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Erich-Brost Berufskolleg, Sachsenstr.29, 45128 Essen - Modernisierung/ Umbau eines...
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Essen - Immobilienwirtschaft
Lindenallee 68
45127
Essen
Deutschland
Einkauf-Vergabe-Recht - FB 60-1-3
+49 2018860139
+49 2018860136
vergabe@immo.essen.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRVYT4W6X9V4

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRVYT4W6X9V4/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Modernisierung/ Umbau eines vorhandenen Personenaufzuges

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Erich-Brost Berufskolleg
Sachsenstr.29
45128
Essen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Ausführung: (vorläufiger Terminplan): Sommerferien NRW (12.07.-26.08.2025)

Laufzeit bzw. Dauer

30.06.2025
28.11.2025

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

30.06.2025
28.11.2025

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Eignungsnachweise gemäß § 6a, 6b VOB/A

- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben gemäß § 6a VOB/A zum Nachweis der Eignung, mit dem Angebot, das ausgefüllte Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung- in der aktuellen Fassung" (ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter Vergabeunterlagen - Vom Auftragnehmer auszufüllende Dokumente" beigefügt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung gemäß § 6b VOB/A, mit dem Angebot, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

- Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, die angeforderten Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) in Kopie ggf. im Original beizubringen. Darüber hinaus können, gemäß § 6a Abs.3, 4 VOB/A, auch weitere Nachweise, wie den der gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (gem. Pkt. 7. - Haftpflicht - der städtischen Angebotsseiten mit Ausweisung der notwendigen Haftungshöhen für Personen- und Sachschäden) oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern verlangt werden. Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.

Nachweise/ Erklärungen Bietergemeinschaften , Nachunternehmer

- Das Formularblatt "VHB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen- in der aktuellen Fassung" ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Vom Auftragnehmer auszufüllende Dokumente" beigefügt und mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, vor Zuschlagserteilung ausgefüllt vorzulegen.

- Bieter und andere gemeinschaftliche Bieter, Arbeitsgemeinschaften haben mit dem Angebot dem Auftraggeber folgende Nachweise / Erklärungen zu übergeben:
- ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und
- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt, mit uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben
nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a Abs.2 Nr.1 und Abs.3, 4 VOB/A und § 45 VgV mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot gemäß § 6b VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

- Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, die angeforderten Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) in Kopie ggf. im Original beizubringen. Darüber hinaus können gemäß § 6a Abs.3, 4 VOB/A auch weitere Nachweise, wie den der gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (gem. Pkt. 7. - Haftpflicht - der städtischen Angebotsseiten mit Ausweisung der notwendigen Haftungshöhen für Personen- und Sachschäden), ein Mindestjahresumsatz verlangt werden oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern verlangt werden. Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.

Auszug Pkt. 7. - Haftpflicht - der städtischen Angebotsseiten:
Haftpflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von allen Haftpflichtansprüchen zu befreien, die gegen ihn im Zusammenhang mit dem übernommenen Auftrag von Dritten erhoben werden, sei es wegen unsachgemäßer Ausführungen der Arbeiten, wegen Verwendung von nicht einwandfreiem Material oder aus irgendeinem anderen Grund.
Der Auftragnehmer hat durch Vorlage (Kopien) der Versicherungspolicen mit Zahlungsbelegen nachzuweisen, dass es hinsichtlich aller Haftansprüche, die sich aus der Ausführung des übernommenen Auftrages ergeben können, eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1,5 Mio. Euro für Personenschäden, 500.000,00 Euro für Sachschäden und 25.000,00 Euro für Vermögensschäden abgeschlossen hat und laufend unterhält.
Der Auftraggeber ist berechtigt, rückständige Prämien anstelle des Auftragnehmers an das Versicherungsunternehmen zu zahlen und diese Beträge von der dem Auftragnehmer zustehenden Vergütung oder einer von ihm hinterlegten Sicherheit einzubehalten.
Die Haftung hat nachfolgend aufgeführte Ansprüche (Empfehlung der Feuerschadensgemeinschaft) einzuschließen:
Einschlüsse:
- Haftpflichtansprüche aus Feuer- und Explosionsschäden aus Anlass von Schweiß- und Schneidarbeiten mit Brenngas oder elektrischem Strom sowie Arbeiten mit Lötgeräten jeder Art beim Löten, Abbrennen von Farbanstrichen, Auftauen eingefrorener Rohrleitungen, Anwärmen etc;
- Haftpflicht wegen Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen (z.B. Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung und dergleichen) entstanden sind;
- Haftpflichtansprüche aus Sachschaden, welcher entsteht durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit, von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen);
- Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen mit energiereichen ionisierenden Strahlen (z.B. von radioaktiven Substanzen emittierte Alpha-, Beta- und Gammastrahlen sowie Neutronen oder in Teilchenbeschleunigern erzeugte Strahlen) sowie mit Laser- und Maserstrahlen;
- Haftpflichtansprüche aus Schäden an unter- und/oder oberirdischen Leitungen (z.B. Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre, elektrische Freileitungen, Oberleitungen); auch Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen sind mitversichert;
Haftpflicht wie vorstehend, jedoch nur für AN, die feuergefährliche/ schadensgeneigte Arbeiten wie folgt ausführen:
Folgende Tätigkeiten sind als feuergefährlich/schadensgeneigt zu werten:
- bei Arbeiten mit Schweißgeräten und Schweißbrennern, mit Löt-, Auftau- und Trocknungsgeräten, mit Schleifmaschinen und sonstigen Geräten, bei denen auch offenes Feuer, Reibungshitze, erhitzte Metallteile, Funkenflug, abtropfende glutflüssige Stoffe oder auf andere Weise Brandgefahr auftreten können;
- die in nicht unbedeutender Menge leichtentzündlichen Stoffe (brennbare Stäube, und/oder Fasern bzw. andere feste und/oder flüssige Stoffe) wie Hobelspäne, lose Holzwolle, Kunststoffe, Lacke, Öle, Fette und Lösungsmittel etc. verwenden und die Gefahr besteht, dass diese mit elektrischen Betriebsmitteln derart in Berührung kommen, dass höhere Temperaturen an diesen Betriebsmitteln eine Brandgefahr bilden;
- bei denen explosive Gase, Dampf-Luft-Gemisch oder Staub-Luft-Gemische auftreten können;
- bei denen energiereiche ionisierende Strahlen sowie Laser- und Maserstrahlen entstehen können;
- Bau- und Montagearbeiten, die unter Verwendung von Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräten durchgeführt werden:
- Auftauarbeiten an wasserführenden Leitungen, Heizkörpern und anderen Anlageteilen.
mit mindestens 1,5 Mio. Euro für Personen und Sachschäden und 25.000,00 Euro für Vermögensschäden. Die höhere Deckungsvariante ist spätestens vor Zuschlagserteilung vom AN in der oben aufgeführten Form nachzuweisen.
Bei sämtlichen Arbeiten - insbesondere bei Arbeiten mit Brand-, Explosions- und Umweltgefahren - wird nochmals darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften (Berufsgenossenschaften und Verbände),
Brandverhütungsordnung der Länder sowie die Sicherheitsvorschriften der Versicherer strengstens einzuhalten sind.

- Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/ oder die von ihr benannten Formblätter (VHB 221, 222, 223- Ausgabe 2017) mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.

Vorzulegende Nachweise:
VHB 221 / 222 / 223 - Aufklärung über die Preisermittlung; Erscheint ein Angebotspreis gemäß § 16d Abs.1 VOB/A, § 16d EU Abs.1 VOB/A unangemessen niedrig oder zu hoch, ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, anhand nachfolgender Unterlagen die Angemessenheit der Angebotspreise nachzuweisen:

a) Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation über die Endsumme (VHB 221) und
b) Preisermittlung über die Endsumme (VHB 222)
c) Aufgliederung der Einheitspreise (VHB 223)

Die Formblätter (VHB 221, 222, 223- in der jeweiligen aktuellen Ausgabe) werden den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und sind entsprechend ausgefüllt vorzulegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Eignungsnachweise, Fachkunde, Leistungsfähigkeit; Der Bewerber hat, gem. § 6 Abs.3 Nr.2 VOB/A, zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Anforderung der Vergabestelle die nachfolgende Angaben nachzuweisen/ zu bestätigen:

a) Angaben zum Bewerber (Allgemeine Beschreibung des Bewerbers, Tätigkeitsfelder, Anzahl Mitarbeiter)
b) Belege bzgl. der Unfall- und Haftpflichtversicherung, in Höhe von mind. 1,5 Mio. für Personenschäden, 500.000,00 EUR für Sachschäden und 25.000,00 EUR für Vermögensschäden (auch für Unternehmen mit PQ-Qualifizierung),
c) Freistellungsbescheinigung gem. § 48 EStG,
d) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
e) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen über das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen
f) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG mit Angabe der Lohnsummen,
g) die Gewerbeanmeldung,
h) die Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer und/oder Landwirtschaftskammer)
i) eine Liste mit Referenzobjekten (können auch separat angehängt werden),
j) Jahresumsatzsummen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
k) Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte

Falls ihr Unternehmen präqualifiziert ist, bitten wir um Mitteilung der Registernummer.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a Abs.2 Nr.1-4, Abs.3 VOB/A und § 46 Abs.3 VgV, mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot gemäß § 6b VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

- Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle gemäß § 6a Abs.2 Nr.1-4, Abs.3 VOB/A und § 46 Abs.3 VgV, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, noch vor Zuschlagserteilung, die angeforderten Nachweise/ Erklärungen) in Kopie ggf. im Original zur Prüfung vorzulegen. Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.

Vorzulegende Nachweise:
VHB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen; Das Formular "VHB 233- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (in der aktuellen Ausgabe)" ist mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, ausgefüllt vorzulegen.

Das Formblatt wird den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und ist entsprechend eindeutig ausgefüllt vorzulegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
VHB 444 - Referenzbescheinigungen; Mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabe sind Referenznachweise gemäß § 6a Abs.2 Nr.2 VOB/A, § 6a EU Nr.3 Buchstabe a) VOB/A, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, mit Angaben über die Ausführung vergleichbarer abgeschlossene Leistungen - nicht älter als fünf Jahre - mit mindestens drei Referenzen (mit der jeweiligen Angebotssumme netto; 100.000,00 EUR) nachzuweisen.
Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit gleicht, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die ausgeschriebene Leistung eröffnet.

Das Formblatt "VHB 444 - Referenzbescheinigung (in aktueller Fassung)" ist bevorzugt zu verwenden und wird den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und ist entsprechend ausgefüllt vorzulegen.
PQ Qualifizierte Unternehmen müssen mit Ihren Referenzen die vor genannten Bedingungen erfüllen. Falls die im pq Register hinterlegten Referenzen den Anforderungen nicht entsprechen, wird die Vergabestelle Referenzen unter Fristsetzung nachfordern.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet (siehe unter Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Essen, diese sind den Vergabeunterlagen unter "Vergabeunterlagen / Vertragsbedingungen" beigefügt).

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


Vorzulegende Nachweise:
Anforderung Urkalkulation; Im Rahmen der Auftragsvergabe wird der Auftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A aufgefordert, die Urkalkulation einzureichen. Vorzugsweise kann die Einreichung auch als Passwort geschütztes pdf Dokument über die Bieterkommunikation eingereicht werden.

In der Urkalkulation müssen folgende Teilkosten getrennt ausgewiesen sein:
- Einzelkosten der Teilleistungen
- Baustellengemeinkosten
- Allgemeine Geschäftskosten
- Wagnis und Gewinn

Die Formulare zu
a) Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation über die Endsumme (VHB 221) und
b) Preisermittlung über die Endsumme (VHB 222)
c) Aufgliederung der Einheitspreise (VHB 223) sind ebenfalls auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, einzureichen.

Die Formblätter (VHB 221, 222, 223) werden den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und sind entsprechend ausgefüllt vorzulegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Angaben zur kalkulierten Baustellenbesetzung; Mit dem Angebot - spätestens auf gesonderte Anforderung mit einer Frist von sechs Tagen - sind die kalkulierten Arbeitsstunden der Gesamtleistung und die durchschnittliche Baustellenbesetzung anzugeben.
Die Detaillierung der Ausführungstermine der Arbeiten und die Festlegung des Zeitplanes erfolgt zusammen mit der Fachbauleitung. Zeitvorgaben aus dem Leistungsverzeichnis sind zu berücksichtigen und im Zeitplan abzubilden.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eignungsnachweise von Bietern der engeren Wahl; Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise mit einer Frist von 6 Tagen einzureichen:
Nachweise gem. § 6a Abs. 2 VOB/A 2016 als einfache Kopie nicht älter als 12 Monate..
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angaben zur Ausführung von abgeschlossenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mindestens drei Referenznachweise mit den Kontaktdaten der Auftraggeber, Angaben zur ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum)
- Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Nachweis über Eintragung in das Berufsregister
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Nachweis über Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Bietervoraussetzung; Bietervoraussetzung

- Mindestens 8 Monteure im Betrieb.
- Schriftliche Bestätigung, Stellung ausreichender Anzahl von Mitarbeiter während
der kompletten Bauzeit.
- Referenzen/ Nachweise, dass Modernisierungsmaßnahmen schon für Kunden durchgeführt worden sind.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

16.05.2025 10:30 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

30.06.2025

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

16.05.2025 10:30 Uhr

Lindenallee 68, 45127 Essen, 5. Etage

Bei Öffentlichen/ Beschränkten und Freihändigen nationalen Vergabeverfahren, bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote, stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 Abs.6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Die Submission erfolgt ohne Bieterbeteiligung.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1.) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren
1.1.) Das Vergabeverfahren wird gemäß §§ 11 VOB/A ausschließlich elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei.
1.2.) Vor der Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11 Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten.
1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten, Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt. Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).
1.5.) Technische Parametervorgabe bei elektronischer Angebotseinreichung
Das Angebot ist im Offenen Verfahren -EU- zwingend, bei Öffentlichen/ Beschränkten und Freihändigen nationalen Vergabeverfahren, bei entsprechender Vorgabe der Vergabestelle, elektronisch über die Plattform Vergabemarktplatz NRW, mit dem Bietertool, zu übermitteln. Als Dateiformat für mit dem Angebot eingereichte Dokumente sind zwingend das PDF-Format und für die Angebotsdatei das GAEB d84-, X84- Format und im Übrigen allgemein verfügbare und lesbare Formate zu verwenden (z.B. *.txt, *.docx, *.xls, *.jpg, *.tif etc.). Es ist ratsam, zusätzlich zur GAEB-Datei, das bepreiste Leistungsverzeichnis eingescannt als PDF-Dokument zu übermitteln. Andere nicht allgemein verfügbare Dateiformate, oder Dateifragmente, die nicht durch die Vergabestelle einzulesen sind, führen zum Angebotsausschluss. Alle zu einem Angebot gehörenden Dokumente sollen möglichst in einem einheitlichen Sendevorgang an die Plattform Vergabemarktplatz NRW übertragen werden.
1.6) Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen
2.1.) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2.2.) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

2.3.) Angebote
2.3.1.) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im "Angebotsschreiben" bezeichneten Stelle (unter Pkt. 9a) aufgeführt sind, bzw. bei elektronischer Angebotsabgabe im Bietertool unter "Rahmendaten" eingetragen wurden. Gemäß § 16d Abs.4 VOB/A werden unaufgeforderte Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht gewertete Preisnachlässe (Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und können im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt werden. Die Abgabe einer GAEB Angebotsdatei ist gewünscht, jedoch ist keine Bedingung zur Angebotsabgabe. Bei Abweichungen von Papierangebot und eingereichter GAEB d84 Angebotsdatei ist allein das schriftliche Angebot verbindlich.
2.3.2.) Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist, mit dem Bietertool, ausschließlich elektronisch einzureichen. Papierangebote/ Papierteilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Eine Angebotsabgabe über die Kommunikation oder per Mail an die Vergabestelle ist nicht möglich und führt zum Angebotsausschluss. Die Angebotsunterlagen stehen zum Download unter "Vergabeunterlagen" zur Verfügung

2.4.) Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag postalisch einzureichen und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unterauftragnehmern.

In der Urkalkulation müssen folgende Positionen getrennt ausgewiesen sein:
- Einzelkosten der Teilleistungen
- Baustellengemeinkosten
- Allgemeine Geschäftskosten
- Wagnis und Gewinn

Die Formulare zu Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation über die Endsumme (VVB 221), Preisermittlung über die Endsumme (VVB 222) und Aufgliederung der Einheitspreise ( VVB 223) sind den Vergabeunterlagen unter " Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt oder sind nach Aufforderung durch die Vergabestelle entsprechend ausgefüllt vorzulegen.

3.) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

HINWEIS:
Gemäß § 2 Abs.4 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) gelten die in Absatz 1 bis 3 auferlegten Pflichten entsprechend für sämtliche
Nachunternehmen des beauftragten Unternehmens. Das beauftragte Unternehmen stellt sicher, dass die Nachunternehmen die in Absatz 1 bis 3 auferlegten Pflichten ebenfalls
einhalten. Gemäß § 2 Abs.5 sind Öffentliche Auftraggeber berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der in Absatz 1 bis 4 auferlegten Pflichten zu überprüfen.

4.) TVgG NRW
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW vom 22.03.2018 (TVgG)).

5.) Nebenangebote
- Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe

6.) Bietergemeinschaften
- Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

WEITERE HINWEISE
Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - in der Datei

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474
Düsseldorf
Deutschland
+49 211/ 4750
+49 211/ 4752671
poststelle@brd.nrw.de
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