Die Stadt Essen beabsichtigt die Errichtung eines Ersatzneubaus für die "Städtische KiTa Mölleneystraße". Der Neubau für fünf KiTa-Gruppen soll auf dem Grundstück verwirklicht werden, auf dem sich derzeit noch das Bestandsgebäude der o.g. KiTa befindet.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Fachplanerleistungen aus dem Leistungsbild der Technischen Ausrüstung (HLS und ELT) gemäß §§ 53 ff. HOAI, die zur Umsetzung des beschriebenen Bauvorhabens erforderlich sind.
Die Planungsleistungen werden in zwei Losen vergeben:Los 1 beinhaltet die Fachplanung Technische Ausrüstung "Heizung-Lüftung-Sanitär" gemäß § 53 Abs. 2 Ziff. 1, 2, 3, 7 und 8 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9).Los 2 umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung "Elektrotechnik" gemäß § 53 Abs. 2 Ziff. 4, 5 und 6 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9).
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt werden. Als zweite Beauftragungsstufe folgen die Leistungsphasen 4 bzw. 5 bis 8. Sodann soll als Stufe 3 die Leistungsphase 9 beauftragt werden. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Planungsverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Gesetzliche Grundlage bilden die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI 2021) und die Bestimmungen über den Architektenvertrag und Ingenieurvertrag (§§ 650p ff. BGB i.V.m. §§ 631 ff. BGB).
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vor. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt werden. Die Leistungsphasen 4 bzw. 5 bis 9 können optional beauftragt werden.
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Dieser lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Sollten Einwände hinsichtlich des Ingenieurvertrags bestehen, wären solche rechtzeitig im Rahmen einer Bieterfrage zu thematisieren. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass grundsätzlich nur in engen Grenzen Bereitschaft zu Vertragsanpassungen besteht.
Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe):Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Technische Parametervorgabe bei elektronischer Angebotseinreichung:Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Für die Teilnahme ist ein Internetzugang erforderlich. Die Vergabeunterlagen können auf der Plattform ohne Registrierung heruntergeladen werden. Weitere Auskünfte zum Verfahren können ausschließlich über die Plattform eingeholt werden und werden ausschließlich hierüber erteilt. Interessenten wird empfohlen, sich regelmäßig zu vergewissern, ob weitere Auskünfte veröffentlicht worden sind. Angebote können ausschließlich über die Plattform abgegeben werden, sind also nicht per Postversand, Faxversand oder unmittelbarem elektronischen Versand zulässig. Hierfür ist eine Registrierung auf der Plattform erforderlich.
Die Nachforderung beschränkt sich zunächst auf die Bieter der engeren Wahl (in der Regel Rang 1 bis 3) mit einer Frist von maximal sechs Tagen.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Der Nachweis der gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflicht ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, mit Angabe der Deckungssummen im Schadensfall, mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung vorzulegen.Deckungssummen in Höhe von mindestens 1,5 Mio. für Personenschäden und 500.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Personenangaben freiberufliche Leistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vorzustellende PersonenEs sind die Personen vorzustellen, die einen wesentlichen Beitrag zu den Leistungen des Bieters im Auftragsfalle leisten sollen. Dies sind im Einzelnen folgende Personen:Die Projektleitung,die benannte stellvertretende Projektleitung,die in der Angebotsphase benannte Bauleitung.Der Bieter kann dieselbe Person bei entsprechender Eignung für mehrere Funktionen innerhalb des Projektteams benennen.Zusätzlich soll der Bieter auch die für das Projekt verantwortliche Führungskraft (Geschäftsführung / leitender Angestellter) benennen, falls es sich nicht ohnehin bereits bei der Projektleitung um eine solche Führungskraft handelt.Die wesentliche berufliche Qualifikation und die einschlägige Berufserfahrung sind anzugeben.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit dem Angebot sind Referenznachweise mit Erläuterungen zum Projekt und zur Ausführung vergleichbarer Leistungen - in den letzten zehn Jahren abgeschlossen - einzureichen. Es sind mindestens zwei, es sind aber höchstens vier Referenzen nachzuweisen.Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit gleicht, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die ausgeschriebene Leistung eröffnet.Das den Vergabeunterlagen beigefügte "Formular Referenznachweise" ist bevorzugt zu verwenden. Dieses ist - ggf. vervielfältigt - ausgefüllt vorzulegen.
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
Mit dem Angebot sind Referenznachweise mit Erläuterungen zum Projekt und zur Ausführung vergleichbarer Leistungen - in den letzten zehn Jahren abgeschlossen - einzureichen. Es sind mindestens zwei, es sind aber höchstens vier Referenzen nachzuweisen.Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit gleicht, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die ausgeschriebene Leistung eröffnet.