlich entsprechend den gefahrgutrechtlichen Vorschriften nach ADR oder Ausnahme Nr. 20 der Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV) verpackt und größtenteils in ASP´s (800 Liter) bzw. Spannringdeckelfässern (120/ 60 Liter) zum Abtransport bereitgestellt.

Folgende gefährliche Abfälle nach Art und Menge fallen im Leistungszeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2027 (24 Monate) an:

- ca. 2.200 kg Verpackungen d. Rückstände gef. Stoffe enth. o. d. gefährliche Stoffe verunreinigt sind
- ca. 24.000 kg Aufsaug- u. Filtermaterialien (einschl. Ölfilter) Wischtücher u. Schutzkleidung die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
- ca. 400 kg Transformatoren u. Kondensatoren die PCB enthalten
- ca. 47.000 kg Gef. Stoffe enth. Gase in Druckbehältern einschl. Halonen (inkl. Feuerlöscher)
- ca. 10.000 kg Gebrauchte anorganische Chemikalien
- ca. 200 kg Gebrauchte organische Chemikalien
- ca. 115.000 kg Lösemittel
- ca. 10.000 kg Säuren
- ca. 12.000 kg Laugen
- ca. 8.000 kg Pestizide
- ca. 150 kg Hg-haltige Abfälle
- ca. 82.000 kg Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze die gefährliche Stoffe enthalten

Die Mengenangaben, Durchschnittswerte der letzten 2 Jahre, dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition.
Hinweis: Unter der Abfallschlüsselnummer AVV 160504 werden von der AG auch Feuerlöscher gesammelt.

Zur Leistungserbringung gehört ebenfalls die Gestellung von ca. 960 ASP (ca. 40 Stk./ Monat) über den gesamten Leistungszeitraum.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Transport-/Abholvorgang:

Die Abholung der gefährlichen Abfälle ist ca. alle 2 - 3 Wochen von den o.g. Höfen durchzuführen. Vom Recyclinghof Mitte ist i.d.R. eine 14-tägige Abholung erforderlich. Bei einem Abholvorgang sind durchschnittlich ca. 10 -12 ASP´s und ca. 30 - 40 Spannringdeckelfässer abzutransportieren.
Die Recyclinghöfe Nord und Süd sind gemeinsam ca. alle 3 Wochen anzufahren. Hier sind pro Abholvorgang insgesamt ca. 10 - 12 ASP´s und etwa 20 - 25 Spannringdeckelfässer abzutransportieren.
Die Abholungen sind an den Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr - 15.00 Uhr durchzuführen.
Die Rückführung der ASP´s zu den 3 Recyclinghöfen ist sicherzustellen. Die rückgeführten ASP´s sind durch die AN mit Inlays auszustatten, um eine Verschmutzung der ASP´s zu vermeiden. (z.B. durch auslaufende Flüssigkeiten o.ä.) Die Art und Weise der Rückführung der ASP´s wird nach erfolgter Auftragsvergabe zwischen der AN und der AG abgestimmt.
Der Abholtermin wird ebenfalls zwischen der AG und der AN abgestimmt. Spätestens 5 Werktage nach Anruf muss die Abholung erfolgen.
Seitens der AG besteht auch die Möglichkeit zur Vereinbarung eines festen Termins z.B. Abholung alle 2 bzw. 3 Wochen an einem festen Wochentag. Hier kann nach erfolgter Auftragsvergabe eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden.
Etwa 1 - 2 Tage vor dem festgelegten Abholtermin erfolgt seitens des Auftraggebers eine schriftliche Benachrichtigung über die Art der Abfälle sowie die Anzahl der abzutransportierenden Behälter. Hier ist seitens des Auftragnehmers ein Ansprechpartner sowie dessen Vertreter und deren Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu benennen.
In Ausnahmefällen muss auch eine kurzfristigere Abholung, innerhalb von 2 Werktagen, erfolgen.

Entsorgungsnachweise:

Die anfallenden gefährlichen Abfälle müssen über Einzelentsorgungsnachweise des Auftraggebers entsorgt werden. Es darf grundsätzlich nicht über eigene Sammelentsorgungsnachweise des Auftragnehmers entsorgt werden.

Gemäß Nachweisverordnung ist für die gefährlichen Abfälle das elektronische Nachweisverfahren durchzuführen.

Weitere Details und Bedingungen zu der vorgenennaten Leistung sind aus den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen!

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Duisburg / Betriebshöfe des AG
Deutschland
DEA12

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
EUR
EUR
361.613,50
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

591050-2025

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

5
5

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

2
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
361.613,50
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG, 44536 Lünen
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG
DE813227281
Großunternehmen
Brunnenstr. 138
44536
Lünen
Deutschland
DEA5C
ris.vertrieb@remondis.de
+49 23061068938
+49 2306106686
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

24.11.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

5 - 533091
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung