Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen (bzw. akkugepufferte Kennzeichnung der Flucht & Rettungswege) sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf
instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche
Gebäude/Objekte der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 14 Lose wie folgt aufgeteilt,
LOS 1-9: Wartung/Inspektion in einem der jeweils 9
Stadtbezirken LOS 10-14: Instandsetzungsarbeiten.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf 1 oder auf mehrere Lose der Lose 1-9
geboten werden.
Es muss immer sowohl auf mind. 1 Los (der Lose 1-9) und auf alle Lose der Lose 10-14 geboten werden.
Wird auf maximal 3 Lose der Lose 1-9 geboten, sind mindestens zwei entsprechend qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen.
Wird auf max. 6 Lose der Lose 1-9 geboten, sind
mindestens 4 qualifizierte Mitarbeiter nachzuweisen.
Es werden maximal 6 Lose der Lose 1-9 an einen Bieter vergeben.
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
(bzw. Einzelbatteriesystemen) handelt es sich um
Anlagen unterschiedlicher Fabrikate und Baujahre.
Anbei folgende Bsp.:
Z.zt. sind folgende Anlagentypen/-system installiert:
Ceag, Fischer, ASE, Inotec, Hagen, GFS Lightcontrol,
Schrieber, Sibe Mic 2000, Nano Lps System,
Safelog System, Beghelli, Sili-Compact, Rheinelektra,
Heinrich, Pfrommer, Micro Control, Herman Maaswers,
ABB,.etc.
Bei den Einzelbatterie-Systemen sind folgende
Hersteller z.Zt. installiert:
SafeLog, Beghelli, Gessler, Fischer, CEAG, RP, RZB, ABB, Maasewers, etc.
Einzelbatteriesysteme bzw. neue Einzelbatterieleuchten werden nur noch als Kombisystem geliefert und installiert: Diese müssen zugleich Wireless & BUS-fähig innerhalb einer Überwachungseinheit sein. Produkt der
Planung: Safelog-System
Für die verschiedenen Hersteller / Fabrikate
(siehe oben) sind geschulte Mitarbeiter bzw.
Zertifikate vorzuweisen.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der
Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass
Betriebsbereitschaft und Sicherheit (Wirksamkeit) der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften ( insbesondere die
Unfallverhütungsvorschriften) sind stets zu beachten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur voll
ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der Betriebsfähig- und Wirksamkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Betriebsabläufe vor Ort bzw. in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude erfolgen.
Der Auftragnehmer übernimmt für die Wartung und
Instandhaltung die Verpflichtung die Anlagen
entsprechend allen gültigen und aktuellen Vorschriften,
Normen und Gesetze während des gesamten
Vertragszeitraumes zu beachten.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen
- auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße Funktion
- sowie auf die Betriebssicherheit der Anlagen
(siehe unter Wartungsgrundlage,- Intervall und Umfang)
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungs- bzw. rechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen