2025-0757 Rahmenvertrag zur Durchführung von Leistungen für Sicherheits- und Gesun...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.12.2025
12.12.2025 10:00 Uhr
12.12.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
DE252359155
Schifferstr. 190
47059
Duisburg
Deutschland
DEA12
m.goettert@wb-duisburg.de
0203-2834407

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
02211473045
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Dienstleistung -
Rahmenvertrag zur Durchführung von Leistungen für Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen im gesamten Duisburger Stadtgebiet mit einer Laufzeit von 24 Monaten

Bestandteile:
siehe Ausschreibungsunterlagen

Die in der beiliegenden Leistungsbeschreibung abgefragten Einheitspreise gelten als Grundlage für die Vergabe von Rahmenverträgen an die drei Bieterinnen mit den wirtschaftlich günstigsten Angeboten. Die Beauftragung des veranschlagten Auftragsvolumens erfolgt an die, nach den Gesamtpunkten, drei günstigsten Bieterinnen wie folgt:

- 50% an die günstigste Bieterin,
- 30% an die zweitgünstigste Bieterin
- 20% an die drittgünstigste Bieterin

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

siehe Leistungsbeschreibung

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2026
29.02.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA12

Stadtgebiet Duisburg.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die AG behält sich eine einseitige Option der Verlängerung um einmalig 12 Monate vor (bis
28.02.2029)

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

3
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTZ6HF5ET

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der / Die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht zulässig ist.

Der / Die AG wird im Fall der Nachforderung von Unterlagen grundsätzlich eine Frist zur Nachreichung von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage) setzen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG. Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.

Angebote, zu denen wesentliche Preisangaben oder bewertungsrelevante Unterlagen bzw. Erklärungen fehlen, werden aufgrund des bestehenden Nachforderungsverbotes von vornherein nach § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund gem. § 123 oder 124 GWB

§ 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen) Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB

Zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB

Fakultativer Ausschlussgrund (Ermessensspielraum) gem. § 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Eignungskriterien - Die Auftragserteilung wird gemäß § 122 GWB und § 48 VgV u. a. davon abhängig
gemacht, dass von dem / der Bieter*in / BG zusammen mit dem Angebot folgende
Nachweise beigebracht werden:

-- Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zu mindestens 3 in den letzten 5
abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit
Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber*in
(Referenzliste)
- siehe Anlage 4, Formblatt F1

-- Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zum Gesamtumsatz des Unternehmens
sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der
Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- siehe Anlage 4, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

-- Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Anzahl der jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen
Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- siehe Anlage 4, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

-- Eigenerklärung des / der Bieter*in / des Mitglieds der BG zur Zahlung von
Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
- siehe Anlage 4, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

-- Eigenerklärung des / der Bieter*in / des Mitglieds der BG zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen
- siehe Anlage 4, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

-- Eigenerklärung des / der Bieter*in / des Mitglieds der BG zur illegalen
Beschäftigung von Arbeitskräften
- siehe Anlage 4, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*)

-- Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zum Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgeber*in
und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden
betragen muss
- siehe Anlage 4, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer
entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)

-- Eigenerklärung des / der Bieter*in / des Mitglieds der BG zur Einhaltung der
Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
- siehe Anlage 4, Formblatt F11 (oder Präqualifikation oder EEE*)

-- Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der
EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022
- siehe Anlage 4, Formblatt F12

-- Eigenerklärung des / der Bieter*in / BG zur Selbstreinigung
- siehe Anlage 3

-- Angabe zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer oder einer vergleichbaren Bescheinigung eines
anderen Staates in dem das der / die Bieter*in / BG seinen / ihren Firmensitz hat
- siehe Anlage 1, Punkt 3.6 -
Nur auf besondere Anforderung des / der AG ist darüber hinaus kurzfristig eine aktuelle Auskunft der Geschäftsbank des / der Bieter*in / BG einzureichen.
Die mit "(oder Präqualifikation oder EEE)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur
Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage
5 enthaltenen Formblätter F2 - F7 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" oder gem. §
122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht
werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die
entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die
Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer
müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird
das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
entsprechenden Formblätter F2 - F7 in der Anlage 4, die durch die
Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F12 (Erklärung zur EU-Verordnung
2022/576) sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieter*innen / BG
auszufüllen. Aufgrund der spezifizierten Angabe von mindestens 3 Referenzen, die
in dieser Form und Anzahl, ebenso wie die Erklärung zur Selbstreinigung in der
Anlage 6 und die neue Erklärung zur EU-Verordnung 2022/576, in der Regel von den
Präqualifikationsunterlagen und der "EEE" nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
Formblätter F1 und F12 sowie der Anlage 6 nicht zugelassen.

Der / die AG behält sich ferner das Recht vor, im Einklang mit den Bestimmungen
des § 50 Abs. (2) VgV, vor der Zuschlagserteilung von dem / der potentiellen AN
entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen
Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im
Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des §
50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen
werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit
dem Original geben.
Der / die AG behält sich ferner das Recht vor von dem / der potentiellen AN vor der
Zuschlagserteilung Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen
Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder den Unterlagen im 15 Präqualifikationsregister anzufordern, sofern nicht der Sachverhalt des §
50 Abs. (3) VgV gegeben ist. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen
werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit
dem Original geben.
Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind
öffentliche Auftraggeber*innen mit Datum vom 01.06.2022, vor der Erteilung eines
Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem
geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet,
vor der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des
Bundeskartellamtes zu dem / der Bieter*in /-gemeins...

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftrag ist unter strikter Einhaltung des geltenden Mindestlohngesetzes auszuführen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung