Eignungsnachweise gemäß § 6a, 6b VOB/A
- Nicht präqualifizierte Unternehmen haben gemäß § 6a VOB/A zum Nachweis der Eignung, mit dem Angebot, das ausgefüllte Formblatt "VHB 124 - Eigenerklärung zur Eignung- in der aktuellen Fassung" (ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter Vergabeunterlagen - Vom Auftragnehmer auszufüllende Dokumente" beigefügt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung gemäß § 6b VOB/A, mit dem Angebot, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
- Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, die angeforderten Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) in Kopie ggf. im Original beizubringen. Darüber hinaus können, gemäß § 6a Abs.3, 4 VOB/A, auch weitere Nachweise, wie den der gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (gem. Pkt. 7. - Haftpflicht - der städtischen Angebotsseiten mit Ausweisung der notwendigen Haftungshöhen für Personen- und Sachschäden) oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern verlangt werden. Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
Nachweise/ Erklärungen Bietergemeinschaften , Nachunternehmer
- Das Formularblatt "VHB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen- in der aktuellen Fassung" ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Vom Auftragnehmer auszufüllende Dokumente" beigefügt und mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, vor Zuschlagserteilung ausgefüllt vorzulegen.
- Bieter und andere gemeinschaftliche Bieter, Arbeitsgemeinschaften haben mit dem Angebot dem Auftraggeber folgende Nachweise / Erklärungen zu übergeben:
- ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und
- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt, mit uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.