- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben
nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a Abs.2 Nr.1 und Abs.3, 4 VOB/A und § 45 VgV mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot gemäß § 6b VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
- Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, die angeforderten Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) in Kopie ggf. im Original beizubringen. Darüber hinaus können gemäß § 6a Abs.3, 4 VOB/A auch weitere Nachweise, wie den der gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (gem. Pkt. 7. - Haftpflicht - der städtischen Angebotsseiten mit Ausweisung der notwendigen Haftungshöhen für Personen- und Sachschäden), ein Mindestjahresumsatz verlangt werden oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern verlangt werden. Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Auszug Pkt. 7. - Haftpflicht - der städtischen Angebotsseiten:
Haftpflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von allen Haftpflichtansprüchen zu befreien, die gegen ihn im Zusammenhang mit dem übernommenen Auftrag von Dritten erhoben werden, sei es wegen unsachgemäßer Ausführungen der Arbeiten, wegen Verwendung von nicht einwandfreiem Material oder aus irgendeinem anderen Grund.
Der Auftragnehmer hat durch Vorlage (Kopien) der Versicherungspolicen mit Zahlungsbelegen nachzuweisen, dass es hinsichtlich aller Haftansprüche, die sich aus der Ausführung des übernommenen Auftrages ergeben können, eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1,5 Mio. Euro für Personenschäden, 500.000,00 Euro für Sachschäden und 25.000,00 Euro für Vermögensschäden abgeschlossen hat und laufend unterhält.
Der Auftraggeber ist berechtigt, rückständige Prämien anstelle des Auftragnehmers an das Versicherungsunternehmen zu zahlen und diese Beträge von der dem Auftragnehmer zustehenden Vergütung oder einer von ihm hinterlegten Sicherheit einzubehalten.
Die Haftung hat nachfolgend aufgeführte Ansprüche (Empfehlung der Feuerschadensgemeinschaft) einzuschließen:
Einschlüsse:
- Haftpflichtansprüche aus Feuer- und Explosionsschäden aus Anlass von Schweiß- und Schneidarbeiten mit Brenngas oder elektrischem Strom sowie Arbeiten mit Lötgeräten jeder Art beim Löten, Abbrennen von Farbanstrichen, Auftauen eingefrorener Rohrleitungen, Anwärmen etc;
- Haftpflicht wegen Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen (z.B. Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung und dergleichen) entstanden sind;
- Haftpflichtansprüche aus Sachschaden, welcher entsteht durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit, von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen);
- Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen mit energiereichen ionisierenden Strahlen (z.B. von radioaktiven Substanzen emittierte Alpha-, Beta- und Gammastrahlen sowie Neutronen oder in Teilchenbeschleunigern erzeugte Strahlen) sowie mit Laser- und Maserstrahlen;
- Haftpflichtansprüche aus Schäden an unter- und/oder oberirdischen Leitungen (z.B. Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre, elektrische Freileitungen, Oberleitungen); auch Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen sind mitversichert;
Haftpflicht wie vorstehend, jedoch nur für AN, die feuergefährliche/ schadensgeneigte Arbeiten wie folgt ausführen:
Folgende Tätigkeiten sind als feuergefährlich/schadensgeneigt zu werten:
- bei Arbeiten mit Schweißgeräten und Schweißbrennern, mit Löt-, Auftau- und Trocknungsgeräten, mit Schleifmaschinen und sonstigen Geräten, bei denen auch offenes Feuer, Reibungshitze, erhitzte Metallteile, Funkenflug, abtropfende glutflüssige Stoffe oder auf andere Weise Brandgefahr auftreten können;
- die in nicht unbedeutender Menge leichtentzündlichen Stoffe (brennbare Stäube, und/oder Fasern bzw. andere feste und/oder flüssige Stoffe) wie Hobelspäne, lose Holzwolle, Kunststoffe, Lacke, Öle, Fette und Lösungsmittel etc. verwenden und die Gefahr besteht, dass diese mit elektrischen Betriebsmitteln derart in Berührung kommen, dass höhere Temperaturen an diesen Betriebsmitteln eine Brandgefahr bilden;
- bei denen explosive Gase, Dampf-Luft-Gemisch oder Staub-Luft-Gemische auftreten können;
- bei denen energiereiche ionisierende Strahlen sowie Laser- und Maserstrahlen entstehen können;
- Bau- und Montagearbeiten, die unter Verwendung von Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräten durchgeführt werden:
- Auftauarbeiten an wasserführenden Leitungen, Heizkörpern und anderen Anlageteilen.
mit mindestens 1,5 Mio. Euro für Personen und Sachschäden und 25.000,00 Euro für Vermögensschäden. Die höhere Deckungsvariante ist spätestens vor Zuschlagserteilung vom AN in der oben aufgeführten Form nachzuweisen.
Bei sämtlichen Arbeiten - insbesondere bei Arbeiten mit Brand-, Explosions- und Umweltgefahren - wird nochmals darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften (Berufsgenossenschaften und Verbände),
Brandverhütungsordnung der Länder sowie die Sicherheitsvorschriften der Versicherer strengstens einzuhalten sind.
- Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/ oder die von ihr benannten Formblätter (VHB 221, 222, 223- Ausgabe 2017) mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
Vorzulegende Nachweise:
VHB 221 / 222 / 223 - Aufklärung über die Preisermittlung; Erscheint ein Angebotspreis gemäß § 16d Abs.1 VOB/A, § 16d EU Abs.1 VOB/A unangemessen niedrig oder zu hoch, ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, anhand nachfolgender Unterlagen die Angemessenheit der Angebotspreise nachzuweisen:
a) Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation über die Endsumme (VHB 221) und
b) Preisermittlung über die Endsumme (VHB 222)
c) Aufgliederung der Einheitspreise (VHB 223)
Die Formblätter (VHB 221, 222, 223- in der jeweiligen aktuellen Ausgabe) werden den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und sind entsprechend ausgefüllt vorzulegen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Eignungsnachweise, Fachkunde, Leistungsfähigkeit; Der Bewerber hat, gem. § 6 Abs.3 Nr.2 VOB/A, zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Anforderung der Vergabestelle die nachfolgende Angaben nachzuweisen/ zu bestätigen:
a) Angaben zum Bewerber (Allgemeine Beschreibung des Bewerbers, Tätigkeitsfelder, Anzahl Mitarbeiter)
b) Belege bzgl. der Unfall- und Haftpflichtversicherung, in Höhe von mind. 1,5 Mio. für Personenschäden, 500.000,00 EUR für Sachschäden und 25.000,00 EUR für Vermögensschäden (auch für Unternehmen mit PQ-Qualifizierung),
c) Freistellungsbescheinigung gem. § 48 EStG,
d) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
e) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen über das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen
f) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG mit Angabe der Lohnsummen,
g) die Gewerbeanmeldung,
h) die Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer und/oder Landwirtschaftskammer)
i) eine Liste mit Referenzobjekten (können auch separat angehängt werden),
j) Jahresumsatzsummen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
k) Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Falls ihr Unternehmen präqualifiziert ist, bitten wir um Mitteilung der Registernummer.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung