Rückbau Bestandsgebäude, hier: Jugendsporthalle, Pavillon, Freilufthalle
Die Stadt Essen beabsichtigt an dem Standort des Leibniz-Gymnasiums an der Stankheitstraße 22 in 45326 Essen die Errichtung eines neuen Schulgebäudes. Für die Flächenentwicklung ist es erforderlich, die auf der Fläche befindlichen Gebäude kontrolliert zurück zubauen und vollständig abzubrechen. Die abzubrechenden Gebäude (Freilufthalle, Schulpavillon und Jugendsporthalle) befinden sich derzeit noch in Nutzung, werden aber vor Baubeginn stillgelegt.Die Jugendsporthalle wurde ursprünglich um das Jahr 1913 errichtet und im Laufe der Zeit mehrfach um und ausgebaut. Zu Beginn der 80er Jahre wurde der Schulpavillon errichtet und die Freilufthalle im Jahr 2005Die in Rede stehenden Gebäude weisen folgende Grundflächen und Umbauten Raum auf: Freilufthalle Grundfläche rd. 463 m2, umbauter Raum rd. 2.430 m3 Pavillon Grundfläche 371 m2, umbauter Raum 1.300 m3 Jugendsporthalle Grundfläche 1.120 m2, umbauter Raum 8.500 m3
Hinweis zur Ausführung / Umfang der Arbeiten / SchnittstellenBei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um die vorlaufenden Schadstoffsanierungsarbeiten und den anschließenden Abbruch der beschriebenen Gebäude. Darüber hinaus soll nach Rückbau der Altgebäude ein verkehrssicherer Zwischenzustand bis zum Beginn des Hochbaus hergestellt werden.
Eine Massen- und Leistungsanpassung aufgrund § 1 Abs. 3 VOB/B (Änderungen des Bauentwurfs) § 1 Abs. 4 VOB/B (Zusätzliche Leistungen) ist auch bei überschreiten einer Vergütungsfolge nach § 2 Abs. 5 VOB/B von über 50 % zulässig. Die Preisbildung erfolgt auf Basis der Urkalkulation.
Tariftreuegesetz NRW
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Der Auftraggeber wird im vorliegenden Vergabeverfahren fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) nicht nachfordern.
Die Bewerber tragen die alleinige Verantwortung für die formelle und inhaltliche Vollständigkeit ihres Teilnahmeantrags. Teilnahmeanträge, die bis zum Ablauf der Einreichungsfrist nicht alle in der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vollständig und in der zwingend vorgegebenen Form enthalten, werden ausnahmslos vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Ein Nachreichen nach Ablauf der Abgabefrist ist unzulässig.
Berufshaftpflicht mit spezifischen Anforderungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): MindestanforderungHaftpflichtversicherung Name und Adresse Versicherungssumme f. Personenschäden mindestens 3 Mio. EUR Versicherungssumme f. Sachschäden min. 5 Mio. EUR Versicherungssumme f. Vermögensschäden min. 250 Tsd. EUR - Bestätigung der Haftpflichtversicherung: Einschluss von Schäden durch KMFKontaminationen
Unbedenklichkeitsbescheinigung GKK, BG, Finanzamt und Handelsregisterauszug (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): MindestanforderungHandelsregisterauszug, Auszug aus 2026- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung KK- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung BG- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes- Gewerbe Anmeldung- Krankenkassenbestätigungen Personal (nicht älter als 3 Monate)
Nachweis einer gültigen behördlichen Zulassung gemäß § 11a Absatz 3 GefStoffV (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): MindestanforderungNachweis einer gültigen behördlichen Zulassung gemäß § 11a Absatz 3 GefStoffV für Tätigkeiten mit Asbest im Bereich hohen Risikos.
Personelle Ausstattung (Leitung) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): MindestanforderungNamentliche Benennung einer für die Leitung und Beaufsichtigung der Schadstoffsanierung vorgesehenen, weisungsbefugten verantwortlichen Person sowie einer fachlich gleichwertig qualifizierten Vertretung. Erforderliche Qualifikationsnachweise hierfür: - Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 (einschließlich ggf. erforderlicher Fortbildungsnachweise). - Sachkunde nach DGUV Regel 101-004, Anhang 6A, als Nachweis der Fachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 und mind. 5 Jahre Erfahrung in der Schadstoffsanierung.
VHB 444 - Referenzbescheinigungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): MindestanforderungMit dem Angebot sind Referenznachweise gemäß § 6a Abs.2 Nr.2 VOB/A, § 6a EU Nr.3 Buchstabe a) VOB/A vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, mit Angaben über ordnungsgemäß ausgeführte Schadstoffsanierungs- oder Rückbauleistungen an Gebäuden vergleichbarer Art, Größenordnung und Komplexität einzureichen. Die Referenzen müssen insgesamt Erfahrungen mit Asbest, PCB und alter Mineralwolle abdecken. Mindestens eine Referenz muss Tätigkeiten mit schwach gebundenen Asbestprodukten beziehungsweise Asbestarbeiten im hohen Risikobereich umfassen.Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein und es sind mindestens drei Referenzen (mit folgenden Auftragssummen, einmal mit mind. EUR 500.000,-- (netto) sowie zweimal mit mind. EUR 300.000,-- (netto),) einzureichen. Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit gleicht, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Das Formblatt "VHB 444 - Referenzbescheinigung (in aktueller Fassung)" ist bevorzugt zu verwenden und wird den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und ist entsprechend ausgefüllt vorzulegen.PQ Qualifizierte Unternehmen müssen mit Ihren Referenzen die vor genannten Bedingungen erfüllen. Falls die im pq Register hinterlegten Referenzen den Anforderungen nicht entsprechen, wird die Vergabestelle Referenzen unter Fristsetzung nachfordern.
Technische Leistungsfähigkeit (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): MindestanforderungNachweis der für die Tätigkeiten (Asbest, PCB, alte Mineralwolle) verfügbaren technischen und sicherheitstechnischen Ausstattung durch eine Geräteliste (Art, Anzahl und aktueller Prüfstatus der wesentlichen Geräte und Einrichtungen)
Übererfüllung der Referenzvorgaben - Gewertet wird, inwiefern der Bewerber über die drei zwingend geforderten Mindestreferenzen hinaus weitere ordnungsgemäß ausgeführte Schadstoffsanierungs- oder Rückbauleistungen vergleichbarer Art und Komplexität nachweisen kann. Erfüllung der Mindestanforderung (3 Objekte) = 1 Punkt. Für jedes weitere vergleichbare Referenzobjekt über 300.000 EUR (netto) gibt es 1 Punkt (maximal 5 Punkte).
(Nachweis zu erbringen durch tabellarische Liste und Angabe des AG mit Ansprechpartner / Tel.-Nr., Nachweise als Nachunternehmer von Sanierungsunternehmen werden nicht anerkannt.)
Übererfüllung der personellen Ausstattung - Weitere namentliche Benennung von Personen für die Leitung und Beaufsichtigung der Schadstoffsanierung nach Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 sowie Sachkunde nach DGUV Regel 101-004, Anhang 6A, als Nachweis der Fachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524.Die benannten Sachkunden dienen der Erfüllung der Mindestanforderung bei Nennung von 2 Personen als Bauleitung. Für jede weitere nachgewiesene Bauleitung mit geforderten Sachkundenachweisen bei Schadstoffsanierungen wird 1 Punkt vergeben (max. 5 Punkte = 5 Personen).
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet (siehe unter Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Essen, diese sind den Vergabeunterlagen unter "Vergabeunterlagen / Vertragsbedingungen" beigefügt).
a) Als Sicherheitsleistung für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt erfolgt nach Nr. 27 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Essen.b) Als Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche werden 3 % der Abrechnungssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten. (siehe auch im Dokument "Angebot der Stadt Essen", unter Vergabeunterlagen - Vom Unternehmer auszufüllende Dokumente - unter Pkt. 4 der Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Essen)
Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Vertragserfüllungs-, Mängelanspruchs-, Abschlags- oder Vorauszahlungsbürgschaft gem. Nr. 32 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen stellen. Hierzu sind nur die Formblattmuster der Stadt zu verwenden. Die Formulare sind den Vergabeunterlagen unter "Vergabeunterlagen/ Sonstiges" beigefügt.
Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Essen sind den Vergabeunterlagen unter "Vergabeunterlagen/ Vertragsbedingungen/ ZVB 2017" beigefügt.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit schwach gebundenem Asbest nach GefStoffV