Schadstoffsanierung Schulgebäude Altfriedschule Frintroper Str. 432, Essen Bauphase 3 (Bauteil 1 & 2)
Die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen beabsichtigt die Vergabe von Entkernungs- und Schadstoffsanierungsarbeiten in Teilbereichen des Schulgebäudes an der Altfriedschule an der Frintroper Str. 432 in Essen als vorbereitende Maßnahme für umfangreiche Umbau- und Instandsetzungsarbeiten. Es handelt sich um ausgewählte Gebäudeteile (Bauteile 1 & 2) mit einer insgesamt zu bearbeitenden Grundfläche von ca. 1.750 m2. Die Arbeiten erfolgen in einem Schulkomplex, in dem angrenzende Bereiche während der Maßnahme weiter im Schulbetrieb genutzt werden. Vorgesehener Leistungsumfang / Ziel der Maßnahme Das Schulgebäude (Bauteil 1 & 2) ist vollständig zu entkernen und ggf. einer Restberäumung zu unterziehen. Ziel der Arbeiten ist die fachgerechte Rückbau- und Schadstoffsanierung der Bauteile 1 & 2 (Schulgebäude, Turnhalle, Kellerräume). Des Weiteren ist der Fußbodenaufbau bis zum Beton vollständig zu entfernen. Sämtliche Schadstoffe sind gemäß den Vorgaben der entsprechenden technischen Regelwerke und Gesetze fachgerecht auszubauen bzw. vollständig abzutragen und zu entsorgen. Sämtliche Fenster (ca. 50 Stck.) sind auszubauen. Die Öffnungen in der Fassade sind provisorisch zu verschließen. Bei den zu sanierenden Bauschadstoffen handelt es sich u.a. um diverse asbest-, PCB-, PAK- und KMF-haltige Materialien in verschiedenen Einbausituationen. Hierbei sind insbesondere folgende Materialien hervorzuheben (Auflistung unvollständig):
asbesthaltiger & teerstämmiger Parkettkleber inkl. Fußbodenaufbau: asbesthaltige Fensteranschlussfugen inkl. Fensterdemontage: asbesthaltige Putze- und Spachtelmassen: asbesthaltige Teerpappen in Bergmannrohren, PCB-haltige Farbanstriche u.a. von Wänden, Stahl- und Holzbauteilen PAK-haltige Vergussmasse (teerstämmig) im Fußbodenaufbau: ca. 700 m2, ca. 500 lfm, ca. 50 m2, ca. 400 m2, ca. 300 m2.
Altfriedschule
Preis
Eine Massen- und Leistungsanpassung aufgrund § 1 Abs. 3 VOB/B (Änderungen des Bauentwurfs) § 1 Abs. 4 VOB/B (Zusätzliche Leistungen) ist auch bei überschreiten einer Vergütungsfolge nach § 2 Abs. 5 VOB/B von über 50 % zulässig. Die Preisbildung erfolgt auf Basis der Urkalkulation.
Tariftreuegesetzt NRW
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Den Vergabeunterlagen ist lediglich eine kurze Beschreibung der Bauaufgabe beigefügt. Das Blankett ist Inhalt der zweiten Stufe: Angebotsphase